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Friedrich W. Horn Paulusstudien
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Doch soll nicht die Analyse dieser hier kurz angesprochenen Belege im Corpus Paulinum im Mittelpunkt des Beitrags stehen, sondern die Kollektenthematik in der Apostelgeschichte. Bekanntlich wird in ihr weder in dem Bericht über den Apostelkonvent noch in den Darstellungen der Missionsreisen in der Asia, in Makedonien und in Achaia, also in denjenigen Gemeinden, die Paulus mit der Kollekte in einen Zusammenhang bringt, die Kollekte erwähnt. Gleichfalls scheint die letzte Reise des Paulus nach Jerusalem nicht der Übergabe der Kollekte zu dienen, sondern wird in Apg 20,16$Apg 20,16 als Wallfahrt bezeichnet. Dennoch gibt es etliche Hinweise in diesem Werk, die darauf hindeuten, dass ihr Verfasser von der Übergabe einer Geldsumme gewusst hat, auch wenn er sie nicht eigens thematisiert. Über die Gründe dieses angeblichen Verschweigens ist viel gerätselt worden, der vorliegende Beitrag wird sich an der Entschlüsselung dieses Rätsels partiell beteiligen. Oft diente das Übergehen der Kollekte der Bekräftigung des Urteils, Lukas stehe in einem historischen Abstand zu Paulus und habe keine deutliche Kenntnis der Vorgänge gehabt bzw. seine Quellen und Traditionen hätten hier eben geschwiegen. Er sei darüber hinaus ein relativ freier Schriftsteller, der im Umgang mit seinen Traditionen und Quellen dem eigenen übergeordneten theologischen Darstellungswillen ein grundsätzliches Prä einräume. Methodisch hat diese in der frühen redaktionsgeschichtlichen Betrachtungsweise vorherrschende Sicht dazu geführt, hinsichtlich der Kollektenthematik den paulinischen Berichten einen Vorrang der Apostelgeschichte gegenüber zu geben und die lukanischen Aussagen in das paulinische Gerüst einzupassen, sofern dies überhaupt möglich ist.
Jedoch ist auch das Vertrauen in die historische Verlässlichkeit der paulinischen Aussagen durch die Betrachtung einer rhetorischen Dispositionsanalyse der Schreiben und durch die Rezeptionsästhetik in gesunde Grenzen zurückgeführt worden. Denn die paulinischen Briefe sind nicht anders als die Apostelgeschichte auch immer daraufhin zu befragen, wie sie einen leitenden Gesichtspunkt argumentativ inszenieren und wie dieser demzufolge in den Gemeinden aufgenommen werden soll. Und es wird der Stellenwert, den diese Kollekte sowohl für Paulus persönlich als auch im Gegenüber zu seinen Gemeinden und zu der Jerusalemer Urgemeinde hatte, der er das Geld zu überbringen gedenkt (Röm 15,28$Röm 15,28), mit zu bedenken sein, wenn die Apostelgeschichte vergleichend herangezogen wird. Nach dem Zeugnis seiner Briefe ist die Kollekte, je länger je mehr, nicht mehr nur als eine Aktion der heidenchristlichen Gemeinden für die Armen unter den Heiligen in Jerusalem, sondern auch als eine Maßnahme des Paulus, die der Rechtfertigung seiner Evangeliumsverkündigung unter den Heiden dient. Erscheint es noch in 1Kor 16,3f. als eher unwahrscheinlich, dass Paulus persönlich die Kollekte nach Jerusalem bringt, so geht er nach 2Kor 8,19$2Kor 8,19 von einer Übergabe durch sich und den in den Gemeinden dazu bestimmten Bruder aus, thematisiert in Röm 15,28.31 aber ausschließlich allein die Erfüllung dieser Aufgabe und seinen Dienst an Jerusalem, wenngleich er weiß, dass diese Kollekte das Werk der makedonischen und achaischen Gemeinden ist (Röm 15,26$Röm 15,26).
Um den Stellenwert der Kollekte im paulinischen Missionswerk möglichst präzise zu erfassen, scheint mir eine Zurückstellung des Berichts der Apostelgeschichte methodisch nicht gerechtfertigt zu sein.6 Vielmehr werden einerseits alle Hinweise des Lukas sorgsam aufzunehmen und zu analysieren sein, andererseits aber auch die paulinischen Aussagen nicht unbesehen für eine historische Rekonstruktion verwertet werden dürfen. Die an die Analyse der Kollektenthematik innerhalb der Apg gerichtete Frage lautet, ob es gelingt, die historischen Konturen des paulinischen Kollektenwerks präziser zu erfassen.
1. Die Kollektenthematik im Kontext des Apostelkonvents
Der lukanische Bericht über den ApostelkonventApostelkonvent (Apg 15,1–35$Apg 15,1–35) erwähnt im Zusammenhang der Beschlüsse eine Kollektenvereinbarung nicht, wohl aber ein den Gemeinden in Antiochia, Syrien und Kilikien in Briefform vorgelegtes AposteldekretAposteldekret, welches den Heidenchristen die Enthaltung von Götzenopfer, Blut, Ersticktem und Hurerei auferlegt (Apg 15,23–29). Paulus hingegen hält als Beschlusslage die Aufteilung der Missionsgebiete fest und spricht das ihm und Barnabas anempfohlene Gedenken an die Armen an, das nach Gal 2,6 allerdings keinesfalls als Vereinbarung des Konvents verstanden werden darf. Die Differenzen können nicht einseitig entweder Paulus oder Lukas als absichtliches Verschweigen oder als bewusstes Ersetzen des Beschlusses durch einen anderen angelastet werden. Die Sachlage stellt sich weitaus komplizierter dar. Es wird erwogen, ob das Aposteldekret etwa ursprünglich nicht mit dem Apostelkonvent zu verknüpfen ist, sondern in der Folge des antiochenischen Konflikts oder gar als dessen Auslöser1 von den Jerusalemer Aposteln und Ältesten ausgegeben wurde. Die Nichterwähnung des Dekrets in Gal 2,1–10$Gal 2,1–10 wäre dann nachvollziehbar und mit dem emphatischen ἐμοι γάρ οἱ δοκοῦντες οὐδὲν προσανέθεντο (Gal 2,6) in Einklang zu bringen, wiewohl gleichzeitig eine Kenntnis dieses Dekrets, unbeschadet auch weiterer Nicht-Erwähnung in den Briefen, indirekt von einigen Forschern erschlossen wird.2
Es ist zweifelhaft, ob es jemals einen formalen Beschluss auf dem Apostelkonvent zur Durchführung einer Kollekte in den heidenchristlichen Gemeinden für die Armen in Jerusalem gegeben hat. Dies wird weder in Apg 15,1–35 bzw. in der weiteren Apostelgeschichte gesagt noch in Gal 2,1–10 vorausgesetzt. Keine einzige Erwähnung der Kollekte in den paulinischen Briefen bezieht sich auf einen solchen Beschluss. Röm 15,26 spricht vielmehr von einem Vorsatz der Gemeinden in Makedonien und in der Achaia, eine Sammlung für die Armen unter den Heiligen in Jerusalem durchgeführt zu haben. Dies sei, so 2Kor 8,3f., freiwillig geschehen und stelle allenfalls einen Gehorsamsakt gegenüber dem Evangelium Christi dar (2Kor 9,13), nicht aber gegenüber einem zurückliegenden Beschluss.
Es ist zudem durchaus fraglich, ob Gal 2,10$Gal 2,10 die aufgebürdete Beweislast für einen formalen Beschluss tragen kann. Die nach dem paulinischen Bericht getroffene Übereinkunft zwischen einerseits Jakobus, Kephas und Johannes, den Säulen also, und andererseits Paulus und Barnabas sieht eine Trennung der Missionsgebiete „wir zu den Heiden, ihr zu der Beschneidung“ vor und fügt einleitend mit μόνον einen Nachsatz an, demzufolge sich Paulus und Barnabas verpflichten, der Armen zu gedenken. Diese Übereinkunft ist in allen ihren Teilen undeutlich. Die Aufteilung der Mission in eine reine Heidenmission und eine reine Judenmission ist praktisch unmöglich und ist auch sowohl von Petrus als auch von Paulus als Vertragspartnern des Apostelkonvents nach Auskunft der Quellen nie durchgeführt worden. Der Hinweis auf die Kollekte spricht zunächst eine Erwartung sowohl an Barnabas als auch an Paulus als den antiochenischen Delegaten auf dem Konvent aus, jedoch betont Paulus in einem weiteren Nachsatz, dass er dieser Erwartung nachgekommen sei. Ob auch Barnabas, dessen Mission im Anschluss an den Apostelkonvent getrennt von Paulus verlief, seinerseits im Anschluss an den Konvent eine Kollekte gesammelt hat, bleibt offen.
Kann μόνον τῶν πτωχῶν ἵνα μνημονευώμεν dahingehend aufgenommen werden, dass hiermit auf eine auf dem Konvent erstmals beschlossene und von beiden Vertragsparteien per Handschlag (Gal 2,9) besiegelte Aktion zugunsten der Urgemeinde angespielt wird? Paulus leitet mit μόνον einen Satz ein, dessen betontes Glied, die Armen, vor den mit der Konjunktion ἵνα eingeleiteten Wunsch tritt. Dieser Wunsch steht nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem vorausgehend genannten Beschluss und dem angesprochenen Handschlag, sondern stellt eine eigene Aussage dar.3 Sie bezieht sich auf Paulus und Barnabas als Delegaten der antiochenischen Gemeinde und erwartet in der Zeitform Präsens ein fortwährendes Gedenken Antiochias an die Armen unter den Christen in Jerusalem, wohingegen Paulus in dem angeschlossenen Nebensatz in der Zeitform Aorist ausschließlich für sich auf eine zurückliegende Ausführung verweisen kann. Die Interpretation des Konj. Präs. μνημονευώμεν ist in der Forschung mit Recht in dem Sinne vorgelegt worden, dass in ihr die Fortführung einer bereits begonnenen Handlung auch in der Zukunft angesprochen werde. Das stärkste Argument für diese Auslegung auf der Ebene des Berichts der Apostelgeschichte war zugleich ihr stärkstes Gegenargument. Apg 11,27–30$Apg 11,27–30 und 12,25$Apg 12,25 sprechen zwar von einer von Barnabas und Paulus wiederum als Delegaten der antiochenischen Gemeinde durchgeführten und in Jerusalem abgelieferten Kollekte vor dem Apostelkonvent. Insofern könnte die Abmachung, auch zukünftig für die Jerusalemer Urgemeinde einzutreten, auf diese zurückliegende Unterstützung blicken und den Wunsch nach zukünftiger Unterstützung (Gal 2,10a) in diesen Kontext einreihen. Gegen diese Lösung spricht für einen Teil der Forscher allerdings4, dass Gal 1,18–2,1 zwischen dem ersten Besuch des Paulus bei Petrus in Jerusalem (vgl. auch Apg 9,26) und dem Apostelkonvent keinen weiteren Jerusalembesuch erwähnt. Es muss also gefragt werden, ob die lukanischen Aussagen die Annahme einer antiochenischen Kollekte zeitlich vor dem Konvent rechtfertigen und wie ggf. das Fehlen der Erwähnung eines diesbezüglichen Jerusalembesuchs in Gal 1 bewertet werden kann.
Wenn Gal 2,10$Gal 2,10 nicht auf einen Beschluss des Konvents rekurriert oder gar, wie Dieter Georgi vorgeschlagen hat, „ein wesentlicher Bestandteil des verfassungsartigen Vertrags zw. der Antiochener Christusgemeinde und ihrer Schwestergemeinde in Jerusalem war (frgm. in Gal 2,9f. erhalten)“5, sondern sozusagen die Selbstverpflichtung der beiden Apostel als antiochenischer Delegaten erwähnt, auch weiterhin für die Armen unter der Jerusalemer Urgemeinde einzutreten, dann wird die Nicht-Erwähnung einer Kollekte in Apg 15 ein geringeres Problem als etwa die Nicht-Erwähnung des Aposteldekrets in Gal 2. Ein Zweites ist in diesem Zusammenhang anzusprechen. Paulus mag im Rückblick in Gal 2,10a die von ihm und Barnabas übernommene Verpflichtung zu einer Kollekte für die Jerusalemer Gemeinde ursprünglich noch in einer Linie mit der antiochenischen Kollekte gesehen haben. Faktisch wird der Zeitpunkt der Übergabe der Kollekte nach ca. 9 Jahren nicht mehr mit den Absprachen des Konvents auszugleichen sein. Vor allem aber bewegt sich die paulinische Interpretation der Kollekte in den genannten Briefen in eine völlig andere Richtung, so dass man gut daran tut, zwischen der antiochenischen Kollektenaktion vor dem Konvent, auf die Paulus sich rückblickend in Gal 2,10a noch bezieht, und der paulinischen Kollekte nach dem Konvent einen scharfen Schnitt zu setzen.6
Würden wir ausschließlich auf Gal 2,10$Gal 2,10 blicken, so könnte man sich dieses Denken an die Armen auch in einem umfassenderen Sinn, etwa zugleich als spirituelle und ideelle Ausrichtung auf die Urgemeinde, vorstellen.7 Jedoch wird durch den paulinischen Sprachgebrauch in seinen Erwähnungen der Kollekte deutlich (vor allem 2Kor 8,13f.; 9,12; Röm 15,26), dass die materielle Unterstützung der Ausgangspunkt bleibt, wenngleich andere Interpretationen zunehmend wichtig werden.8 Diese gipfeln in der Vorstellung einer Schuldnerschaft der Heidenchristen in materiellen Gütern gegenüber der Urgemeinde, an deren geistlichen Gütern die Heidenchristen teilhaben (Röm 15,27; vgl. aber bereits die Vorstufen in 2Kor 8,14; 9,13f.).9 Auch die jetzt zu behandelnden Texte in der Apostelgeschichte, die nach meiner Einschätzung in die Vorgeschichte und in die Anfänge der antiochenischen KollekteApostelkonvent gehören, verweisen auf diesen sozialen Ausgangspunkt, der allerdings auch hier nie frei ist von zusätzlichen Aspekten und Interpretationen.
2. Die Anfänge der antiochenischen Kollekte
Nach dem Bericht der Apostelgeschichte haben sich im Anschluss an die Verfolgung und Flucht eines Teils der Jerusalemer Urgemeinde (Apg 8,1f.) christliche Gemeinden bis hin nach Phönizien, Zypern und Antiochia gebildet (Apg 11,19). Nachdem sie Heidenmission aufgenommen haben, entsendet die Urgemeinde BarnabasBarnabas aus Jerusalem in die Stadt Antiochia (Apg 11,22). Bis zu diesem Zeitpunkt gehörte Barnabas also zur Jerusalemer Gemeinde und genauer wohl auch zu demjenigen Teil, der von der Verfolgung verschont worden war (Apg 8,1b). Ohne die Vorgänge hier im Einzelnen zu beleuchten: Barnabas erscheint also als eine von der Urgemeinde eingesetzte Vermittlungsperson zwischen der Jerusalemer Urgemeinde und der antiochenischen Gemeinde. Der von Barnabas erwirkte Anschluss des Paulus an die junge Gemeinde findet in Apg 11,26 mit Blick auf die gemeinsame Verkündigungstätigkeit seine Begründung.
Jerusalemer Propheten, unter ihnen als Sprecher Agabus, der in Apg 21,10 ein deutlich judenchristliches und kein jüdisches Profil hat, sagen nach Apg 11,28 eine große Teuerung an, die über die ganze Erde kommen werde. Der Zeitpunkt des Auftretens der Propheten und der des möglichen Einsetzens der Teuerung bleiben unpräzise. Sowohl das einleitende ἐν ταύταις δὲ ταῖς ἡμέραις (Apg 11,27$Apg 11,27) als auch das abschließende ἥτις ἐγένετο ἐπὶ Κλαυδίου sind offene Angaben und lassen in letzterem Fall einen Zeitraum von 41–54 n. Chr. als denkbar erscheinen. Die Ansage der Hungersnot führt zu einer Sammlung unter den antiochenischen Christen zugunsten der judäischen Christen. Barnabas und Paulus werden entsandt, um diese Gabe den Presbytern zu überbringen. Apg 12,25 hält die Rückkehr der beiden Boten fest, präzisiert aber dahingehend, dass die Gabe auch in Jerusalem und nicht allgemein in Judäa übergeben worden ist.
Die Diskussion zu diesem kurzen Textstück stand immer vor dem grundsätzlichen Problem, dass diese Reise des Paulus (gemeinsam mit Barnabas) im Widerspruch zu den Aussagen in Gal 1–2 steht, denen zufolge Paulus vor dem Besuch des Konvents nur ein einziges Mal in Jerusalem war (Gal 1,18), aber eben nicht zu dieser Kollektenreise, und dass er im Übrigen den Gemeinden in Judäa vor der Zeit des Konvents unbekannt war (Gal 1,22). Um diese Spannungen und die Widersprüche hinsichtlich Aposteldekret und Kollektenaktion zu erklären oder aufzuheben, wurde gefragt, ob Lukas hier möglicherweise ein Traditionsstück1 oder eine Kombination mehrerer Traditionsstücke wiedergebe2, aber zeitlich falsch einordne3 bzw. mit den falschen Namen verbinde4, oder ob er seinerseits für die getroffene Aussage vollständig verantwortlich sei5, was eine sprachlich und stilistische Überprüfung durchaus nahelegen kann.6 Auch wird erwogen, Apg 11,27–30$Apg 11,27–30 als die eigentliche lukanische Anspielung auf den Apostelkonvent zu betrachten7, nicht aber Apg 15. Daher sei scharf zwischen den hier getroffenen Abmachungen des Apostelkonvents und dieser älteren Kollektenaktion zu unterscheiden.8 Jedoch bleiben bei dieser Lösung neben der gewissen Übereinstimmung in der Kollektenfrage solch erhebliche Differenzen zwischen dem lukanischen und dem paulinischen Bericht bestehen, dass man von ihr besser Abstand nimmt. Apg 11,27–30 trifft überhaupt keine Aussage zu etwaigen Verhandlungen bezüglich der Mission und der Aufteilung der Missionsgebiete. Oft wird die Vermutung ausgesprochen, der Redaktor Lukas habe eine einzige Reise zum Konvent in zwei9 oder gar in drei Reisen zerlegt, wobei Gerd Lüdemann in der Andeutung des dritten Jerusalembesuchs in Apg 18,22$Apg 18,22 den vermutlich sachgemäßen Ort des Apostelkonvents wiederfindet.10
Es wäre hier in eine dringend gebotene Methodendiskussion zur Exegese der Apostelgeschichte einzutreten, um sodann diesem Textstück eine verantwortete Analyse zukommen zu lassen. Die gegenwärtige Forschung ist sowohl von Quellentheorien als auch von der Fiktion eines recht frei arbeitenden Redaktors abgerückt und hat der Eigenaussage des Textes wieder größeres Vertrauen entgegengebracht.11 Ich beschränke mich zunächst ausschließlich auf die Beantwortung der Frage, ob die sog. zweite Jerusalemreise als von Barnabas und Paulus verantwortete Kollektenreise nachvollziehbar ist.
Der Zeitpunkt dieser Kollektenaktion ist nicht präzise zu bestimmen. Rainer Riesner12 sowie Martin Hengel und Anna Maria Schwemer haben gezeigt, dass die Regierungszeit des Claudius mit einer Vielzahl von Hungersnöten und Teuerungen durchsetzt war. Nach Hengel/Schwemer kann sich Apg 11,28 am wahrscheinlichsten auf das Krisenjahr 40/41 (Aussaatverweigerung, darauf folgendes Sabbatjahr mit anschließender Teuerung) oder auf die Zeit nach der Verfolgung unter Agrippa I., also die Jahre 44/45 beziehen.13 Die Teuerung betraf nach Lukas den ganzen Erdkreis, wirkt sich aber im Blick auf die judäischen Gemeinden gravierender aus als auf Antiochia. Die Sammlung der antiochenischen Christen hat nicht die Jerusalemer Urgemeinde primär im Blick, sondern umfassend judäische Gemeinden. Sie wird daher den Ältesten (Apg 11,30), nicht aber den Aposteln, deren Anwesenheit doch wohl noch exklusiv für Jerusalem vorausgesetzt ist, übergeben. Sowohl Hengel/Schwemer als auch Riesner kehren die historische Abfolge gegen die lukanische Darstellung um. Diese antiochenische Kollekte sei nach der Hinrichtung des Zebedaiden Jakobus (Apg 12,2) und der Flucht des Petrus (Apg 12,17) zu datieren, was sich in ihrer Übergabe an die Ältesten und eben nicht an die Apostel niederschlage.14 Wenn allerdings die Gemeinden in Judäa und nicht die Jerusalemer Urgemeinde exklusiv im Blick sind, dann verliert dieses Argument an Kraft. Apg 12,25$Apg 12,25 hält aber fest, dass Jerusalem in diese Kollektenaktion mit einbezogen war. Sowohl in Apg 11,30$Apg 11,30 als auch in Apg 12,25 ist eine Beteiligung des Saulus an dieser antiochenischen Kollektenaktion vorausgesetzt. Allerdings ist Saulus in der Reihung der Namen immer Barnabas nachgeordnet.15 Nach der Übergabe der Kollekte nehmen die beiden Apostel Johannes Markus mit nach Antiochia. Dass Barnabas diesen bald als Missionspartner anstelle von Paulus auswählt (Apg 15,37), mag bereits für eine Vorrangstellung des Barnabas gegenüber Paulus auf der antiochenischen Kollektenreise sprechen. Die Bewertung dieser Kollektenaktion wird ganz von den sozialen Nöten in Jerusalem einerseits und von den Verbindungen der antiochenischen Gemeinde zur Jerusalemer Gemeinde andererseits abhängen. Diese sind zunächst privater Natur, ist doch ein Großteil der antiochenischen Christen aus der Gruppe der Hellenisten nach Verfolgungen in Jerusalem bis nach Antiochia geflohen. Die Flüchtlinge trafen wiederum auf eine große jüdische Gemeinde und ein Netzwerk sozialer Bindungen. Den Texten ist auch eine Hinordnung der jungen christlichen Gemeinde Antiochias zur Jerusalemer Muttergemeinde und damit verbunden wohl ein gewisser Supremitätsanspruch zu entnehmen.16 Der wesentliche Unterschied zu der späteren Kollektenaktion des Paulus liegt darin, dass diese antiochenische Kollekte die Hilfe einer überwiegend judenchristlichen Gemeinde17 für die Urgemeinde darstellt, während für die paulinische Kollekte gerade der gegenseitige Ausgleich von heidenchristlicher Kollekte und judenchristlichen geistlichen Gütern konstitutiv ist (2Kor 8,13f.; Röm 15,27).
Die Beteiligung des Paulus an dieser antiochenischen Kollektenaktion vor dem Apostelkonvent ist allenfalls noch mit Blick auf Apg 11,29, nicht aber für Apg 12,25 im Verhältnis zu Gal 1–2 auszugleichen. Dieser Befund wird in der Literatur teilweise unterschlagen18 oder in einer Anmerkung thematisiert19 oder eben als Hinweis für die fehlende Vertrauenswürdigkeit des Lukas oder seiner Vorlagen bewertet. Ich frage jedoch einmal mit Vorsicht: Wäre es vorstellbar, dass derjenige Paulus, der in 1Kor 1,14–16 Gott dafür dankt, in Korinth niemanden außer Krispus und Gaius getauft zu haben, dann aber nachträgt, er habe auch das Haus des Stephanas getauft, und schließlich einräumt, er wisse nicht, ob er noch jemand anderen getauft hat20, in Gal 1–2 im Rückblick auf die Zeit vor dem Apostelkonvent möglicherweise die Beteiligung an der antiochenischen Kollektenreise unterschlagen hat? Der Zielsetzung des Galaterbriefs, möglichst jeden Kontakt zu Jerusalem auszuschließen und den Gang zum Apostelkonvent nicht im Sinne eines durch wen auch immer angeordneten formalen Beschlusses für eine antiochenische Delegation (so Apg 15,2), sondern auf eine persönliche Offenbarung zurückzuführen, kann die Zuordnung der antiochenischen Kollekte für die judäischen Gemeinden nicht willkommen sein. Jedenfalls scheint mir die Beweislast dafür, dass Lukas diese Reise konstruiere oder aber ein Traditionsstück in einen falschen Kontext einordne, genauso gewichtig zu sein wie diejenige, dass Paulus diese Reise vor dem Konvent verschweige.
3. Die Vorgeschichte der antiochenischen Kollekte
BarnabasBarnabas, Delegat der antiochenischen Gemeinde zur Übergabe der Kollekte (Apg 11,30; 12,25) und Delegat dieser Gemeinde auf dem Apostelkonvent (Apg 15,2; Gal 2,1), gehört in die Anfangsgeschichte der christlichen Gemeinde Antiochias, ist seinerseits jedoch wohl erst nach ihrer Entstehung von Jerusalem (Apg 9,27) aus nach AntiochiaAntiochia entsandt worden (Apg 11,22–26). Es ist zu überlegen, ob die von der Gesamtgemeinde Antiochias verantwortete, aber durch Barnabas (und Paulus) überbrachte Kollekte nicht in einer Linie zu sehen ist mit einer älteren, von Barnabas allein durchgeführten Hilfe für die Jerusalemer Gemeinde, von der Apg 4,36f.$Apg 4,36f. berichtet. Gewiss sind eine von einer Gemeinde erhobene Kollekte und ein individuelles Mäzenatentum zu unterscheidende Größen. Das Recht, beide Berichte in eine Linie zu bringen, liegt in dem Vergleichspunkt, dass beide Handlungen intentional der Linderung der Not der Jerusalemer Urgemeinde zugeordnet sind.
Möglicherweise handelt es sich bei dem Ackerverkauf des Barnabas und der Übergabe des Verkaufserlöses an die Apostel nicht einmal um eine einmalige Handlung, da das Imperfekt ἔθηκεν (Apg 4,37$Apg 4,37) an eine sich wiederholende Aktion denken lässt. Lukas ordnet diese kurze Personalnotiz dem Summarium von der urchristlichen Liebesgemeinschaft (Apg 4,32–35) zu und gibt damit eine Richtung an, die Tat des Barnabas angemessen zu interpretieren. Das Verteilen von Gütern und Besitz an Notleidende in der Gemeinde funktioniert, wenn Einzelne wie Barnabas aus ihrem Besitz oder Vermögen der Urgemeinde etwas zur Verfügung stellen.1 Soziologisch wird man die Tat des Barnabas wie auch diejenige von Ananias und Saphira, möglicherweise auch die Gastfreundschaft der Maria (Apg 12,12), in den Rahmen antiker Wohltäterschaft aufnehmen können. Strukturell ist nicht unwesentlich, dass sich der Jerusalemer Barnabas nicht nur privat als Mäzen vor Ort auszeichnet, sondern zugleich in der Diaspora für die Urgemeinde eintritt. Da Barnabas wohl zu demjenigen Kreis der Urgemeinde gehörte, der durch die Verfolgung der Hellenisten nicht betroffen war (Apg 8,1f.; 11,19), ist er in der Kollektenaktion in einer vermittelnden Position zugleich Exponent der antiochenischen Gemeinde als der gebenden wie der Jerusalemer Gemeinde als der empfangenden Seite.2
4. Die Kollektendelegation der makedonischen und achaischen Gemeinden
Röm 15,26$Röm 15,26 blickt auf den Abschluss der Kollekte in Makedonien und Achaia zurück. Daher ist jetzt (νυνί Röm 15,25) der Zeitpunkt ihrer Übergabe an die Armen unter den Heiligen in Jerusalem gekommen. Nach 1Kor 16,1–4$1Kor 16,1–4 ist eine Beteiligung des Paulus an der Kollektenreise noch ungewiss. Paulus erwägt, mit Empfehlungsbriefen ausgestattete Vertrauensleute zu entsenden, gegebenenfalls aber selber diese Delegation anzuführen. In 2Kor 8,19$2Kor 8,19 wird ein namentlich nicht genannter Bruder zur Übergabe der Kollekte neben Paulus und Titus erwähnt, der von den Gemeinden dazu bestimmt wurde. Damit kommt an dieser Stelle erstmals der Gedanke einer von den Gemeinden autorisierten Kollekte in den Blick. Die Verantwortlichkeit für die Kollekte ist deutlich von Paulus als dem Vermittler auf die Gemeinden als die Gebenden übergegangen. Dies findet seinen klarsten Ausdruck in der Zusammenstellung einer KollektendelegationKollektendelegation, die aus Apg 20,1–6$Apg 20,1–6 erschlossen werden kann, wenngleich auch dieser Text die Kollekte explizit mit keinem Wort erwähnt. Die in beiden Texten vorausgesetzten identischen äußeren Umstände rechtfertigen, Röm 15 und Apg 20 aufeinander zu beziehen.1 Paulus schreibt den Römerbrief in Korinth (Röm 16,1f.21–23; Apg 20,3) und steht unmittelbar vor der Abfahrt nach Jerusalem (Röm 15,25f.; Apg 20,3). Unter den Grüßenden begegnen in Röm 16,21 zwei Namen, die nach Apg 20,4 zu derjenigen Kollektendelegation zählen, die kurz vor der Abreise von Korinth nach Syrien genannt wird. Diese beiden Personen, So(si)pater und Timotheus, sind in Röm 16,21 allerdings nicht explizit als Reisebegleiter ausgewiesen.