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Friedrich W. Horn Paulusstudien
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Friedrich W. Horn Paulusstudien

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Der Weg des JudenchristentumsJudenchristentum hat sich zwischen der heidenchristlichen Kirche und der Formierung des rabbinischen Judentums nicht halten können und wurde von beiden Seiten zunehmend – aufgrund anderer Aspekte als des Festhaltens an der BeschneidungBeschneidung – als häretisch angesehen. Leicht wird vergessen, dass der Beschluss des Apostelkonvents nicht nur die Legitimität eines heidenchristlichen, sondern selbstverständlich auch die eines judenchristlichen Wegs anerkannt hat.

Es muss als zweifelhaft erscheinen, ob der Weg des Heidenchristentums ohne gewisse Umstrukturierungen und Vorgaben im hellenistischen Diasporajudentum möglich gewesen wäre.6

Paulus, das Nasiräat und die Nasiräer*

* Zuerst erschienen: Friedrich Wilhelm Horn, „Paulus, das Nasiräat und die Nasiräer“, pp. 117–137, Novum Testamentum (1997) ©, Koninklijke Brill NV/Leiden, 1997, reproduced with permission.

Der AbschlussNasiräat der paulinischen Missionsarbeit ist durch eine gewisse Tragik im Hinblick auf das Verhältnis zu seinem jüdischen Volk und zur judenchristlichen Gemeinde Jerusalems gekennzeichnet. Obwohl Paulus im Römerbrief, geschrieben unmittelbar vor seiner letzten Jerusalemreise, eine Erwählungstheorie für sein Volk, seine Stammverwandten nach dem Fleisch (Röm 9,3) entwirft, muss er doch im selben Schreiben seine Sorge um die Errettung von den Ungläubigen (ὰπειθοῦτες) in Judäa (Röm 15,31) aussprechen. Das Schicksal der in den heidenchristlichen, paulinischen Gemeinden gesammelten KollekteKollekte für die Armen unter den Heiligen in Jerusalem (Röm 15,26; 1 Kor 16,1; 2 Kor 8,1–4; Gal 2,10), gedacht als sichtbares Zeichen der Verbundenheit mit der Muttergemeinde, entzieht sich unserer Kenntnis. Es ist möglich, dass die Kollekte nicht angenommen worden ist. Die Übernahme der Auslösungskosten für vier judenchristliche NasiräerNasiräer im Jerusalemer Tempel, ein in jüdischer Frömmigkeit hoch geachtetes Verhalten, und der hierfür erforderliche Purifikationsprozess führen zu einem Konflikt, in dessen Folge Paulus festgenommen und zum Prozess nach Rom gebracht wird. Obwohl die letzte Reise nach Jerusalem folglich unter dem Vorzeichen der Kompromissbereitschaft steht, kann sie das Paulus vorausgehende Gerücht, er lehre den Abfall von Mose und wiegle gegen das jüdische Volk und den Tempel auf (Act 21,21.28), nicht verstummen lassen.

Die historischen Umstände, die zur Festnahme im Tempelbereich geführt haben, werden von Lukas in groben Zügen festgehalten (Act 21–23). Unklarheit besteht jedoch hinsichtlich eines paulinischen Nasiräats und der Auslösung von vier Nasiräern. Der Erhellung der historischen Abläufe ist der folgende Beitrag gewidmet. Die die Forschung zumeist bestimmende theologische Frage, ob es denkbar ist, dass der im Galaterbrief vehement gegen Beobachtung jüdischer Gesetzesfrömmigkeit polemisierende Paulus nun in Jerusalem eben solche Frömmigkeit praktiziert, soll solange zurückgestellt werden, bis Klarheit gewonnen ist, was Paulus getan hat und was nicht.

Es liegt kein sicheres Urteil über die präzise Gestalt des von Paulus übernommenen Nasiräatsgelübdes bzw. die Übernahme der Auslösungskosten für die vier Nasiräer vor. Man hat innerhalb der älteren Exegese von einem „gordischen Knoten“ gesprochen.1 Die jüngere redaktionsgeschichtliche Forschung lastet diese Unklarheiten in der Regel Lukas an, der keine präzisen Vorstellungen von jüdischen Sitten und Gebräuchen gehabt habe.2 Methodisch wird so vorzugehen sein, dass zunächst die lukanischen Aussagen dargestellt werden. Sodann ist zu fragen, ob sie mit zeitgenössischen jüdischen Aussagen zum Nasiräat in Einklang gebracht werden können. Schließlich ist eine historische Einordnung vorzunehmen. Aussagen aus zwei Texteinheiten der Apostelgeschichte sind zu analysieren: 1) Act 18,18–22; 2) Act 21,15–27.

1. Act 18,18–22

1.1 Die lukanischen Aussagen

Paulus$Apg 18,18–22 verabschiedet sich von der korinthischen Gemeinde, um mit Priszilla und Aquila auf dem Seeweg nach Syrien zu fahren. In der östlich von Korinth gelegenen Hafenstadt Kenchreä lässt er im Zusammenhang eines Gelübdes sein Haar scheren. Nach der Überfahrt durch die Ägäis bleiben Priszilla und Aquila in Ephesus. Paulus tritt die Fahrt nach Syrien alleine an, landet aber in der Hafenstadt Caesarea, die in paulinischer Zeit nicht zur Provinz Syrien, sondern zum prokuratorischen Verwaltungsbezirk Judäa zählte.1

In der lukanischen Darstellung stellt dies den Abschluss der sog. 2. Missionsreise (Act 15,36–18,22) dar, an die sich die sog. 3. Missionsreise ohne genaue Angaben über den Aufenthalt in der antiochenischen Gemeinde anschließt. Der Text deutet vieles nur an und lässt den Leser mit Fragen zurück. Was impliziert die eher beiläufige Erwähnung des Haarescherens im Zusammenhang eines Gelübdes, und auf welches Subjekt ist sie zu beziehen? Das absolut gebrauchte Verb κείρομαι bezeichnet das profane Haareschneiden bei Mensch (1 Kor 11,6) und Tier (Act 8,32). In Act 21,24 wird Lukas das Verb ξυράομαι (τὴν κεφαλήν) verwenden. ξυράομαι bedeutet im Medium „ganz kahl scheren, rasieren lassen.“2 Sowohl κείρομαι als auch ξυράομαι sind durch das zugeordnete εὐχή (Act 18,18; 21,23) zwingend als religiöse Handlungen gekennzeichnet. Dies allerdings ist bei ξυράομαι ohnehin naheliegend, da dieses Verb im alttestamentlich-jüdischen Sprachraum im Kontext des Nasiräatsgelübdes gebraucht wird (Num 6,9.18.19 LXX; Jos, Ant 19,294; Bell 2,313). Es wird in der Literatur häufig vermutet, das in Act 18,18 erwähnte Scheren des Haares stehe in keinem Zusammenhang mit einem Nasiräat,3 was zumeist unter Hinweis auf die Differenz zu jüdischen Bestimmungen über ein Nasiräat zu belegen gesucht wird. Vielmehr handle es sich, so die ältere Literatur, um ein privates,4 möglicherweise in Anlehnung an heidnische Praktiken gewähltes Gelübde.5

Dies ist jedoch von der sprachlichen Seite her unwahrscheinlich. Lukas verwendet εὐχή in Act 21,23 zweifelsfrei als Begriff für das Nasiräatsgelübde.6 Daher und wegen des begründenden γάρ wird dieser Sprachgebrauch auch in Act 18,18 vorauszusetzen sein, auch wenn Lukas hier κείρομαι und nicht ξυράομαι liest. Das Scheren der Haare (Partizip Aorist: κειράμενος) steht zu dem Gelübde (Imperfekt: εἶχεν) in dem Verhältnis eines vorläufigen Abschlusses zu einer zuvor begonnenen Handlung.

Philologisch nicht wirklich eindeutig zu klären ist die Frage, ob Paulus oder Aquila sich die Haare habe scheren lassen. Von der syntaktisch engeren Stellung her ist an Aquila zu denken. Häufig hat man in der Literatur darauf verwiesen, dass die Namensumstellung (PriszillaPriszilla vor AquilaAquila) ein klarer Hinweis sei, „der an Deutlichkeit nichts zu wünschen läßt“7, den Namen Aquila mit dem Verb κειράμενος zu verbinden. Allerdings besagt die Stellung der Namen zueinander wenig. Die Voranstellung des Namens Aquila belegen Act 18,2; 1 Kor 16,19; diejenige des Namens Priszilla Act 18,18.26 (diff HSS); 2 Tim 4,19. Nicht nur die Handschriften D und h haben die Aussage auf Aquila gedeutet, ebenso eine Reihe namhafter Ausleger und Übersetzer (Vulgata, Theophylakt, Castellio, Hammond, Grotius, Alberti, Kuinoel, Wieseler, Oertel, Schneckenburger, Meyer, Overbeck, Preuschen, Wendt, Knopf, Greeven, Bauernfeind, Zahn). Wenn in dieser Frage eine Lösung herbeigeführt werden kann, dann so, dass im Kontext die Konsequenzen einer Deutung auf Aquila bzw. Paulus bedacht werden.

Schließlich gibt die Reiseroute des Paulus in Act 18,22$Apg 18,22 Fragen auf. Kann ἀναβάς, wie im gegenwärtigen Luthertext (1990), mit „ging hinauf nach Jerusalem“ übersetzt werden? ἀναβαίνω wird von Lukas nur Lk 2,42 (diff HSS) absolut gebraucht, um den Weg nach Jerusalem zu beschreiben, sonst immer mit einer Ortsangabe (Lk 18,31; 19,28; Act 11,2; 15,2; 21,12.15; 24,11; 25,1.9); vgl. auch Lk 2,4 (nach Juda), 18,10 (zum Heiligtum), Act 3,1 (zum Heiligtum). Dieser absolute Gebrauch von ἀναβαίνω für „nach Jerusalem gehen“ ist aber nicht unüblich (vgl. etwa Jos, Bell 2,334). Alle Versuche, ἀναβαίνω ausschließlich im Rahmen der geographischen Verhältnisse von Hafen und Stadtzentrum Caesareas erklären zu wollen, scheitern an dem korrespondierenden κατέβη.8 Ein „Abstieg“ ist sinnvoll nur von Jerusalem nach Antiochia, nicht aber von Caesarea nach Antiochia. Und eine Schiffsreise von Ephesus mit dem Ziel Syrien (Antiochia) über Caesarea ist nur sinnvoll, wenn man einen Besuch Jerusalems im Blick hat. Der Weg von Ephesus direkt nach Antiochia hätte entlang der kleinasiatischen Südküste geführt. Daher wird Lukas aus diesen und weiteren inhaltlichen Gründen bei τὴν ἐκκλησίαν nicht die Gemeinde in Caesarea, sondern die Jerusalemer Urgemeinde im Blick haben.9 Im Übrigen haben auch D, Ψ, der Mehrheitstext, gig, w, sy in Act 18,21 den Zusammenhang als Jerusalemreise aufgenommen, allerdings eine Zeitangabe hinzugefügt.

1.2 Das Verhältnis zu jüdischen Aussagen über das Nasiräat

Es ist häufig gegen eine Deutung des Haarescherens in Kenchreä als einer Handlung im Zusammenhang eines Nasiräats vorgebracht worden, diese Handlung müsse im Tempelbezirk bzw. in Jerusalem vorgenommen werden. Nun sind wir über die Gepflogenheiten innerhalb des DiasporajudentumsDiasporajudentum diesbezüglich nicht gut informiert.1 Die Möglichkeit der Übernahme des Gelübdes im Ausland steht außerhalb jeglicher Frage.2 In der Mischna Naz 3,6 und im Traktat NazirTraktat Nazir 19b, 20a des babylonischen Talmud werden die Bedingungen zur Erfüllung des Gelübdes für den aus dem Ausland kommenden Nasiräer diskutiert. Konnten die Haare, wie bei Act 18,18 zu vermuten, auch in der Diaspora geschoren, damit die Zeit des Gelübdes beendet, die eigentlichen Auslösungsfeierlichkeiten hingegen allein in Jerusalem abgelegt werden? J. Klausner hat vermutet, es sei unter den Diasporajuden Brauch gewesen, das Haar außerhalb Palästinas zu scheren.3 P. Billerbeck erkennt in Act 18,18 einen Beleg dafür, „dass das Nasiräatgelübde auch im Ausland übernommen werden“ konnte.4 Mit gewisser Einschränkung schreibt er sodann aber, dass keine derjenigen Stellen, welche die Freiheit zum Scheren an einem beliebigen Ort ansprechen, „sich auf das Scheren des Nasiräers im Auslande“ bezieht.5 Auch M. Boertien hat in seiner Abhandlung keinen Zweifel daran gelassen, dass es möglich war und tatsächlich auch vorkam, das Haar in der Diaspora zu scheren und die eigentliche Auslösung sodann im Jerusalemer Tempel vorzunehmen, obwohl dieser Sachverhalt aus den Quellen so nicht zu belegen ist.6 Der Mischnatraktat Nazir 6,8b weiß zu unterscheiden zwischen demjenigen, der im Tempelbereich, und demjenigen, der in der Provinz das Haar hat scheren lassen. Das Wort Provinz (מדינה‏‎) wird in der Mischna entweder als Gegensatz zum Tempelbezirk oder zu Jerusalem gebraucht. So belegt dieser Satz wohl, dass zwischen dem Schneiden der Haare und der Auslösung im Tempel ein zeitlicher und räumlicher Abstand liegen kann,7 ein deutlicher Beleg für die Möglichkeit des Schneidens der Haare im Ausland ist damit aber nicht gegeben.8 Wohl aber setzt mNaz 6,8b Diskussionen darüber voraus, ob auch derjenige, der außerhalb Jerusalems oder des Tempels sein Haar hat scheren lassen, es unter dem Kessel im Tempelbereich verbrennen soll oder nicht. Es gab wohl auch die Sitte (vgl. bNaz 45b), dass Diasporajuden das abgeschorene Haar im Ausland begraben haben.9 Jos, Bell 2,313–314 berichtet von der Königin Berenike, die nach Jerusalem gekommen ist, um das Nasiräatsgelübde zu erfüllen. Josephus umschreibt zwar den Inhalt des Gelübdes, Enthaltung von Wein und Schneiden der Haare, er sagt aber nicht, dass Letzteres etwa in der Nasiräerkammer im Jerusalemer Tempel vollzogen wurde. Einen gewissen Sonderfall stellt der Brauch ägyptischer Juden dar, das Scheren im Tempel zu Leontopolis vorzunehmen (mMen 13,10).10 Da also auf jeden Fall die Möglichkeit bestand, das Haar außerhalb Jerusalems (in Palästina) scheren zu lassen, könnte Act 18,18–22 einem Nasiräatsgelübde zugeordnet werden und wäre zugleich einziger deutlicher Zeuge für die Möglichkeit des Scherens in der Diaspora.11 Das möglicherweise in Korinth abgelegte Gelübde findet einen vorläufigen Abschluss im Scheren der Haare in Kenchreä, sein eigentliches Ende aber mit einem Ausweihungsopfer bei einem Jerusalembesuch.12

1.3 Die historischen Zusammenhänge

Wir haben bislang die Textpassage Act 18,18–22 als Einheit betrachtet. Es bestehen allerdings mehrere Einwände gegen diese Sicht, die einen historischen Zusammenhang von Schneiden der Haare in Kenchreä und Jerusalemreise in Frage stellen. Act 18,18–22 enthält nur wenige Aussagen, welche die Einleitungswissenschaft nicht der Quelle Itinerar zuordnet.1 Die entscheidenden Informationen des Textes bis auf die Jerusalemreise in V. 22 gehen jedoch alle auf die vorlukanische Tradition zurück. Diejenigen Textpassagen, die überwiegend der lukanischen Redaktion zugewiesen werden (V. 19b.20.21a), lassen sich sprachlich und inhaltlich von dem Kontext abheben.2 Strittig ist die Einordnung von V. 18d. Kann diese Notiz allein der lukanischen Redaktion zugewiesen werden? Ist sie ohne jeglichen Anhalt an einer Tradition formuliert?3 Gewiss lässt sich V. 18 glatter lesen, wenn der Teil κειράμενος […] εὐχήν (V. 18d) übergangen werden kann. Die oben behandelte Frage, welchem Subjekt dieser Satzteil zuzuordnen ist, entfällt. Dagegen erwägt Lüdemann die Zuweisung des Satzteiles „und mit ihm war Priszilla und Aquila“ zur Redaktion, wodurch die grammatikalische Stellung von κειράμενος […] εὐχήν geklärt, zugleich aber auch dieser Satzteil zur Tradition zu zählen wäre.4 Die redaktionsgeschichtliche Erklärung bemerkt, der Satzteil V. 18d κειράμενος […] εὐχήν sei eingefügt, um die gesetzestreue Frömmigkeit des Paulus im Angesicht der bevorstehenden – freilich unhistorischen – Jerusalemreise zu illustrieren.5 Es kann aber gefragt werden, ob nicht die Argumente ebenso gut für eine Tradition eingesetzt werden können, welche besagt: Paulus hat sich vor der Abfahrt nach Jerusalem in Kenchreä als Abschluss eines Gelübdes die Haare scheren lassen. Diese Tradition bedient sich merkwürdigerweise zur Umschreibung des Nasiräats nicht des im jüdisch-hellenistischen Raum gebräuchlichen Verbs ξυράομαι. Das häufig vorgetragene Argument, Lukas lasse auch an anderen Stellen Paulus als mustergültigen Juden erscheinen (Act 16,3; 21,20–24),6 hilft nicht weiter, da m.E. beide Belege eine historische Grundlage haben und nicht allein redaktionsgeschichtlich zu erklären sind.7 Wenn Lukas aber wirklich Paulus als frommen Juden darstellen will, weshalb dann in nahezu unverständlicher Abbreviatur, welche weder das Gelübde noch den Jerusalembesuch deutlich anspricht? Ist nicht gerade diese Abbreviatur ein Zeichen dafür, dass auch V. 22 einem traditionellen Stationenverzeichnis inklusive Jerusalembesuch zugeordnet werden kann?

Der Jerusalembesuch Act 18,22 läge zwischen dem Besuch anlässlich des Apostelkonvents (Act 15,2) und dem letzten Jerusalemaufenthalt (Act 21,15). Das Zeugnis des Galaterbriefs spricht auf den ersten Blick gegen die Historizität dieser Reise. Nach Gal 1f.$Gal 1–2 hat Paulus bis zur Abfassung des Gal nur zwei Jerusalembesuche unternommen, den Besuch bei Petrus (Gal 1,18) und die Reise zum Apostelkonvent (Gal 2,1). Dies sagt Paulus bei der Abfassung des Galaterbriefs vor dem zweiten Besuch der galatischen Gemeinden, den Act 18,23 (vgl. Gal 4,13) im Blick hat. Eine rein redaktionsgeschichtliche Betrachtung hat, weil ein Jerusalembesuch in die Chronologie des Galaterbriefs nicht eingeordnet werden kann, eine nur literarische Erklärung gesucht. Die Mehrheit der Forschung erkennt jedoch in V. 22 einen Traditionssplitter, differiert allerdings in der Beantwortung der Fragen, welches Reiseziel diese Reise gehabt habe und zu welchem Zeitpunkt sie erfolgt sei.

Die Diskussion ist in Weisers Kommentar wiedergegeben,8 die entscheidenden Vorschläge zur Lösung des Problems sind hier nur kurz anzudeuten:

 1. Die Quelle berichtete von einem Besuch Antiochias. Der Jerusalemabstecher gehe auf lukanische Redaktion zurück.

 2. Lukas hat den Jerusalembesuch eingetragen, weil seine Quelle von einer Reise, die Paulus unvorhergesehenerweise nicht nach Antiochia, sondern zunächst nach Caesarea führte, berichtete.

 3a. Die Jerusalemreise 18,22 ist eine Dublette des letzten Jerusalemaufenthaltes.

 3b. Sie ist eine Dublette der Reise zum Apostelkonvent.

 4. Paulus ist wirklich zwischen Apostelkonvent und letztem Jerusalembesuch auf dem Weg nach Antiochia nach Jerusalem gereist.

Die redaktionsgeschichtlichen Erklärungen (l. und 2.) haben eine gewisse Plausibilität, wenn auch, wie bereits erwähnt, das von Lukas gesuchte Ziel – die Anbindung des Paulus an Jerusalem – nicht klar zum Ausdruck gebracht wird. Die vielfach vorgetragene Hypothese 3 erkennt in 18,22 einen Traditionssplitter aus einem in den Act zuvor bzw. an späterer Stelle berichteten Zusammenhang, muss aber, um eine Chronologie erstellen zu können, etliche nicht einpassbare Daten vernachlässigen.9 Demgegenüber soll hier einer gelegentlich wohl geäußerten,10 aber selten ernsthaft verfolgten Vermutung nachgegangen werden, der zufolge der Weg von Caesarea nach Antiochia Paulus vermutlich kurz nach Jerusalem führte, auch um hier sein Nasiräat zu beenden.11 Demnach hätte Lukas in den Act mit seiner Quelle, dem Itinerar, einen Sachverhalt historisch zutreffend wiedergegeben. Zugleich ist mit der Quelle, die in 18,1–3.7f.11 schon zu Wort kommt, der Beginn und der vorläufige Abschluss dieses Nasiräats auf die Zeit in Korinth und Kenchreä festgelegt. Die Probleme dieser Auslegung sind weitaus geringer als diejenigen derer, die in 18,22 eine Dublette bzw. einen Traditionssplitter einer anderen Reise erkennen.

Die Anfragen an diese Überlegung lauten: Widerstreitet nicht das paulinische Zeugnis im Galaterbrief der Annahme einer Jerusalemreise nach dem Apostelkonvent? Können die Auslösungsverbindlichkeiten eines Nasiräats bei einem Kurzbesuch vollzogen werden? Paulus erwähnt diese in Act 18,22 angesprochene Reise nach Jerusalem an keiner Stelle. Kann dies schon die Folgerung begründen, dieser Befund schließe sie geradezu aus?12 Nach dem Gesagten handelt es sich um einen kurzen privaten JerusalembesuchJerusalembesuch auf dem Weg nach Antiochia, wo er einige Zeit bleibt. Wenn diese Reise tatsächlich stattgefunden hat, so sind aus ihr, jedenfalls nach der Nennung des Stationenverzeichnisses in den Act, ohnehin keine wegweisenden neuen Pläne hervorgegangen. Ein inhaltlicher Grund für ihre Erwähnung hätte für Paulus also nicht bestanden. In Gal 1–2 erwähnt Paulus zwei Jerusalembesuche (1,18; 2,1), ohne den Kurzbesuch aus Act 18,22 anzusprechen. Allerdings ist zu bedenken, dass Paulus in Gal 1–2 ausschließlich auf den Zeitraum von seiner Berufung bis zum Apostelkonvent bzw. bis zum Antiochenischen Konflikt blickt. Von daher ist die Nichterwähnung eines Jerusalembesuches außerhalb dieses Zeitraumes erklärlich.13 Die Bedingungen für das eigentliche Ausweihungsritual für den aus der Diaspora anreisenden Nasiräer lauten nach dem Mischnatraktat mNaz 3,6a, wobei wir die Frage nach der Gültigkeit dieser Bestimmungen in der Zeit des Paulus einmal dahingestellt sein lassen:14

Wenn jemand (im Ausland) ein langes Nasiräat gelobt hat, sein Nasiräat vollendet hat und danach in das Land (Israel) kommt, so sagt die Schule Schammais: Er soll (noch) dreißig Tage Nasiräer sein. Die Schule Hillels aber sagt: Er soll (wieder) von Anfang an Nasiräer sein.

Dies bedeutet: Paulus hätte, um das Nasiräat beenden zu können, zunächst eine siebentägige Reinigungsperiode, die nach einer Besprengung am dritten und am siebten Tag durch ein Tauchbad abgeschlossen wird (Num 19,19), übernehmen müssen. Im Anschluss daran hätte Paulus nochmals ein mindestens dreißig Tage währendes Nasiräat einhalten müssen. Erst dann konnte das Ausweihungsopfer dargebracht werden. Kürzere Fristen, die gelegentlich als Möglichkeit vermutet werden,15 entsprechen nicht den Bestimmungen der Mischna.16 mNaz 3,6b berichtet über das Nasiräat der Königin Helena von Adiabene, welches diese Bestimmungen im Grundsatz auch für die Zeit des 1. Jh. n. Chr. illustriert. Der anschließende Besuch in Antiochia wird zeitlich mit χρόνον τινά (Act 18,23) umschrieben. Falls diese Formel als „offenbar längerer Aufenthalt“17 aufzulösen ist, dann könnte die Ausweihung in Jerusalem unter den o.g. Fristen (30 Tage) noch als Kurzbesuch gelten. Nach dem Gesagten erscheint es als möglich und denkbar, dass Paulus in dem in Act 18,22 angesprochenen Jerusalembesuch sein in Kenchreä beendetes Nasiräat mit der Ausweihung abgeschlossen hat.18 Diese Notiz geht im Wesentlichen auf die Quelle des Lukas zurück. Nur wenn man Lukas weit vom DiasporajudentumDiasporajudentum entfernt in einem ausschließlich heidenchristlich, ehedem rein heidnischen Bereich ansiedelt, kann man eventuell erwägen, dass Lukas von dem Brauch des Nasiräats keine Anschauung gehabt habe. Die Bekanntheit von Nasiräatsgelübden auch in der Diaspora spricht eher dagegen. Dass aber der Redaktor Lukas Haareschneiden und Jerusalembesuch in dieser allenfalls andeutenden Abbreviatur mit der Quelle übernommen oder gar selbst beschrieben hat, um auf diese Weise Paulus als vorbildlichen Juden darzustellen, muss doch als recht unwahrscheinlich gelten.

Fragen wir abschließend nach möglichen Motiven, die Paulus bewegt haben können, ein Nasiräat zu übernehmen. M. Boertien hat aus der rabbinischen Überlieferung folgende Motive zusammengestellt: Unterstützung und Bekräftigung einer Gebetsbitte, z.B. um einen Sohn, bei Antritt einer gefährlichen Reise, beim Anfang eines Krieges, um Heilung von einer Krankheit oder Rettung aus einer Gefahr,19 sodann als Ausdruck der Liebe zur Tora als Zeichen des Willens zur Bekämpfung des bösen Triebs.20 1 Makk 3,49 belegt, dass Nasiräern eine besondere Offenbarungsfunktion beigemessen wurde. Kann ein Nasiräat übernommen worden sein, um besondere Offenbarungsfunktion zu erhalten? Philo interpretiert das Nasiräat in SpecLeg 1,247–254 als unblutige Selbstweihe, in der das Haar als Ersatz für das Menschenopfer dargebracht wird.21 Es werden die Haare des Paulus in Kenchreä geschnitten, also wird, wie bemerkt, die Übernahme des Gelübdes wohl in der unmittelbar zurückliegenden Zeit in Korinth erfolgt sein. Die Mission in Korinth und das Gelübde sind in der Literatur gelegentlich in einen direkten Zusammenhang gebracht worden.22 Obwohl etliche Begebenheiten in Korinth ein hinreichendes Motiv für ein Nasiräatsgelübde gewesen sein mögen (Act 18,12$Apg 18,18–22; 1 Kor 2,3; 16,9), entzieht sich der wahre Beweggrund unserer Kenntnis. Es kann sich auch um ein privates Motiv gehandelt haben.

2. Act 21,15–27$Act 21,15–27

2.1 Die lukanischen Aussagen und ihr Verhältnis zu jüdischen Aussagen über das Nasiräat

Die letzte Jerusalemreise führt Paulus und seine Begleiter zum Herrenbruder Jakobus und den Ältesten. Es wird der Missionserfolg des Paulus unter den Heiden erwähnt, aber auch auf die Bekehrung zehntausender, d.h. einer ungeheuer großen Zahl von Juden hingewiesen. Diese Judenchristen zeichnen sich aus durch Gesetzeseifer. Gleichzeitig kursiert unter ihnen das Gerücht, Paulus lehre die Diasporajuden den Abfall von Mose, indem er sage, man solle die Kinder nicht mehr beschneiden und nicht mehr nach den jüdischen Sitten wandeln. Während Jakobus und die Ältesten auf den paulinischen Missionsbericht mit einem Lob Gottes antworten, befürchten sie gleichzeitig feindliche Reaktionen von Seiten der gesetzeseifrigen Judenchristen, denen die Ankunft des Paulus mitgeteilt worden ist. In dieser Situation geben Jakobus und die Ältesten Paulus den Ratschlag, die Ausweihungskosten für vier Nasiräer zu übernehmen, um so das Gerücht des Gesetzesabfalls durch eine gesetzestreue Handlung zu zerstreuen. So weit jedenfalls ist der Text der Act leicht nachzuvollziehen. Unsicher wird die Interpretation erst in der Analyse des Wortlauts des Ratschlags (Act 21,23b.24) und in der Rekonstruktion dessen, was Paulus in Befolgung des Ratschlags getan hat (Act 21,26).

Unter den Judenchristen Jerusalems befinden sich vier Männer, welche die Auslösung ihres Nasiräats noch nicht vollzogen haben. Der gewählte Ausdruck εἰσὶν ἡμῖν ἄνδρες τέσσαρες (Act 21,23) zeigt an, dass diese Männer Mitglieder der Jerusalemer Gemeinde sind,1 nicht aber Juden(christen) aus der Diaspora, die einer Purifikation vor der Ausweihung bedurft hätten. Der demonstrative Akt der Gesetzestreue, zu dem Paulus aufgefordert wird, soll an Männern aus dem Bereich vollzogen werden, aus dem auch die „Zehntausende“ judenchristlicher Gesetzeseiferer stammen. Die vier Männer haben eine εὐχὴ ἐφ ἑαυτῶν,2 also ein noch bestehendes Gelübde. Der Paulus unterbreitete Vorschlag ist dreiteilig:

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