
Полная версия:
Olaf Hohmann Strafrecht Besonderer Teil
- + Увеличить шрифт
- - Уменьшить шрифт
2. Absicht der rechtswidrigen Zueignung
a) Selbstzueignungsabsicht
b) Drittzueignungsabsicht
c) Rechtswidrigkeit der Zueignung
III. Versuchsstrafbarkeit
IV. Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243)
1. Dogmatische Einordnung
a) Indizwirkung der Regelbeispiele
b) Sonstige Auswirkungen der Regelbeispielsmethode
2. Benannte Regelbeispiele im Einzelnen
a) Einbrechen, Einsteigen, Eindringen und Sichverborgenhalten (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)
b) Verschlossenes Behältnis und andere Schutzvorrichtung (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)
c) Gewerbsmäßigkeit (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)
d) Diebstahl aus Gotteshäusern (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4)
e) Für Wissenschaft, Kunst, Geschichte oder technische Entwicklung bedeutsame Sache (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5)
f) Hilflosigkeit, Unglücksfall und gemeine Gefahr (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6)
g) Sprengstoff- und Waffendiebstahl (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)
3. Subjektive Komponente
4. „Versuch“ des § 243 Abs. 1?
a) Anwendbarkeit eines nur „versuchten“ Regelbeispiels
b) Keine Anwendbarkeit eines nur „versuchten“ Regelbeispiels
c) Stellungnahme
5. Ausschlussklausel des § 243 Abs. 2
a) Objektive Geringwertigkeit
b) Vorsatz
C. Täterschaft und Teilnahme, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
D. Kontrollfragen
§ 36. Diebstahl mit Waffen, (schwerer) Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl (§§ 244 und 244a)
A. Grundlagen
B. Tatbestände
I. Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244)
1. Objektive Tatbestände
2. Subjektiver Tatbestand
II. Schwerer Bandendiebstahl (§ 244a)
1. Objektiver Tatbestand
2. Subjektiver Tatbestand
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
D. Kontrollfragen
§ 37. Unterschlagung und veruntreuende Unterschlagung (§ 246)
A. Grundlagen
B. Tatbestände
I. Unterschlagung (§ 246 Abs. 1)
1. Objektiver Tatbestand
2. Subjektiver Tatbestand
II. Veruntreuende Unterschlagung (§ 246 Abs. 2)
1. Objektiver Tatbestand
2. Subjektiver Tatbestand
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
D. Kontrollfragen
§ 38. Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b)
A. Grundlagen
B. Tatbestand
I. Objektiver Tatbestand
1. Tatobjekt
2. Tathandlung
II. Subjektiver Tatbestand
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
D. Kontrollfragen und Aufbau
Kapitel 12. Raubdelikte
§ 39. Raub (§ 249)
A. Grundlagen
B. Tatbestand
I. Objektiver Tatbestand
1. Diebstahlselement
2. Raubmittel
3. Finalität der Raubmittel in Bezug auf den Gewahrsamsbruch
4. Räumlich-zeitlicher Zusammenhang zwischen Nötigung und Wegnahme
II. Subjektiver Tatbestand
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
D. Kontrollfragen
§ 40. Schwerer Raub und Raub mit Todesfolge (§§ 250 und 251)
A. Grundlagen
B. Tatbestände
I. Schwerer Raub
1. Objektive Tatbestände des § 250 Abs. 1
2. Objektive Tatbestände des § 250 Abs. 2
3. Subjektiver Tatbestand
4. Täterschaft und Teilnahme, Versuch sowie Konkurrenzen
II. Raub mit Todesfolge (§ 251)
1. Tatbestand
2. Täterschaft und Teilnahme, Versuch sowie Konkurrenzen
C. Kontrollfragen
§ 41. Räuberischer Diebstahl (§ 252)
A. Grundlagen
B. Tatbestand
I. Objektiver Tatbestand
1. Diebstahl als Vortat
2. Betroffensein auf frischer Tat
3. Nötigungsmittel
II. Subjektiver Tatbestand
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
D. Kontrollfragen
§ 42. Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a)
A. Grundlagen
B. Tatbestand
I. Objektiver Tatbestand
1. Angriff verüben
2. Objekt des Angriffs
3. Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs
II. Subjektiver Tatbestand
1. Vorsatz
2. Räuberische Absicht
III. Minder schwerer Fall und Erfolgsqualifikation (§ 316a Abs. 2 und 3)
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch sowie Konkurrenzen
D. Kontrollfragen
Kapitel 13. Sachbeschädigung
§ 43. Sachbeschädigung (§§ 303 und 304)
A. Grundlagen
B. Tatbestände
I. Sachbeschädigung (§ 303)
1. Objektiver Tatbestand des § 303 Abs. 1
2. Objektiver Tatbestand des § 303 Abs. 2
3. Subjektiver Tatbestand
4. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
II. Gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304)
1. Objektiver Tatbestand des § 304 Abs. 1
2. Objektiver Tatbestand des § 304 Abs. 2
3. Subjektiver Tatbestand
4. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
C. Kontrollfragen
Kapitel 14. Betrug und Erschleichen von Leistungen
§ 44. Betrug (§ 263)
A. Grundlagen
B. Tatbestand
I. Objektiver Tatbestand
1. Täuschung über Tatsachen (Täuschungshandlung)
a) Gegenstand der Täuschung
b) Täuschung
2. Irrtum
a) Inhalt des Irrtums
b) Intensität der Fehlvorstellung
c) Kausalität zwischen Täuschung und Irrtum
3. Vermögensverfügung
a) Überblick
b) Verfügungsverhalten
c) Verfügungserfolg
d) Subjektive Beziehung des Verfügenden zu seinem Verhalten
e) Person des Verfügenden – „Dreiecksbetrug“
f) Kausalität von Irrtum und Vermögensverfügung
4. Vermögensschaden
a) Einseitige, unentgeltliche Hingabe von Vermögenswerten
b) Leistung und Gegenleistung
II. Subjektiver Tatbestand
1. Vorsatz
2. Absicht der rechtswidrigen Bereicherung
a) Absicht
b) Vermögensvorteil
c) Stoffgleichheit
d) Rechtswidrigkeit
III. Besonders schwerer Fall (§ 263 Abs. 3)
1. Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1)
2. Vermögensverlust großen Ausmaßes und Absicht, eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlusts von Vermögenswerten zu bringen (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2)
3. Eine andere Person in wirtschaftliche Not bringen (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3)
4. Befugnis- oder Stellungsmissbrauch durch Amtsträger (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4)
5. Versicherungsbetrug (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5)
6. Subjektive Komponente, „Versuch“ und Ausschlussklausel
IV. Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (§ 263 Abs. 5)
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
D. Kontrollfragen
§ 45. Erschleichen von Leistungen (§ 265a)
A. Grundlagen
B. Tatbestand
I. Objektiver Tatbestand
1. Leistung
2. Tathandlung
II. Subjektiver Tatbestand
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
D. Kontrollfragen
Kapitel 15. Erpressung
§ 46. Erpressung und räuberische Erpressung (§§ 253 und 255)
A. Grundlagen
B. Tatbestände
I. Erpressung (§ 253 Abs. 1)
1. Objektiver Tatbestand
2. Subjektiver Tatbestand
3. Rechtswidrigkeit (§ 253 Abs. 2)
4. Besonders schwerer Fall (§ 253 Abs. 4)
II. Räuberische Erpressung (§ 255)
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch sowie Konkurrenzen
D. Kontrollfragen
Kapitel 16. Untreue
§ 47. Untreue (§ 266)
A. Grundlagen
B. Tatbestände
I. Gemeinsame Voraussetzungen beider Untreuetatbestände
1. Vermögensbetreuungspflicht
2. Nachteilszufügung
II. Missbrauchstatbestand (§ 266 Abs. 1 1. Alt.)
1. Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis
2. Befugnismissbrauch
III. Treubruchstatbestand (§ 266 Abs. 1 2. Alt.)
1. Zugrundeliegendes Treueverhältnis
2. Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht
IV. Subjektiver Tatbestand
V. Besonders schwerer Fall (§ 266 Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3)
C. Täterschaft und Teilnahme, Begehung durch Unterlassen, Versuch, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
D. Kontrollfragen
Kapitel 17. Begünstigung und Hehlerei
§ 48. Begünstigung (§ 257)
A. Grundlagen
B. Tatbestand
I. Objektiver Tatbestand
1. Tatobjekt
2. Tathandlung
II. Subjektiver Tatbestand
1. Vorsatz
2. Vorteilssicherungsabsicht
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
D. Kontrollfragen
§ 49. Hehlerei (§§ 259, 260 und 260a)
A. Grundlagen
B. Tatbestand
I. Objektiver Tatbestand
1. Tatobjekt
2. Tathandlungen
II. Subjektiver Tatbestand
1. Vorsatz
2. Bereicherungsabsicht
III. Qualifikationen
1. Gewerbsmäßige Hehlerei und Bandenhehlerei (§ 260)
2. Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 260a)
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
D. Kontrollfragen
Teil III: Besondere Strafverfolgungsvoraussetzungen
Kapitel 18. Besondere Strafverfolgungsvoraussetzungen
§ 50. Strafantrag und besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung
A. Grundlagen
B. Besondere Strafverfolgungsvoraussetzungen
I. Absolute Antragsdelikte
II. Relative Antragsdelikte
C. Kontrollfragen
Stichwortverzeichnis
Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur
Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht. 46. Auflage, München 2021 (zitiert: Hentschel/König/Dauer/Bearbeiter)
Joecks/Jäger, Strafgesetzbuch, Studienkommentar. 12. Auflage, München 2018 (zitiert: Joecks/Jäger)
Kaiser, Kriminologie. 3. Auflage, Heidelberg 1996 (zitiert: Kaiser)
Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, Strafgesetzbuch. Kommentar. 5. Auflage, 2017 (zitiert: NK/Bearbeiter)
Krey/Hellmann, Strafrecht. Besonderer Teil. Band 1. Besonderer Teil ohne Vermögensdelikte. 16. Auflage, Stuttgart 2015 (zitiert: Krey/Hellmann)
Krey/Heinrich, Strafrecht. Besonderer Teil. Band 2. Vermögensdelikte. 17. Auflage, Stuttgart 2015 (zitiert: Krey/Heinrich)
Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch mit Erläuterungen. 29. Auflage, München 2018 (zitiert: Lackner/Kühl)
Leipziger Kommentar (Hrsg. Laufhütte, Rissing-van Saan, Tiedemann). Großkommentar. Strafgesetzbuch. 12. Auflage, Berlin 2007 ff. (zitiert: LK/Bearbeiter)
Leipziger Kommentar (Hrsg. Cirener, Radtke, Rissing-van Saan, Rönnau, Schluckebier). Großkommentar. Strafgesetzbuch. 13. Auflage, Berlin 2019 ff. (zitiert: LK/Bearbeiter)
Löwe/Rosenberg (Hrsg. Becker, Erb, Esser, Graalmann-Scheerer, Hilger, Ignor). Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz. 27. Auflage, Berlin/Boston 2016 ff. (zitiert: LR/Bearbeiter).
Maurach/Schroeder/Maiwald/Hoyer/Momsen, Strafrecht. Besonderer Teil. Teilband 1. Straftaten gegen Persönlichkeits- und Vermögenswerte. 11. Auflage, Heidelberg 2019 (zitiert: Maurach/Schroeder/Maiwald/Hoyer/Momsen)
Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht. Besonderer Teil. Teilband 2. Straftaten gegen Gemeinschaftswerte. 10. Auflage, Heidelberg 2013 (zitiert: Maurach/Schroeder/Maiwald)
Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung. 63. Auflage, München 2020 (zitiert: Meyer-Goßner/Schmitt)
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch (Hrsg. Joecks, Miebach). 3. Auflage, München 2017 ff. (zitiert: MüKo/Bearbeiter)
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch (Hrsg. Erb, Schäfer). 4. Auflage, München 2020 f. (zitiert: MüKo/Bearbeiter)
Nomos-Kommentar zum Strafgesetzbuch (Hrsg. Kindhäuser, Neumann, Paeffgen). 5. Auflage, Baden-Baden 2017 (zitiert: NK/Bearbeiter)
Otto, Grundkurs Strafrecht. Die einzelnen Delikte. 7. Auflage, Berlin 2005 (zitiert: Otto)
Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 80. Auflage, München 2021 (zitiert: Palandt/Bearbeiter)
Rengier, Strafrecht. Besonderer Teil I. Vermögensdelikte. 22. Auflage, München 2020 (zitiert: Rengier BT I)
Rengier, Strafrecht, Besonderer Teil II. Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit. 21. Auflage, München 2020 (zitiert: Rengier BT II)
Roxin, Täterschaft und Tatherrschaft. 10. Auflage, Berlin 2019 (zitiert: Roxin, Täterschaft)
Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil Band II: Besondere Erscheinungsformen der Straftat, München 2003 (zitiert: Roxin AT II)
Roxin/Greco, Strafrecht Allgemeiner Teil Band I: Grundlagen. Der Aufbau der Verbrechenslehre. 5. Auflage, München 2020 (zitiert: Roxin/Greco AT I)
Satzger/Schluckebier/Widmaier, Strafgesetzbuch. 5. Auflage, Köln 2020 (zitiert: SSW/Bearbeiter)
Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Auflage, München 2017 (zitiert: Schäfer/Sander/van Gemmeren)
Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch. Kommentar. 30. Auflage, München 2019 (zitiert: Schönke/Schröder/Bearbeiter)
Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch (Hrsg. Wolters). 9. Auflage, Köln 2017 (zitiert: SK/Bearbeiter)
Wahrig/Wahrig-Burfeind, Deutsches Wörterbuch. 9. Auflage, Gütersloh 2012 (zitiert: Wahrig/Wahrig-Burfeind)
Welzel, Das deutsche Strafrecht. 11. Auflage, Berlin 2011 (zitiert: Welzel)
Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht. 5. Auflage, Tübingen 2020
Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht. Allgemeiner Teil. 50. Auflage, Heidelberg 2020 (zitiert: Wessels/Beulke/Satzger, AT)
Wessels/Hettinger/Engländer, Strafrecht. Besonderer Teil/1. Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte. 44. Auflage, Heidelberg 2020 (zitiert: Wessels/Hettinger/Engländer)
Wessels/Hillenkamp/Schuhr, Strafrecht. Besonderer Teil/2. Straftaten gegen Vermögenswerte. 43. Auflage, Heidelberg 2020 (zitiert: Wessels/Hillenkamp/Schuhr)
Einleitung
1
Im Besonderen Teil des StGB unterscheidet die h.M. zwischen Tatbeständen, die den Schutz von Individualrechtsgütern bezwecken, und solchen, die Rechtsgüter der Allgemeinheit schützen sollen.
2
Die sich auf Individualrechtsgüter beziehenden Vorschriften werden wiederum in Delikte gegen die Person einerseits und Eigentums- sowie Vermögensdelikte andererseits unterteilt. Die letztgenannten Tatbestände werden im Teil II dieses Studienbuchs behandelt, die übrigen im Teil I.
3
Die Systematik der Darstellung im Teil I orientiert sich am Rang der geschützten Rechtsgüter. Daher stehen am Anfang die Straftaten gegen das Leben, gefolgt von den Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit (einschließlich der unterlassenen Hilfeleistung, § 323c)[1] sowie die persönliche Freiheit und den Taten gegen die Ehre.
4
Daran schließen sich die Delikte gegen sog. Rechtsgüter der Allgemeinheit an. Hier sind die Urkundstaten an die Spitze gestellt, gefolgt von den Rechtspflegedelikten. Zu diesen haben die Begünstigung (§ 257) und Hehlerei (§ 259) zwar Bezüge. Sie werden aber wegen ihres sachlichen Zusammenhangs mit den Eigentums- und Vermögensdelikten im Teil II behandelt. Dies gilt auch für den räuberischen Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a).
5
Der Teil I endet mit Erörterungen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§§ 113 ff.), der Brandstiftungs- und Straßenverkehrsdelikte sowie des Vollrauschs (§ 323a).
6
Die im Teil II dargestellten Strafvorschriften lassen sich am besten nach dem von ihnen jeweils geschützten Rechtsgut systematisieren. Eine große Gruppe dient dem Schutz des Vermögens vor Gefährdung oder gar Schädigung (sog. Vermögensdelikte). Die meisten Tatbestände dieser Kategorie erfassen das Vermögen insgesamt, z.B. Erpressung (§ 253), Hehlerei (§ 259), Betrug (§ 263) und Untreue (§ 266). Eine andere Gruppe schützt dagegen das Rechtsgut Eigentum (sog. Eigentumsdelikte). Dazu zählen vor allem Diebstahl (§ 242), Unterschlagung (§ 246), Raub (§ 249) und Sachbeschädigung (§ 303).
7
Im Teil III werden schließlich besondere Strafverfolgungsvoraussetzungen erörtert, nämlich Strafantrag und besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.
Anmerkungen
[1]
Bei §§ ohne Gesetzesangabe handelt es sich ausschließlich um solche des StGB.
Teil I: Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit › Kapitel 1. Tötungsdelikte
Kapitel 1. Tötungsdelikte
1
Der Sechzehnte Abschnitt des StGB enthält die das Beenden menschlichen Lebens unter Strafe stellenden Kernvorschriften (§§ 211 bis 222). Diese werden durch eine Vielzahl von Normen außerhalb dieses Abschnitts ergänzt (z.B. §§ 178, 227 Abs. 1, 239 Abs. 4, 251 und 306c).
2
Als Tötungsdelikte i.e.S. werden dort bestimmte vorsätzliche (§§ 211, 212 und 216; vgl. §§ 1 bis 3) und fahrlässige (§ 222; vgl. § 4) Tötungen erfasst. Diese Tatbestände dienen ausnahmslos dem Schutz des Rechtsguts (menschliches) Leben.[1] Wie sich aus § 216, der eine Tötung sogar trotz entsprechenden Verlangens des Getöteten unter Strafe stellt, ableiten lässt, ist dieses Rechtsgut nicht disponibel, d.h. es ist nicht verzichtbar. Darüber hinaus sind im Sechzehnten Abschnitt der Abbruch der Schwangerschaft (§§ 218 bis 219b) und die Aussetzung (§ 221)[2] geregelt. Der im Jahr 1954 in das StGB eingefügte Tatbestand des Völkermords (§ 220a)[3] ist seit 30. Juni 2002 mit modifizierten Voraussetzungen in den § 6 VStGB überführt worden.[4] Der am 4. Dezember 2015 in Kraft getretene § 217 (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) hat sich als mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erwiesen.[5]
Anmerkungen
[1]
Lackner/Kühl Vorbemerkung § 211 Rn. 1; Otto § 2 Rn. 3.
[2]
Zur Vertiefung werden folgende Entscheidungen empfohlen: BGHSt 21, 44; 26, 35; 38, 78; 52, 153; 57, 28 m. Anm. Momsen StV 2013, 54; BGH NStZ 1994, 84; Mitsch JuS 1996, 407.
[3]
Vgl. BGHSt 45, 64; 46, 292; BGH NStZ 1994, 232; 1999, 236; Ambos NStZ 1999, 226.
[4]
Hierzu Werle/Jeßberger JZ 2002, 725, 727; Werle/Jeßberger Rn. 950 ff.; s. auch BGH JR 2016, 213 (Völkermord in Ruanda).
[5]
BVerfG NJW 2020, 905; hierzu Lindner NStZ 2020, 505.
Teil I: Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit › Kapitel 1. Tötungsdelikte › § 1. Totschlag (§§ 212, 213)
§ 1. Totschlag (§§ 212, 213)
Inhaltsverzeichnis
A. Grundlagen
B. Tatbestand
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch sowie Konkurrenzen
D. Kontrollfragen
A. Grundlagen
1
Die – vorzugswürdige – h.L. sieht den Totschlag (§ 212 Abs. 1) innerhalb der vorsätzlichen Tötungsdelikte als den Grundtatbestand an.[1] Dieser kann einerseits unter den Voraussetzungen des § 211 Abs. 2 zum Mord qualifiziert und andererseits als Tötung auf Verlangen (§ 216 Abs. 1) privilegiert sein. Bei den in den §§ 212 Abs. 2, 213 vorgesehenen besonders bzw. minder schweren Fällen handelt es sich dagegen um bloße Strafzumessungsnormen (vgl. Rn. 14 f.).[2]

[Bild vergrößern]
2
Im Unterschied dazu definiert die Rechtsprechung die §§ 211, 212 und 216 als jeweils selbstständige, d.h. nicht aufeinander aufbauende Tatbestände.[3] Diese Auffassung vermag deshalb nicht zu überzeugen, weil die tatbestandlichen Voraussetzungen des Totschlags vollständig in den §§ 211 und 216 enthalten sind und dort lediglich durch weitere zu höherer bzw. niedrigerer Strafdrohung führende Merkmale ergänzt werden.
Aufbauhinweise:
Wer der Lehre folgt, muss die Prüfung streng genommen stets mit § 212 beginnen und dann ggf. mit § 211 oder § 216 fortsetzen. Nach der Rechtsprechung muss dagegen an sich sofort die in Betracht kommende spezielle Vorschrift angesprochen werden. Materiell-rechtlich wirkt sich der unterschiedliche Aufbau jedoch nicht aus. Die Prüfungsreihenfolge sollte von den Schwerpunkten der Aufgabe abhängig gemacht werden. Beispielsweise bietet sich ein Einstieg allein mit § 212 an, wenn sich entscheidungserhebliche Fragen auf den Ebenen von Rechtswidrigkeit und Schuld stellen. Andernfalls ist auch eine gemeinsame Prüfung des § 212 mit § 211 bzw. § 216 durchaus empfehlenswert.[4]
3
Einer Darstellung und Stellungnahme zum Streit zwischen Rechtsprechung und Lehre bedarf es nur, wenn die Prüfung nicht auf einen Täter beschränkt ist, sondern das Verhalten von Beteiligten zu beurteilen und das unterschiedlich gesehene Verhältnis zwischen den genannten Normen aufgrund der in § 28 enthaltenen Regelungen materiell-rechtlich bedeutsam ist (vgl. § 2 Rn. 88 ff.).