Brigitte Studer Frauenstimmrecht
Frauenstimmrecht
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Brigitte Studer Frauenstimmrecht

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Am 9. Dezember 1968 konkretisierte der Bundesrat seine Europapolitik mit einem Bericht über seine Haltung bezüglich der EMRK.126 Er gab der Unterzeichnung der internationalen Norm Priorität, da er die Zeit für die Einführung des Frauenstimmrechts noch nicht für reif hielt. Er folgte damit nicht nur der Aufforderung der Motion Eggenberger, sondern auch der theoretischen Legitimation des Verfassungsrechtsprofessors Dietrich Schindler (1924–2018), der in einer öffentlichen Stellungnahme die Meinung vertreten hatte, dass die Vorteile einer Unterzeichnung gegenüber den Nachteilen überwiegen würden. Schindler verstieg sich dabei zu einer Demokratiedefinition, welche die Anzahl der Stimmberechtigten und die Anzahl Urnengänge gegeneinander aufwog: «Das Fehlen des Frauenstimmrechts ist eine in der ganzen Welt bekannte Eigenheit der schweizerischen Demokratie, die teilweise immerhin dadurch kompensiert wird, dass die politischen Rechte in der Schweiz eine größere Ausdehnung haben als anderswo.»127 1951 hatte Max Huber, einer seiner Vorgänger an der Universität Zürich, daraus allerdings den umgekehrten Schluss gezogen, dass nämlich durch die grosse Anzahl Abstimmungen in der Schweiz der weibliche Ausschluss umso gravierender sei.128

Der Nationalrat akzeptierte mit 88 zu 80 Stimmen den Vorschlag des Bundesrats nur knapp. Die Unterstützung kam vor allem von der sozialdemokratischen und der konservativ-christlichsozialen Fraktion. Die Opposition seitens der BGB und der Nationalen Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat basierte auf der Angst vor «fremden Richtern» aus Strassburg. Aus gegensätzlicher Warte lehnten die Parteienvertreter der PdA und ein Teil des LdU eine Unterzeichnung mit Vorbehalten als der Schweiz unwürdig ab, während die FDP unter dem Druck gewerblicher Vertreter argumentativ lavierte. Sie verlangte zwar ebenfalls zuerst die Aufhebung der Vorbehalte, zeigte aber eine grundsätzliche Skepsis gegenüber ausländischen Einflüssen und bemängelte, dass diese Frage nicht einer Volksabstimmung unterworfen werde.129 Für die Sozialdemokraten und ihren Bundesrat war die Frage derart prestigeträchtig, dass Eggenberger, der Motionär und Rapporteur der Kommissionsmehrheit, nicht davor zurückschreckte, den Frauenorganisationen Sturheit vorzuwerfen und sogar drohte, dass dies bei einer kommenden Abstimmung über das Frauenstimmrecht die «Männer negativ beeinflussen könnte».130 Der Ständerat folgte jedoch dem Bundesratsvorschlag nicht. Mit 20 zu 22 Stimmen nahm er die Botschaft des Bundesrats nur zur Kenntnis.

Politik ist ein Kampfsport

Der Bundesrat verharrte danach weiterhin abwartend zum Frauenstimmrecht, immer noch von der Angst einer internationalen Blamage im Falle eines negativen Volksentscheids gelähmt. Erst die unerwartete öffentliche Mobilisierung der Frauenbewegung in einem damals noch unbekannten Umfang drängte ihn endlich zum Handeln: Am 1. März 1969 demonstrierten 5000 Frauen und etliche Männer vor dem Bundeshaus in Bern. Sie skandierten «Frauenstimmrecht ist Menschenrecht» und pfiffen den Bundesrat aus. Die Aktion ging auf die Neue Frauenbewegung zurück. Die sich formierende Frauenbefreiungsbewegung (FBB) hatte am 10. November 1968 die 75-Jahrfeier der Zürcher Sektion des SVF gestört und die Bravheit der Stimmrechtlerinnen kritisiert. Bei diesem Ereignis kollidierten nicht nur zwei Generationen Feministinnen, sondern auch zwei politische Stile, Sprachen und Programmatiken. Für die FBB stellte das Frauenstimmrecht nur eine Diskriminierung unter vielen dar. Sie forderte nichts weniger als die Emanzipation der Frauen und ihre Befreiung von der männlichen Herrschaft. Dafür war sie bereit, provokatorische Aktionsmittel einzusetzen wie anlässlich des jährlichen Fackelzugs der Stimmrechtsaktivistinnen; im eng gezogenen politischen Handlungsrahmen der damaligen Schweiz überschritten sie damit schnell die Toleranzgrenzen. Aus Angst vor weiteren Störaktionen der «progressiven Mädchen», wie sie die NZZ nannte,131 weigerte sich die Mehrheit des SVF danach, am «Marsch nach Bern» teilzunehmen. Die FBB ihrerseits verzichtete auf eine Teilnahme, weil die geplante Demonstration an einem Samstag geplant war, an dem das Parlament nicht tagte.

Die Demonstration war gleichwohl für die damalige Zeit ein Grosserfolg. Wie effektiv der Druck dieser öffentlichen Kundgebung der bis dahin stets in institutionellen Bahnen agierenden Stimmrechtsaktivistinnen auf die Bundesbehörden war, zeigt die Tatsache, dass sich der Bundesrat nur vier Tage später bereit erklärte, endlich auf die Motionen von Fritz Tanner (1923–1996; LdU) vom 4. Juni 1968 sowie die ältere von Henri Schmitt und die Standesinitiative von Neuenburg einzutreten und eine neue Abstimmungsvorlage zu präsentieren. Nachdem somit die behördliche Erstarrung gebrochen worden war, versuchten zwei sozialdemokratische Interventionen (Motion des Zürcher Gewerkschafters Max Arnold, 1908–1998, und Postulat des Basler Rechtsanwalts Andreas Gerwig, 1928–2014) doch noch über den Interpretationsrespektive den Gesetzesweg das Frauenstimmrecht zu implementieren und so die Hürde der Volksabstimmung zu umgehen. Es war ein Zeichen der herrschenden Skepsis gegenüber einem Urnengang und den Effekten der Transformationen der Gesellschaft – doch das Parlament und der Bundesrat gingen nicht darauf ein.

Nach dem Vernehmlassungsverfahren im Sommer 1969 (bei dem der SVF beinahe übergangen worden wäre), legte die Regierung am 23. Dezember 1969 ihre Botschaft vor.132 Sie war mit 42 Seiten vergleichsweise knapp und schlug die Einführung des Frauenstimmrechts über die Partialrevision von Artikel 74 der BV vor. Die Vorlage passierte die eidgenössischen Räte, wenn nicht ganz ohne Diskussion, so doch am Schluss einstimmig. Die letzten Verzögerungsversuche durch die Verschiebung der Abstimmung auf ein Datum nach den Nationalratswahlen im Herbst 1971 wurden ebenso deutlich abgelehnt wie derjenige des Rechtspopulisten James Schwarzenbach (1911–1994), der noch zu diesem Zeitpunkt zuerst eine Konsultativabstimmung unter Frauen durchführen wollte.

Ebenso wenig ging das Parlament auf den Vorschlag Arnolds ein, im Sinne «des Grundsatzes der Rechtsgleichheit» den Absatz zu streichen, dass «Abstimmungen und Wahlen der Kanhtone und Gemeinden weiterhin dem kantonalen Recht vorbehalten» seien. Bundesrat Ludwig von Moos (1910–1990) wehrte den Antrag als «mit der föderativen Struktur unseres Staates nicht vereinbar» ab. Denn «die Bezeichnung und Umschreibung des Staatsund Wahlkörpers» sei eines der wichtigsten Prärogative der Kantone.133 Der katholisch-konservative Innerschweizer Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements hatte in der vorparlamentarischen Phase bereits auf Verwaltungsebene verhindert, dass die Einführung des Frauenstimmrechts durch den Bund auch auf die Kantonal- und Kommunalebene ausgedehnt werde und sich dabei gegen das EPD durchsetzen können. Dieses war nämlich der Meinung, dass ansonsten der Vorbehalt zum Frauenstimmrecht bei der EMRK nicht aufgehoben sei.134 Derselben Meinung war Nationalrat Arnold. Sein parlamentarischer Antrag wurde jedoch mit 16 gegen 122 Stimmen abgelehnt, womit er seine Befürchtung realisiert sah, dass «es im Ermessen der Kantone [liegen bliebe], ob wir in 10, 15 oder 20 Jahren in kantonalen Angelegenheiten noch weibliche Untertanen haben werden».135

Das Ergebnis der Volksabstimmung am 7. Februar 1971 war mit 65,7 Prozent Ja-Stimmen und einer Stimmbeteiligung von 57,7 Prozent eine deutliche Zustimmung zur politischen Teilhabe der Schweizerinnen. Acht Kantone (AR, AI, GL, OW, SZ, SG, TG, UR) lehnten das Begehren aber nach wie vor ab.

Die Akteurinnen und Akteure

Dieses Kapitel zeichnet eine Art Phantombild der zentralen Aktivistinnen und Aktivisten für und gegen das Frauenstimmrecht. Das skizzenhafte Kollektivporträt der Kämpferinnen und Kämpfer für das Stimmrecht fragt nach dem Geschlecht, der sozialen Herkunft, dem familiären Umfeld, dem Beruf, dem Alter, dem Zivilstand, dem weltanschaulich-politischen Hintergrund und den Motiven des Engagements sowie nach dem Wandel dieser Analysekategorien über die Zeit. Es bezieht sich fast ausschliesslich auf die Verbandsspitzen auf ausgewählter lokaler und auf nationaler Ebene.136 Einfache Mitglieder des SVF und Aktivistinnen anderer Frauenorganisationen sowie politischer Parteien, insbesondere der Frauengruppen der beiden Linksparteien SP und KP, bleiben daher ausgeblendet. Für die Mobilisierung der Stimmbürger und den Mentalitätswandel der Menschen brauchte es jedoch zahlreiche Frauen wie Marie Schmid, eine ehemalige Hilfsarbeiterin aus Basel, die vor jedem Urnengang auf der Strasse Flugblätter verteilten, Stände aufstellten und Passantinnen und Passanten ansprachen, um sie zu überzeugen.137 Gegen aussen und in der medialen Öffentlichkeit waren es jedoch die Mitglieder der Leitungsgruppe, die den Frauenstimmrechtskampf repräsentierten. Dies trifft auch auf die Gegnerinnen zu, hier analysiert anhand des Zentralvorstands des 1959 gegründeten Bundes der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht.138

Eine kleine, organisierte Minderheit

Hauptträger des politischen Handelns für das Frauenstimmrecht war zwischen 1909 und 1971 der kontinuierlich aktive Schweizerische Verband für Frauenstimmrecht (SVF), wohingegen sich die Gegnerinnen in wechselnden, meist ad hoc gebildeten Bündnissen organisierten.

Obschon zahlenmässig bedeutender als die gegnerischen Organisationen, handelte es sich beim SVF, auf dem im Folgenden der Fokus liegt, um einen relativ schwachen Kollektivakteur. Zur Zeit der Gründung der nationalen Organisation 1909 zählte er wie erwähnt 765 Mitglieder und sieben Sektionen, während der BSF 1904 33 Mitgliedervereine und 11 000 Frauen repräsentierte.139 Bis 1916 gab es mehr SVF-Sektionen in der Westschweiz, dann kehrte sich das Verhältnis um. 1950 konnte der Verband 33 Sektionen ausweisen.140 1959 hatte sich die Anzahl Mitglieder nach Jahren des Rückgangs auf 6056 und die Zahl der Sektionen auf 34 erhöht.141 In der Zeit zwischen 1934 und 1968 oszillierte die Mitgliederzahl zwischen 4000 und 6000.142 Der SVF war eine gemischte Organisation und zählte vor allem in den ersten zwei Jahrzehnten etliche männliche Mitglieder. Wohl um dem Vorwurf zuvorzukommen, sie seien vom Ausland gesteuert, nahm der Zentralvorstand nur Schweizerinnen auf, während auf lokaler Ebene vereinzelt auch Ausländerinnen aufgeführt sind. Die ersten Gruppen entstanden auf lokaler Ebene, meist aus einer Fusion zwischen philanthropischen und sittlichmoralischen Kreisen und dem progressiven Teil der frühen Frauenbewegung, je nach örtlichen Verhältnissen mit unterschiedlich starker Beteiligung von sozialdemokratischen und einzelnen bürgerlichliberalen, fortschrittlich eingestellten Politikern.

Männer als Feministen

Vor allem in den Anfangsjahren war der SVF durch eine starke Beteiligung der Männer charakterisiert – Männer, die sich aus weltanschaulichen Gründen politisch für die Rechte der Frauen einsetzten. Vor dem Zweiten Weltkrieg sassen im Zentralvorstand des SVF insgesamt neun männliche Mitglieder, darunter zwei SP-Nationalräte und ein FDP-Nationalrat, ein Zürcher Regierungsrat, ein Pfarrer und ein Professor. Nach 1945 sind im Zentralvorstand des SVF allerdings keine Männer mehr zu finden, obschon in den Sektionen durchaus noch Männer aktiv waren.143

Die Rolle der Männer in der ersten Zeit lässt sich beispielhaft an der 1907 gegründeten Genfer Sektion zeigen, einem Zusammenschluss zwischen religiös-sozialen, abolitionistischen Kreisen und der Union des femmes de Genève. Gründer der Association genevoise pour le suffrage féminin und im ersten lokalen Leitungskomitee Co-Vizepräsident (zusammen mit Camille Vidart) war der wie seine Mutter philanthropisch engagierte Genfer Ingenieur und Grossrat Auguste de Morsier (1864–1923). De Morsier war von 1909 bis 1912 auch erster Zentralpräsident des SVF. Männer bildeten im ersten Genfer Komitee mit vier Vertretern die Mehrheit. Neben de Morsier waren dies der sozialdemokratische Grossrat, Schriftsteller und Redaktor des Peuple genevois Valentin-Henri Grandjean (1872–1944), der aus Ungarn stammende Soziologe André de Maday (1877–1958), damals noch Privatdozent an der Universität Genf, später Professor an der Universität Neuenburg und ab 1924 Direktor der Bibliothek des Bureau International du Travail in Genf, der französische Sozialist und Professor für politische Ökonomie Edgard Milhaud (1873–1964) und ein näher nicht identifizierter Paul Robert als Kassier. 1910 kamen drei Frauen als neue Mitglieder hinzu: Emilie Gourd, die bald zur prägenden Figur des Stimmrechtskampfs mit transnationalem Netzwerk werden sollte, die Ehefrau von Grossrat Grandjean und die Ehefrau von André de Maday, Marthe de Maday-Henzelt, spätere Autorin von Studien über die Mutterliebe. Dazu kam Dr. Alexandre Claparède (1858–1913), früherer Grossrat, Naturwissenschaftler und Sekretär der Société des Arts de Genève. Die Funktion der Präsidentin fiel allerdings einer Frau zu: Aline Hoffmann-Rossier (1856–1920), Leiterin eines Mädchenpensionats und Schriftstellerin – auch sie dem Abolitionismus nahestehend. Als weitere Frau sass seit der Gründung Pauline Chaponnière-Chaix (1850–1934) in der Leitung.144

Auch in anderen Lokalsektionen war die Leitung in der Gründungszeit gemischtgeschlechtlich. Im ersten Komitee des Kantons Waadt sassen elf Frauen und vier Männer, in der Stadt Neuenburg zwölf Frauen und vier Männer, in La Chauxde-Fonds elf Frauen und sechs Männer. Auch in Zürich, wo sich bis zu ihrer Fusion 1919 zwei Organisationen Konkurrenz machten, sassen einige prominente Männer in den Leitungsausschüssen, so Emil Zürcher (1850–1926), freisinniger Nationalrat, Rechtsanwalt und Professor an der Universität Zürich, der bereits 1902 im Kantonsrat mehr Rechte für Frauen gefordert hatte.

Das Engagement der Männer für das Frauenstimmrecht zeigte sich auch in deren Vertretung an den nationalen Sitzungen. So kamen beispielsweise an die ausserordentliche Generalversammlung im Jahr 1918, nach dem Generalstreik, 34 Frauen und fünf Männer. Yvonne Voegeli hat die damaligen Wortmeldungen gezählt und kommt kritisch zum Schluss, dass sich die Männer unverhältnismässig oft äusserten: In der Debatte um das umstrittene Telegramm Gourds an den Bundesrat von 1918 und das weitere Vorgehen des Verbands meldeten sich zwölf Frauen insgesamt fünfzig Mal, die meisten unter ihnen führende Persönlichkeiten der schweizerischen Frauenbewegung, während die anderen 22 stumm blieben. Dagegen ergriffen alle fünf Männer zusammen 32 Mal das Wort.145

Zur Zeit der Lancierung der grossen Petition von 1929 figurierten drei Männer im 15-köpfigen Arbeitsausschuss: der Waadtländer Professor für Gynäkologie Maurice Muret (1863–1954), Robert Briner (1885–1960), promovierter Jurist, Präsident der Demokratischen Partei und Vorsteher des Zürcher kantonalen Jugendamts, und der Neuenburger Charles Schürch, ursprünglich Uhrenarbeiter, seit 1918 Westschweizer Zentralsekretär des SGB und seit 1920 Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamts. Auch im grossen Aktionskomitee, dem neben den Organisationsvertreterinnen auch 28 Mitglieder als Einzelpersonen angehörten, figurierten 26 prominente Männer: Darunter befanden sich 13 National- und Ständeräte (respektive Alt-National- und -Ständeräte), drei Regierungsräte, eine Anzahl Grossräte, ein Professor, zwei Chefredaktoren, mehrere hohe Staatsbeamte und Rechtsanwälte aus den Kantonen Bern, Zürich, Basel, Genf, Neuenburg, Tessin, Aargau, Schaffhausen, Luzern, Solothurn, Zug und Thurgau. Am stärksten vertreten waren die Sozialdemokraten – soweit zu eruieren ist – mit zwölf Personen, gefolgt von den Freisinnigen mit vier, den Liberaldemokraten mit zwei sowie einem Christlich-Sozialen und sogar einem Vertreter der BGB.146

Lokale Eliten

Die soziale Zusammensetzung der ersten lokalen Frauenstimmrechtsvereine war bürgerlich-elitär, zumindest was deren Leitungsorgane betrifft, wenngleich mit Ausnahmen. Die erwähnten Genferinnen und Genfer waren allesamt Vertreter des aufgeklärten Bildungs- und Finanzbürgertums, in der internationalen Stadt mit einer kosmopolitischen Färbung. Sie repräsentierten politisch sowohl liberale als auch sozialdemokratische Orientierungen, in einer Zeit, als die Abgrenzungen zwischen den beiden noch nicht so scharf gezogen waren wie dann nach dem Ersten Weltkrieg. Unter den Männern fanden sich vier Grossräte, einer zudem auch der Sohn eines Staatsrats, und zwei Akademiker, unter den Frauen die Witwe eines Bankiers, die jeweiligen Ehefrauen eines Pfarrers, eines Privatdozenten und eines Chefredaktors. Schliesslich gesellte sich mit Gourd eine ledige Frau aus dem protestantischen Genfer Grossbürgertum dazu. Ihr Vater war Philosophieprofessor an der Universität Genf. Die ausgebildete Lehrerin übernahm schon mit 28 Jahren das Sekretariat des BSF, 1911 für 35 Jahre das Präsidium der Genfer Sektion des SVF und ab 1914 für 14 Jahre dasjenige der schweizerischen Vereinigung. 1912 gründete sie mithilfe von Vidart und de Morsier die Zeitschrift Le Mouvement féministe, deren Redaktion sie bis zu ihrem Tod im Jahr 1946 leitete.147 Gourd war in der Zwischenkriegszeit nicht nur eine führende Figur der Stimmrechtsbewegung in der Schweiz, als Sekretärin des Weltbundes für Frauenstimmrecht sicherte sie ab 1923 auch deren internationale Vernetzung.

Nicht zuletzt manifestierte sich die soziale Herkunft der Genfer Sektion in den gewählten politischen Aktionsformen: So organisierte die Sektion 1935, als der Besitz eines Automobils noch Vermögenden vorbehalten war, eine motorisierte Protestkundgebung. Näher bei den Geschlechternormen, doch habituell ebenfalls bürgerlich kodiert, lud sie bis 1943 regelmässig zu den «thés suffragistes» ein.148

Prominent akademisch besetzt war auch die Leitung des Zürcher Frauenstimmrechtsvereins mit seinen 157 Mitgliedern im November 1909, der bei seiner Gründung 1908 noch Akademischer Verein für Frauenstimmrecht geheissen hatte und 1919 mit der Union für Frauenbestrebungen fusionierte. Präsidentin war die Juristin, Lehrerin und erste Anwältin der Schweiz, Anna Mackenroth (1861–1936), die 1911 von Gilonne Brüstlein (1880–1933), ebenfalls einer promovierten Juristin und Anwältin, abgelöst wurde. Neben dem erwähnten Professor Emil Zürcher zählte der Vorstand auch Frauen, die selbst einen akademischen Titel trugen, wie die aus der Ukraine stammende Ärztin Betty Farbstein-Ostersetzer (1873–1938), die zwischen 1895 und 1909 mit dem SP-Politiker und Juristen David Farbstein verheiratet war, oder Mathilde Schneider-von Orelli (1883–1983), promovierte Naturwissenschaftlerin, deren Mann später eine Professur für Entomologie innehatte. Andere wie Sophie Glättli-Graf (1876–1951) waren mit bekannten Politikern verheiratet. Sie selbst hatte ihre Lehrerinnenausbildung nicht abgeschlossen, um ihren kranken Vater zu pflegen, während ihr Mann freisinniger Zürcher Staatsanwalt war.149

Auch die vier Männer im ersten Waadtländer Komitee waren Akademiker: Drei waren Ärzte (einer sass dazu als Liberaler im Grossen Rat) und einer Professor für Römisches Recht an der Universität Lausanne. Über die weiblichen Vorstandsmitglieder ist weniger bekannt. Die Gründerin und Präsidentin Antonia Girardet-Vielle (1866–1944) war die Witwe eines Architekten, die nach dem Tod ihres Mannes in ihrer grosszügigen Villa eine Pension für ausländische Studenten eröffnete, um den Lebensunterhalt für sich und ihre drei Kinder zu bestreiten. Lucie Dutoit (1868–1937), die Mitgründerin, Sekretärin und ab 1916 Präsidentin des Waadtländer Vereins, war Deutschlehrerin an der privaten École Vinet, der ersten Sekundarschule für Mädchen im Kanton Waadt. Dank ihrer Deutschkenntnisse sicherte sie zwischen 1924 und 1936 als Sekretärin und Übersetzerin des SVF den Kontakt zur deutschen Schweiz.150 Auch Eva Rouffy (1866–1961) war als diplomierte Hebamme eine ökonomisch selbstständige Frau. Sie war zudem Präsidentin der Société vaudoise des sages femmes und lebte seit Beginn des 20. Jahrhunderts mit ihrer Lebensgefährtin zusammen.151

In La Chaux-de-Fonds, der Stadt der Uhrenindustrie, war die soziale Zusammensetzung der lokalen Sektion des SVF stärker als anderswo von den Mittelschichten und Funktionären der Arbeiterbewegung geprägt, die nun in der sozialdemokratisch regierten Stadt die politisch-administrativen Eliten darstellten. Doch auch hier gehörte das bürgerliche Element (im sozialen Sinn) dazu, in bildungs- und unternehmensbürgerlicher Form.152 Die Initiantin und erste Präsidentin, Marie Courvoisier-Sandoz (1842–1921), nannte sich den Konventionen der französischen Oberschichten gemäss Madame James Courvoisier und stammte aus einer sehr wohlhabenden Familie der Gegend. Ihr Mann war ein renommierter Pastor und einer der Gründer des lokalen Stimmrechtsvereins. Sie war sehr religiös, eine Veteranin der Sittlichkeitsbewegung, in der sie mit Émilie de Morsier (1843–1896) zusammengearbeitet hatte, der Mutter von Auguste de Morsier, der selbst 1908 mehrmals nach La Chaux-de-Fonds reiste, um die Gründung der lokalen Gruppe zu unterstützen. Ferner war sie im Internationalen Verein der Freundinnen junger Mädchen aktiv, der in Neuenburg seinen Sitz hatte. Ein weiteres prägendes Mitglied des ersten Komitees war Jeanne Vuilliomenet-Challandes (1870–1938), Tochter eines Patrons einer kleinen Uhrgehäusefabrik und eines Mitglieds der Freisinnigen Partei, die mit einem Kunstmaler verheiratet war. Sie ersetzte bald Marie Courvoisier als lokale Präsidentin, leitete zwischen 1914 und 1918 das nationale Sekretariat des SVF und hatte zwischen 1926 und 1932 in dessen Zentralvorstand Einsitz; anschliessend arbeitete sie als Journalistin. 1923 vertrat sie den SVF am 9. Internationalen Kongress der International Woman Suffrage Alliance in Rom. Ein weiteres Mitglied, Marie Wasserfallen-Ducommun (1868–1948), früher Lehrerin, war die Frau des Direktors der Primarschule in La Chaux-de-Fonds und Mutter von sechs Kindern. Die vierte Frau, über die Daten greifbar sind, war die Sozialdemokratin und frühere Lehrerin Blanche Graber (1878–1975), Tochter eines Pastors und Frau des prominenten sozialdemokratischen Politikers Ernest-Paul Graber (1875–1956), Redaktor, Grossrat und ab 1912 Nationalrat. Überhaupt waren im Komitee von La Chaux-de-Fonds Lehrerkreise stark vertreten. So war auch der Sozialdemokrat Henri-Justin Stauffer (1854–1935), der ab 1912 der städtischen Exekutive vorstand, Gymnasiallehrer, ebenso Adolphe Grosclaude (1880–1962), späterer Direktor des Gymnasiums. Letzterer gehörte zu den Gründern der Parti progressiste national, einer im Kanton Neuenburg als Reaktion auf den Generalstreik von 1918 gebildeten rechtsbürgerlichen Partei. Ferner sassen ein Bildhauer und Lehrer der Kunstgewerbeschule, ein Bijoutier und ein ehemaliger Gemeinderat im Komitee sowie der Gewerkschafter Charles Schürch, eine führende Persönlichkeit der sozialdemokratischen Partei des Kantons und erster Motionär für das Frauenstimmrecht im Grossen Rat.

Sittlich-soziales Engagement und Erwerbstätigkeit

Ein Blick auf die nationale Ebene zur Zeit des ersten Zentralvorstands nach der Gründung des SVF am 28. Januar 1909 verweist ebenfalls auf den gut situierten, elitären Charakter der Verbandsführung. Unter den sieben Vorstandsmitgliedern gilt dies jedenfalls für den Präsidenten Auguste de Morsier, die Vize-Präsidentin Klara Honegger (1860–1940), Tochter eines Zürcher Regierungsrats, die Sekretärin Antonia Girardet-Vielle und die Beisitzerin Marie Courvoisier.153 Ein weiteres markantes Charakteristikum der Gruppe ist das Gewicht des sozialen Engagements im Leben der Beteiligten. Neben de Morsier und Courvoisier hatten mindestens auch Klara Honegger und Louisa Thiébaud (1869–1940) durch ihr Engagement in der Sittlichkeitsbewegung erste politische Erfahrungen und waren sozialreformerisch tätig.

Eine spätere Momentaufnahme der acht Sektionspräsidentinnen, die 1959/60 einen Beitrag im Aktivitätsbericht des SVF über seine letzten 25 Jahre verfassten und über die Daten vorhanden sind, zeigt sowohl Elemente des Wandels als auch der Kontinuität in der soziokulturellen Zusammensetzung des SVF auf lokaler Ebene. Es handelte sich um die Präsidentinnen der Kantone Genf, Neuenburg, Waadt, Basel (Stadt und Land), Tessin, Zürich, Bern und Solothurn.154 Die Genfer Präsidentin Marcelle A. Prince-Koiré (1892–1975), in Batumi in Georgien geboren, war die Tochter eines russischen Reeders und einer Französin, die seit 1901 in der Schweiz lebte und im Ersten Weltkrieg als freiwillige Krankenpflegerin in Marseille im Einsatz gewesen war. Sie lebte in grossbürgerlichen Verhältnissen und engagierte sich nach 1960 in der Liberalen Partei. Die in Schaffhausen geborene Clara Waldvogel (1889–1972), Tochter eines Deutschlehrers des Collège latin in Neuenburg, war in derselben Stadt Lehrerin für Deutsch und Englisch an der Mädchensekundarschule, Pazifistin, Freundin des Gründers des Service Civil International Pierre Cérésole und Mitglied des Schweizerischen Frauen-Alpenclubs, der 1918 nach dem Ausschluss der Frauen aus dem SAC 1907 gegründet worden war. Auch ihr Bruder war ein pazifistischer Aktivist; er war Mitglied der Gruppe der antimilitaristischen Pastoren. Als Tochter eines Neuenburger Pastors und einer Schottin dürfte auch die Waadtländer Präsidentin und Anwältin Antoinette Quinche in einem Elternhaus mit hohen moralischen Ansprüchen an den Einzelnen und die Gesellschaft sozialisiert worden sein. Eine Prägung durch die Sittlichkeitsbewegung findet sich ferner bei der Basler Lehrerin Anneliese Villard-Traber (1913–2009), die ihren Mann – einen Dienstverweigerer – in der schweizerischen abstinenten Jugendbewegung kennengelernt hatte. Ein gemeinnütziges Engagement neben demjenigen für das Frauenstimmrecht prägt auch die Biografie von Marie Jäggi-Schitlowski (1904–1981), Tochter russischer Einwanderer, Fürsprecherin und mit einem Kunstmaler verheiratet, die nicht nur Vorstandsmitglied des Frauenstimmrechtsvereins Bern, sondern auch der Sektion Bern des Schweizerischen Gemeinnützigen Frauenvereins war. Ihre Co-Präsidentin des Frauenstimmrechtsvereins Bern, Adrienne Gonzenbach-Schümperli (1900–1987), war als Lehrerin tätig. Seit den 1930er-Jahren war sie in der FDP engagiert, wo sie die lokale Frauensektion aufgebaut hatte. Die Tessinerin Alma Zeli-Bacciarini (1921–2007), die jüngste dieser Gruppe, war die Tochter eines Ingenieurs. Nach einem Studium der französischen und italienischen Literatur in Zürich und Genf wurde sie Mittelschullehrerin. Zwischen 1954 und 1963 war sie auch Vizepräsidentin des Schweizerischen Verbands. Nach Einführung des Frauenstimmrechts sass sie für die FDP im Grossen Rat und im Nationalrat.155 Die Zürcherin Erika Grendelmeier (1906–1988), ursprünglich Deutsche, Tochter eines Kaufmanns, war die Ehefrau des langjährigen LdU-Nationalrats und Anwalts Alois Grendelmeier. Sie präsidierte den Zürcher Frauenstimmrechtsverein von 1954 bis 1962. Als eine der wenigen Hausfrauen in der Leitung des Stimmrechtsvereins diente sie laut Gertrud Heinzelmann «als Aushängeschild zur Demonstration ‹normaler Weiblichkeit› in der Öffentlichkeit».156

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