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Brigitte Studer Frauenstimmrecht
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Auf lokaler Ebene zeigten die Abstimmungsergebnisse eine auffällige Tendenz: die Verschiebung der Unterstützung des Frauenstimmrechts von den Arbeiterschichten zu den Angestellten und Teilen des Bürgertums. Die von Peter Frey analysierten Zahlen beziehen sich zwar nur auf die Städte Zürich und Genf, doch ist zu vermuten, dass sie einen allgemeinen Trend repräsentieren. In Zürich überholten die bürgerlichen Kreise nun die Arbeiterkreise, und insbesondere den Kreis 5, der bis dahin die höchsten Zustimmungsraten aufgewiesen hatte. Die Entwicklung setzte bei der kantonalen Abstimmung von 1954 ein und beschleunigte sich 1959. Während in den Kreisen 4 und 5 die Zustimmung zum Frauenstimmrecht nur um 2 Prozentpunkte stieg, erhöhte sie sich in den bürgerlichen Kreisen 2 und 7 um 12 respektive 17 Punkte.93 Auf der Basis etwas weniger konsolidierter Daten weist die Stadt Genf eine similäre Entwicklung auf, allerdings weniger deutlich und leicht zeitverschoben. 1953 zeigten die Arbeiterkreise noch die vergleichsweise höchsten Zustimmungsraten, 1959 und 1960 wurden sie von den relativ jungen Kreisen mit hohem Anteil an Angestellten und Kadern überholt.94
Auf nationaler Ebene zeigten die Abstimmungsresultate ein West-Ost-Gefälle. Während sich in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden der Ja-Stimmenanteil auf 4,9 respektive 15,5 Prozent belief und in St. Gallen und Thurgau auf 19,3 respektive 19,9 Prozent, befürworteten drei Westschweizer Kantone das Frauenstimmrecht auf eidgenössischer Ebene: Genf mit 60 Prozent Ja-Stimmen, Neuenburg mit 52,2 Prozent und Waadt mit 51,3 Prozent (siehe Karte 4, S. 194). Der Kanton Waadt stimmte gleichzeitig über die Einführung des Frauenstimmrechts auf kantonaler und kommunaler Ebene ab. 52,6 Prozent der Stimmberechtigten sagten Ja. Neuenburg folgte am 27. September 1959 mit 53,6 Prozent, Genf am 6. März 1960 mit 55,3 Prozent Ja-Stimmen.
Es stellt sich die Frage, wie es dazu kam.
Die Abstimmung im Kanton Waadt fand auf Vorschlag des freisinnig dominierten Regierungsrats statt. Nachdem er 1957 dem Parlament einen diesbezüglichen Bericht vorgelegt hatte, diskutierte die Legislative am 14. Mai 1958 das «projet de décret», in dem es um Folgendes ging: «[…] d’accorder aux femmes l’égalité politique complète, c’est-à-dire le droit de voter et d’être élues tant sur le plan cantonal que sur le plan communal.» Der Regierungsrat begründete die Verfassungsänderung in erster Linie mit einem föderalistischen Argument. Mit Blick auf die eidgenössische Abstimmung vertrat er die Ansicht, dass es mit dem föderativen Aufbau des Schweizer Staats nicht konform wäre, auf nationaler Ebene ein neues Prinzip einzuführen, das auf kantonaler Ebene fehlte: «Il ne serait dès lors guère conforme à la structure fédérative de notre état que la Constitution fédérale pût consacrer, comme le résultat d’une évolution accomplie des mœurs, un principe qui ne trouverait son expression dans aucun des cantons de la Suisse.» Der Regierungsvorschlag sollte die richtige Ordnung wiederherstellen («rétablir l’ordre normal des choses») und politische Inkohärenzen vermeiden.95 Regierungsbericht und Verfassungsänderungsvorschlag passierten den Rat fast ohne Widerstand. Nur ein Ratsmitglied opponierte, während sich 13 Grossräte dafür aussprachen und ein Grossrat ambivalent Stellung nahm. Politiker der sechs grossen und grösseren Parteien engagierten sich im Abstimmungskomitee. Mit Ausnahme der rechtsextremen Ligue Vaudoise, die im Kanton gut verankert war, sprachen sich alle Parteien, ob aus Überzeugung oder politischem Kalkül, für die Einführung des Frauenstimmrechts aus. Die Stadt Lausanne befürwortete es sogar mit 65,5 Prozent Ja-Stimmen.96
Im Kanton Neuenburg bedurfte es mehrerer Motionen, bevor der Regierungsrat auf das Geschäft eintrat. Er tat dies erst, nachdem eine Mehrheit der Kantonsbürger im Rahmen der eidgenössischen Abstimmung im Februar 1959 das Frauenstimmrecht befürwortet hatte und bereits am nächsten Tag je eine Motion der Liberalen Partei, der rechtsbürgerlichen Parti progressiste und der PdA eine Abstimmung über das integrale Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene verlangte. Sie addierten sich zu den bereits anderthalb Jahre früher eingereichten Motionen der SP und der FDP. Die drei bürgerlichen Parteien (Freisinn, Liberale und Parti progressiste) konnten sich jedoch nicht zur Ja-Parole durchringen, sondern beschlossen Stimmfreiheit! Das Abstimmungsresultat zeigte ein klares Stadt-Land-Gefälle. Das Gewicht der Städte (Neuenburg, La Chaux-de-Fonds, Le Locle) war entscheidend. Eine Besonderheit von Neuenburg lag darin, dass nun auch die im Kanton wohnhaften Ausländerinnen auf kommunaler Ebene das Stimmrecht erhielten!97
Im Kanton Genf begann sich die lokale Sektion des SVF nach der erfolgreichen Konsultativabstimmung der Frauen im November 1952 und der erneuten Ablehnung des Frauenstimmrechts durch die männlichen Stimmbürger ein halbes Jahr später, am 7. Juni 1953, zögerlich zwar und mit internen Differenzen, zu radikalisieren. Erstmals seit den 1920er-Jahren griffen die Stimmrechtsaktivistinnen wieder zu öffentlichen Handlungsformen wie einer Flugblattaktion vor den Abstimmungslokalen, einem Boykottaufruf an die jungen Frauen zur Zeremonie für die Jungbürger (promotions civiques) sowie einer öffentlichen Gedenkveranstaltung ein Jahr nach der Konsultativabstimmung der Frauen. Nach der Gründung der Arbeitsgemeinschaft der schweizerischen Frauenverbände für die politischen Rechte der Frau im November 1957 rief Georges Thélin (1890–1963), der Schweizer Jurist, der gerade von seinem Posten als Generalsekretär der NGO Union internationale de protection de l’enfance pensioniert worden war, zur Formierung einer männlichen Genfer Sektion auf, die alsbald 150 Mitglieder zählte. Im Unterschied zu den Waadtländerinnen verzichteten die Genfer Aktivistinnen und Aktivisten darauf, ihre Kontakte zum Regierungsrat spielen zu lassen, um am 1. Februar 1959 gleichzeitig mit der eidgenössischen Abstimmung eine kantonale in die Wege zu leiten. Die Kampagne wurde hauptsächlich von den männlichen Aktivisten geführt, die Frauen sollten explizit im Hintergrund bleiben, wobei notabene eine genau gegenteilige Taktik zu den Deutschschweizer Gegnerinnen und Gegnern gewählt wurde. Mit 60 Prozent Ja-Stimmen war die Abstimmung ein Erfolg, der allerdings durch die geringe Stimmbeteiligung von 45 Prozent etwas gedämpft war. Wenige Tage später, am 18. Februar 1959, reichten drei Abgeordnete bei der Genfer Legislative eine Motion zugunsten des kantonalen Frauenstimmrechts ein. Sie wurde am 4. Juli überwiesen, die Abstimmung auf den 5. und 6. März 1960 festgelegt. Die Stimmrechtsaktivistinnen durften am Radio sprechen. Von den Gegnerinnen und Gegnern wollte sich hingegen niemand exponieren, obschon sie auf Flugblättern und in der Presse eine virulente Kampagne führten98 – ein Hinweis, wie wenig Chancen sie ihrer politischen Positionierung selbst einräumten.
Abkehr vom Sonderfall
Es ist zu fragen, was diese drei kantonalen Erfolge kennzeichnet und welche Erklärungsfaktoren für die im Vergleich zum Rest der Schweiz frühe politische Gleichstellung der Geschlechter angeführt werden können. Dabei lassen sich einige Gemeinsamkeiten finden, die aber nicht in jedem Fall auf jeden Kanton im selben Masse zutreffen. Ferner: Während strukturelle Faktoren objektivierbar sind, trifft dies für kulturelle kaum zu.
Politische Faktoren:
–In allen drei Kantonen entstanden schon früh gut etablierte Stimmrechtsorganisationen: in der Stadt Neuenburg bereits 1905, in La Chaux-de-Fonds, Genf und Lausanne 1908. Ende der 1950er-Jahre zählte der SVF im Kanton Waadt mit rund 1200 Personen am meisten Mitglieder dank der Sektionen Lausanne und Montreux-Vevey. Zwischen der kantonalen Regierung und dem SVF bestand zudem nach dem Zweiten Weltkrieg ein offener Kommunikationskanal. Dies traf auch in Genf zu.
–In den Kantonen Neuenburg und Genf finden sich schon früh und wiederholt politische Auseinandersetzungen über das integrale Frauenstimmrecht: Im Kanton Neuenburg gab es vier Abstimmungen (1919, 1941, 1948, 1959), bevor das Frauenstimmrecht 1959 mit der fünften eingeführt wurde, ebenso im Kanton Genf 1960 (1921, 1940, 1946, 1953). Der Kanton Waadt weicht freilich von diesem Muster ab.99
–Die drei Kantone wiesen historisch vor allem ab dem Zweiten Weltkrieg mit der SP und der PdA eine starke Linke auf, zwei Parteien, die sich seit den 1920er-Jahren auf institutioneller Ebene für das Frauenstimmrecht eingesetzt hatten; zu ihnen stiessen in den 1950er-Jahren Vertreter bürgerlicher Parteien (in erster Linie des Freisinns und der Liberalen). In allen drei Kantonen war auf der Ebene der Legislative und im Rahmen eines Abstimmungskomitees eine Zusammenarbeit zwischen den grossen Parteien zugunsten des Frauenstimmrechts entstanden. In Genf wurde bereits die Motion, die zur Abstimmung von 1953 führte, von den Vertretern von vier Parteien (SP, PdA, Liberale, Christlich-Soziale) eingereicht. In Neuenburg waren es die Vertreter von fünf Parteien. Im Kanton Waadt war es der aus drei Freisinnigen, einem Liberalen und drei Sozialdemokraten zusammengesetzte Regierungsrat, der 1957 die Initiative ergriff.
–In den drei Kantonen manifestierte sich bereits früh ein aktives Engagement von einzelnen Männern aus der politischen und soziokulturellen lokalen Elite; in der Zwischenkriegszeit vor allem aus dem vom Abolitionismus geprägten christlich-sozialen Milieu und aus der SP, ab den 1950er-Jahren waren es wie erwähnt auch Freisinnige und andere Bürgerliche.
–Die Frauen verfügten bereits seit Ende des 19. respektive Beginn des 20. Jahrhunderts über partielle Stimm- und/oder Wahlrechte, sei es in Schulkommissionen und in Kirchenangelegenheiten, sei es in Vormundschaftsbehörden und in Gewerbegerichten. In Genf besassen sie seit 1886 das passive Wahlrecht in Schulkommissionen, im Kanton Waadt seit 1906, in Neuenburg seit 1908. Genf ging auch in Kirchenangelegenheiten voran. Bereits 1891 erteilte die Eglise libre Frauen das aktive Wahlrecht, die reformierte Landeskirche folgte 1910.100 Im Kanton Waadt hatte die reformierte Landeskirche diesen Schritt bereits 1903 getan, in Neuenburg erfolgte dieser 1916, nun aber mit dem aktiven und passiven Wahlrecht. Die Eglise libre des Kantons Waadt ihrerseits führte bereits 1926 die Frauenordination ein. Als erste Kantone nahmen Genf 1910 (allerdings 1914 wieder abgeschafft) und Neuenburg 1916 Frauen in gewerbliche Schiedsgerichte auf. In Neuenburg wurden sie 1927 auch in die Vormundschaftsbehörden wählbar und erhielten damit in Scheidungsprozessen richterliche Funktionen (siehe Karten 1–3, S. 191–193).
Sozioökonomische Faktoren:
–Als die Akzeptanz des Frauenstimmrechts fördernde Faktoren können der Protestantismus (im Unterschied zum Katholizismus), der Grad der Urbanisierung und ein eher zentralistischer Staatsaufbau gelten. Sowohl die Waadt als auch Neuenburg waren konfessionell mehrheitlich protestantisch oder wie im Fall von Genf trotz einer katholischen Mehrheit von confédérés protestantisch dominiert. Zudem waren die drei Kantone stark städtisch geprägt. Sie zählten mit Genf, Lausanne und La Chaux-de-Fonds drei Städte, die unter den zehn grössten der Schweiz figurierten; in Genf, Lausanne und Neuenburg war ferner dank einem ausgebauten Verkehrsnetz das funktionale Stadtgebiet überdurchschnittlich ausgedehnt.101 Ein mehr oder weniger ausgeprägter urbaner Charakter respektive die Existenz grösserer Städte kann als positiver Faktor gewertet werden. Städtische Gemeinden, die in der modernen Schweiz bis in die jüngste Gegenwart durchgehend einen höheren Anteil Frauen aufwiesen (auf dem Land waren hingegen die Männer in der Mehrheit),102 waren und sind Orte, die neue Lebensformen begünstigen und einen relativen Freiraum für weibliche Emanzipation bieten. Die Akzeptanz des Frauenstimmrechts war in den Städten stets signifikant höher als auf dem Land. Horte der Verteidigung von Männerprivilegien finden sich hingegen in den Landgemeinden. Der Widerstand gegen die politische Partizipation neuer Gruppen war in den Gemeinden mit ausgeprägten politischen Vorrechten besonders langdauernd.103 Wohingegen die Gemeinden der drei Westschweizer Kantone über eine geringe politische Autonomie im Vergleich zu den Deutschschweizer Kantonen verfügten.104
–Eine Korrelation lässt sich ferner mit einer modernen Wirtschaftsstruktur und einem hohen Lebensstandard erkennen. Die drei Kantone wiesen 1960 einen hohen Anteil des Sekundär- (v. a. Neuenburg 61%) und des Tertiärsektors (Genf 56%) und einen wenig gewichtigen Primärsektor (Neuenburg 6,4%, Genf 3%) auf, wobei allerdings die Waadt mit 13 Prozent eine Ausnahme bildete. 1950 gehörten Genf und Neuenburg (neben Basel-Stadt und Zürich) zu den Kantonen mit den höchsten Volkseinkommen pro Kopf; die Waadt lag im Schweizer Durchschnitt. Alle drei wiesen ein überdurchschnittliches BIP auf (Genf und Neuenburg deutlich, die Waadt leicht).105 Thomas Held und René Levy konstatieren in ihrem Bericht über die Lage der Frauen in der Schweiz auch für 1970 einen Zusammenhang zwischen Bruttosozialprodukt pro Kopf und Zustimmung zum Frauenstimmrecht.106
Soziokulturelle Faktoren:
–Nicht zuletzt ist die ökonomische Stellung des weiblichen Geschlechts in den drei Kantonen hervorzuheben, die auf eine gewisse gesellschaftliche Akzeptanz der Gleichberechtigung hinweist. Verglichen mit Deutschschweizer Kantonen (mit Ausnahme von Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie dem Tessin) war der Mädchenanteil in den drei Westschweizer Kantonen 1970 in Mittel- und Maturitätsschulen überdurchschnittlich.107 Auch der Zuwachs an weiblichen Studierenden war zwischen 1950/51 und 1960/61 an den Universitäten Lausanne mit 95 Prozent, Neuenburg mit 139 Prozent und Genf mit 120 Prozent im Vergleich zum gesamtschweizerischen Durchschnitt (83%) deutlich höher.108
–Die Kantone Genf und Neuenburg wiesen zwischen 1900 und 1950 eine überdurchschnittliche Frauenerwerbsquote auf. Für den Kanton Waadt galt das allerdings nicht. Zudem lag auch in einigen Deutschschweizer Kantonen wie Zürich und Glarus der Anteil erwerbstätiger Frauen an der weiblichen Bevölkerung über dem Schweizer Durchschnitt.109 Auffällig ist hingegen, dass die Bedeutung der weiblichen Erwerbstätigkeit im Vorfeld der drei Abstimmungen von den kantonalen Behörden positiv hervorgehoben wurde (im Unterschied zum Bundesrat in seiner Botschaft von 1957).
–Schliesslich handelte es sich um «weltoffene» Grenz- und Universitätskantone, die wissenschaftlich, kulturell und im Fall von Genf auch politisch transnational intensiv vernetzt waren und deren Arbeitsmarkt eine hohe Anzahl ausländischer Arbeitskräfte respektive Grenzgängerinnen und Grenzgänger aufwies. Ein Vergleich von Deutschschweizer und Westschweizer Frauenpresse bei den beiden eidgenössischen Abstimmungen zeigt im Übrigen, dass Letztere öfter Vergleiche mit und Bezugnahmen zum Ausland machte, was offenbar in der deutschen Schweiz kaum je der Fall war.110 Einen Einfluss hatte möglicherweise auch die kulturelle Nähe zu Frankreich mit seinem nach dem Zweiten Weltkrieg sozialstaatlich geförderten positiven Frauenmodell der Verbindung von Mutterschaft und Erwerbstätigkeit.
Die 1960er-Jahre: progressive Radikalisierung
Die katastrophale Niederlage von 1959 war für die Schweizer Frauen ernüchternd, provozierte Wut und führte auch zu Resignation. International löste das Abstimmungsergebnis Unverständnis aus, die Menschenrechtskommission der UNO erklärte, sie habe es mit «Enttäuschung» («disappointment») zur Kenntnis genommen.111 Der BSF bekräftigte gleichwohl sein Festhalten am eingeschlagenen Weg der sanften Überzeugungsarbeit der männlichen Stimmberechtigten.112 Der SGF hingegen distanzierte sich von den «schmollenden Frauenstimmrechtlerinnen».113
Neue kritische Töne und radikale Praktiken
Der Entscheid der Männer, die sich weiterhin über die Meinung der weiblichen Mehrheit hinwegsetzten, radikalisierte indessen einen Teil der Basler und der Zürcher Stimmrechtsbefürworterinnen. Von da an organisierten die Zürcherinnen am 1. Februar regelmässig Fackelzüge durch die Stadt. In einer nächtlichen Aktion überklebten sie zudem die Werbeplakate für den Frauenhilfsdienst mit dem Spruch «Nicht ohne Stimmrecht». Das waren in der Nachkriegszeit neue politische Praktiken. Grossen öffentlichen Widerhall provozierten die rund fünfzig Basler Lehrerinnen, die am Tag nach der Abstimmung streikten. Es war ein höchst gesitteter Streik.114 Die Schülerinnen des Mädchengymnasiums wurden am Morgen wieder nach Hause geschickt, und die Lehrerinnen publizierten eine Presseerklärung. Die Behörden sanktionierten die Lehrerinnen. Die Reaktionen in der Öffentlichkeit waren meist heftig; von den Gegnern wurde der Streik in der ganzen Schweiz negativ rezipiert und die Lehrerinnen fehlender staatspolitischer «Mündigkeit» bezichtigt (dies zum Beispiel auch in der Debatte im Neuenburger Grossen Rat 1959). Man warf ihnen mangelndes Demokratieverständnis vor, weil sie sich dem Mehrheitsentscheid der Männer nicht fügen wollten. Demgegenüber zeigten die Lehrerinnen gerade ein elaboriertes Demokratieverständnis. In ihrer Erklärung kritisierten sie die falsche Universalisierung hinter der Schweizer Demokratie, die von den Machtverhältnissen zwischen den Geschlechtern abstrahiere.115
Neu war Ende der 1950er-Jahre nicht nur, dass im Unterschied zu früher nun zumindest ein Teil der Aktivistinnen bereit war, ein erweitertes Aktionsrepertoire zu nutzen, sondern auch, dass sich kritische Stimmen zur Schweizer Demokratie zu Wort meldeten. Besonders kompromisslos beobachtete 1958 die Anwältin Iris von Roten die Lage der Schweizerinnen in ihrer umfangreichen Studie «Frauen im Laufgitter». Sie analysierte die weibliche Diskriminierung nicht nur in der öffentlichen, sondern auch in der privaten Sphäre und plädierte entsprechend für eine «doppelte Emanzipationsstrategie», beruflich und sexuell.116 Ihr radikaler Ansatz eckte an, die Medien lancierten eine wahre Hetzkampagne gegen sie. Öffentliche Unterstützung fand sie kaum, selbst die Stimmrechtsaktivistinnen distanzierten sich. Eine der wenigen, die ihr Buch verteidigten, war Gertrud Heinzelmann, die Zentralpräsidentin des SVF, die 1960 eine Studie zur Rechtsungleichheit in der Schweiz publizierte. Sie konstatierte eine Fragmentierung und Inkohärenz der Schweizer Rechtslandschaft nach der Einführung des Frauenstimmrechts in drei Westschweizer Kantonen.117 Nach der Abstimmung von 1959 liess Iris von Roten eine kleine, wiederum scharf argumentierende Schrift zur Schweizer Demokratie folgen. Darin demontierte sie die offizielle Heuchelei, welche die Ungerechtigkeit, die den Frauen widerfuhr, hinter den vermeintlichen Spielregeln des politischen Systems der Schweiz verstecke. Ausserdem forderte sie für die Zukunft eine paritätische Geschlechtervertretung, wenn die Demokratie denn ihren Prinzipien gerecht werden sollte.118 Erstmals seit der ersten Hälfte des Jahrhunderts äusserte sich auch wieder ein Mann publizistisch zugunsten des Frauenstimmrechts. Der Geograf, Ökonom und IKRK-Delegierte Max Liniger (1930–2018) kritisierte 1959 in seinen «Réflexions sur l’antiféminisme suisse» die Haltung seiner Schweizer Geschlechtsgenossen, die er als Antifeminismus taxierte. Durch die Wahl dieses Begriffs machte er deutlich, dass die Verweigerung der weiblichen politischen Teilhabe mehr war als ein Gefühl oder eine spontane Reaktion, nämlich eine bewusste politische Abwehr der weiblichen Emanzipation.119 Wie rar eine derartige männliche Stellungnahme war, zeigt die Tatsache, dass er im selben Jahr als Hauptreferent der 49. Generalversammlung des SVF eingeladen wurde.
Heinzelmanns Überlegungen lieferten den Stimmrechtsbefürworterinnen und -befürwortern sowohl neue juristische Argumente als auch neue Aktionsmöglichkeiten. In der Folge testeten in Genf beheimatete oder wohnhafte Schweizerinnen drei verschiedene Arten, ihr kantonales Stimmrecht auszuweiten. Die in Zürich etablierte Gertrud Heinzelmann, die das Genfer Bürgerrecht besass, wollte sich mit 13 anderen Romandes im Zürcher Stimmrechtsregister eintragen lassen. Die in Genf wohnhafte Mathilde de Stockalper liess sich im Wallis als Kandidatin auf eine Wahlliste setzen. Die sozialdemokratische Genfer Rechtsanwältin und die erste Frau, die in der Schweiz einen Grossen Rat präsidierte, Emma Kammacher (1904–1981), rekurrierte 1965 mit 564 weiteren Schweizerinnen gegen die Weigerung der Genfer Regierung, sie an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilhaben zu lassen, an den Bundesrat.120 In allen drei Fällen verliefen die zu einer partiellen Verfassungsrevision alternativen Praktiken erfolglos.
Doch der Weg über eine Verfassungsrevision blieb auch auf kantonaler Ebene steinig. In den über dreissig Abstimmungen der 1960er-Jahre hatten meist nur minimale staatspolitische Reformen auf Gemeindeebene eine Chance. Erst 1966 folgte Basel-Stadt als erster Deutschschweizer Kanton den drei Westschweizer Pionierkantonen mit dem kantonalen und kommunalen Stimm- und Wahlrecht. Bis 1970 gesellten sich noch Basel-Landschaft sowie das Tessin, Wallis, Luzern und Zürich zu dieser Gruppe. Vor der zweiten eidgenössischen Abstimmung vom 7. Februar 1971 besassen also nicht mehr als zehn Kantone das integrale Frauenstimmrecht, wobei die vier letzten erst seit 1970 (siehe Karte 8, S. 197).
1963 trat die Schweiz dem Europarat bei. Die Bundesbehörden erwogen, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) mit Vorbehalten zu unterzeichnen. Für die Frauenorganisationen war das eine Kriegserklärung, schwanden doch so ihre Chancen auf eine eidgenössische Normierung der politischen Partizipation. Ein Beitritt unter diesen Bedingungen hätte eine Klage der Schweizerinnen bei der Europäischen Menschenrechtskommission verhindert.121 Der SVF wies die Mitglieder des Parlaments in einer Eingabe augenblicklich auf die Problematik hin, erreichte aber nur eine provisorische Zurückstellung der Unterzeichnung der EMRK.
Der Bundesrat befand sich in einem Dilemma. Einerseits erhielt die Diskriminierung der Schweizerinnen seit den 1960er-Jahren international wachsende Aufmerksamkeit. Der «Sonderfall» der «ältesten Demokratie der Welt» galt im Ausland zunehmend nicht mehr als bizarre Folklore, sondern als Rückständigkeit und anachronistische Ungerechtigkeit. Am Kongress der International Alliance of Women (ursprünglich IWSA) 1964 in Triest war die Tatsache, dass die Schweiz als einziges Mitgliedsland das Frauenstimmrecht noch nicht eingeführt hatte, prominentes Thema vor der internationalen Presse. Auch die offizielle Schweiz begann dieses Manko als Reputationsschaden wahrzunehmen.122 Innenpolitisch begannen sich in den Medien zudem die Stimmen zu mehren, die nicht nur das Frauenstimmrecht, sondern auch die Gleichstellung der Geschlechter als überfällig bezeichneten. Andererseits betrachteten der Bundesrat und weitere politische Kreise es als ebenso schädlich, wenn nicht gar schädlicher für das internationale Renommee des Landes, länger mit der Unterzeichnung der EMRK abzuwarten. In kurzen zeitlichen Abständen, am 30. November und am 14. Dezember 1965, wurden im Nationalrat zwei Motionen eingereicht, welche die Priorität jeweils unterschiedlich setzten. Der Genfer Regierungsrat Henri Schmitt (1926–1982), bald danach Präsident der FDP Schweiz, der im März mit einer kleinen Anfrage gescheitert war,123 forderte nun mit 13 Mitunterzeichnern den Bundesrat auf, eine neue Vorlage für eine Verfassungsrevision zugunsten des Frauenstimmrechts auszuarbeiten. Er wurde durch eine drei Monate später eingereichte Standesinitiative des Neuenburger Grossen Rates unterstützt. Sie forderte vom Bund zusätzlich die Einführung des Frauenstimmrechts in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten. Schmitts Motion wurde 1966 dem Bundesrat ohne zeitliche Verbindlichkeit überwiesen, die Neuenburger Standesinitiative ebenfalls. Der Sankt-Galler Sozialdemokrat Mathias Eggenberger (1905–1975) wollte hingegen, zusammen mit den übrigen sechs Fraktionspräsidenten, vom Bundesrat einen Bericht zum Beitritt der Schweiz zur EMRK, denn der Beitritt könne nicht ewig verschoben werden. Die Motion wurde als Postulat angenommen.
Bis 1968, dem Internationalen Jahr der Menschenrechte, geschah nichts. Obschon der SVF am 5. Juni 1966 eine Audienz beim sozialdemokratischen Bundesrat Willy Spühler (1902–1990), Chef des Eidgenössischen Politischen Departements (EPD), gewünscht hatte, um ihm seine Sicht der Dinge darzulegen, musste er fast zwei Jahre, bis zum 7. März 1968, warten. Eingeladen wurde aber nicht der SVF, sondern die Arbeitsgemeinschaft der schweizerischen Frauenverbände für die politischen Rechte der Frau als Dachorganisation verschiedener Frauenverbände. Die Vertreterinnen von SVF, BSF, Katholischem Frauenbund und Evangelischem Frauenbund zeigten sich einig: Zwischen ihnen bestand Konsens, die Unterzeichnung der EMRK mit Vorbehalt abzulehnen. Doch genau diese Möglichkeit hatte Spühler, der die internationale Öffnung der Schweiz vorwärtsbringen wollte, am 1. Februar 1968 in einer öffentlichen Rede evoziert.124 Die Vertreterin der SP, Marie Boehlen (1911–1999), äusserte sich am direktesten und forderte den Bundesrat, der sich als Verfechter der politischen Gleichberechtigung der Geschlechter bezeichnete, zu Taten statt Worten auf. Wie mit der Motion Eggenberger sichtbar wurde, waren die Stimmrechtsaktivistinnen daran, in dieser Frage ihren ältesten Allianzpartner, die SP, zu verlieren. Dass der Bundesrat bereits entschieden hatte, zeigte sich an der Delegiertenversammlung des SVF im Juni 1968. Da erfuhren die Anwesenden von Spühlers Chefbeamten Dr. Heinz Langenbacher (1919–2013) die Konturen des Regierungsszenarios. Die Schweiz als traditionsreiches Land der humanitären Hilfe und als Land der Freiheit und des Friedens, das «stets versucht habe, die Demokratie in grosser Reinheit zu erhalten» – so lautete die Argumentation –, könne sich die Chance, «Modell und Ansporn zu sein», nicht entgehen lassen. Ein Beitritt zur EMRK würde die «Bereinigung der noch bestehenden Unstimmigkeiten» (gemeint war das Frauenstimmrecht) zweifellos fördern, auch wenn in der Demokratie solche Prozesse stets zu «erdauern» seien. Es gehe jetzt darum, Rücksicht auf «höhere Interessen» zu nehmen, nämlich den Schutz der Menschenrechte in der Welt. Mahnend ergänzte der Chefbeamte, dass es der Sache der Menschenrechte keinen Dienst erweisen würde, wenn nun das Frauenstimmrecht unter Druck eingeführt werden müsse. Zum Schluss versicherte er den anwesenden Frauen, dass sowohl er persönlich wie auch das von ihm vertretene Departement voll hinter der Gleichstellung der Frauen und dem Frauenstimmrecht stünden.125