Das Zivilrecht ist ein Rechtssystem, das seinen Ursprung in Kontinentaleuropa hat und in vielen Ländern der Welt übernommen wird. Das Zivilrechtssystem ist im Rahmen des römischen Rechts intellektualisiert und umfasst Grundprinzipien, die in einem Referenzsystem kodifiziert sind, das als Hauptquelle des Rechts dient. Das Zivilrechtssystem wird oft dem Gewohnheitsrechtssystem gegenübergestellt, das seinen Ursprung im mittelalterlichen England hat. Während das Zivilrecht die Form von Rechtskodizes annimmt, ist das Recht in Common-Law-Systemen in der Vergangenheit aus nicht kodifizierter Rechtsprechung hervorgegangen, die aus Gerichtsentscheidungen hervorgegangen ist, in denen frühere Gerichtsentscheidungen als rechtsverbindliche Präzedenzfälle anerkannt wurden.
Begrifflich geht das Zivilrecht von Abstraktionen aus, formuliert allgemeine Grundsätze und unterscheidet materielle Normen von verfahrensrechtlichen. Sie betrachtet die Rechtsprechung als zweitrangig und dem Gesetzesrecht untergeordnet. Zivilrecht wird häufig mit dem Ermittlungssystem kombiniert, diese Begriffe sind jedoch nicht synonym. Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen einem Gesetz und einem Kodex. Die hervorstechendsten Merkmale ziviler Systeme sind ihre Rechtsordnungen mit prägnanten und allgemein anwendbaren Texten, die im Allgemeinen bestimmte Szenarien vermeiden. Die Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten allgemeine Bestimmungen und stehen im Gegensatz zu den gewöhnlichen Gesetzen, die oft sehr lang und sehr detailliert sind.
Im Gegensatz zu Common-Law-Systemen berücksichtigen Zivilrechtsgerichte die Rechtsprechung unabhängig von Präzedenzfällen. Zivilgerichte prüfen Fälle in der Regel auf der Grundlage der Bestimmungen des Kodex im Einzelfall und ohne Bezugnahme auf andere (auch höherrangige) Gerichtsentscheidungen. In der Praxis dringen immer mehr Präzedenzfälle in die Rechtsprechung des Zivilrechts ein und werden in der Regel vor den höchsten Gerichten vieler Länder beachtet.
Zivilrechtssysteme können unterteilt werden in:
Länder, in denen das römische Recht in der einen oder anderen Form immer noch das geltende Recht ist, in denen jedoch kein Versuch unternommen wurde, ein Zivilgesetzbuch zu schaffen (Andorra und San Marino);
Länder mit nicht kodifizierten gemischten Systemen, in denen das Zivilrecht die maßgebliche akademische Quelle ist, in denen aber auch das Gewohnheitsrecht einflussreich ist: Schottland und Länder mit römisch-niederländischem Recht (Südafrika, Simbabwe, Sri Lanka und Guyana);
Länder mit kodifizierten gemischten Systemen, in denen das Zivilrecht grundlegend ist, das öffentliche Recht jedoch stark vom Gewohnheitsrecht beeinflusst wird (Puerto Rico, Philippinen, Quebec und Louisiana);