Europäische Regionalgeschichte
Martin Knoll

Katharina Scharf


Das Begriffspaar «Region» und «regional» ist allgegenwärtig. Was genau eine Region ausmacht, bleibt aber häufig unklar. Dieses Studienbuch führt in grundlegende Begriffe und Konzepte rund um «Region» in der Geschichtswissenschaft ein und skizziert Perspektiven, Methoden und Theorien der Europäischen Regionalgeschichte.

Den Kern dieser Einführung bildet eine Sondierung regionalhistorischer Themen und Zugänge: Politikgeschichte, Mikrogeschichte, Globale und Transterritoriale Geschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Kulturgeschichte, Umweltgeschichte, Stadtgeschichte, Religions- und Konfessionsgeschichte, Tourismusgeschichte, Migrationsgeschichte, Geschichte von Einzel- und Gruppenbiografien, Geschlechtergeschichte, Regionalgeschichte im schulischen Kontext.












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Martin Knoll / Katharina Scharf




Europäische Regionalgeschichte


Eine Einführung

BÖHLAU VERLAG WIEN KÖLN


Martin Knoll ist Universitätsprofessor für Europäische Regionalgeschichte an der Universität Salzburg.

Katharina Scharf ist Historikerin und lehrt am Fachbereich Geschichte der Universität Salzburg.

Mit 18 Abbildungen

Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://portal.dnb.de (https://portal.dnb.de/opac.htm?method=showOptions) abrufbar.

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© 2021 by Böhlau Verlag GmbH & Co. KG, Zeltgasse 1, A-1080 Wien Alle Rechte vorbehalten. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages.

Umschlagabbildung: © Katharina Scharf

Korrektorat: Philipp Rissel, Wien

Umschlaggestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart

Satz: büro mn, Bielefeld

EPUB-Produktion: Lumina Datametics, Griesheim

Vandenhoeck & Ruprecht Verlage |www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com (http://www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com/)

UTB-Band-Nr. 5642 | ISBN 978-3-8252-5642-5 | eISBN 978-3-8463-5642-5




Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung (#ulink_408f9976-8292-5ef2-a50f-c395fcdb590a)

1.1 Aktualität und Konjunktur von Region (#ulink_4518376b-81ab-5abe-bcf2-ea2043bcfb56)

1.2 Landesgeschichte oder Regionalgeschichte? (#ulink_9569a9de-cf57-5017-92e2-7d1ceea4e157)

2. Region als Konzept und historischer Gegenstand (#ulink_f5bba135-08d8-52b5-aa56-95257eded0d7)

3. Regionalgeschichte: Gegenstände, Perspektiven, Herausforderungen (#ulink_e3005110-db82-5031-a026-8331ccad9286)

3.1 Regionalgeschichte als … (#ulink_9c641e6c-ab8e-585e-804f-c3fb634f52d0)

3.1.1. Politikgeschichte (#ulink_6ba077a4-9042-5409-9fe9-6ee18a3388b0)

3.1.2. Mikrogeschichte (#ulink_632e2f34-be55-554c-ad23-02c43135641c)

3.1.3. Globale und Transterritoriale Geschichte (#ulink_e3d0df83-49bf-54bf-a2d9-6a3c3e582d4f)

      3.1.4. Wirtschafts- und Sozialgeschichte 

      3.1.5. Kulturgeschichte 

      3.1.6. Umweltgeschichte 

      3.1.7. Stadtgeschichte 

      3.1.8. Religions- und Konfessionsgeschichte 

      3.1.9. Tourismusgeschichte 

      3.1.10. Migrationsgeschichte 

      3.1.11. Geschichte von Einzel- und Gruppenbiografien 

      3.1.12. Frauen- und Geschlechtergeschichte 

      3.1.13. Aspekt im Schulunterricht 

      3.2 Regionalgeschichte und ihre offenen Fragen 

      4. Regionalgeschichte: Eine Bestandsaufnahme 

      4.1 Universitäre Verankerung und Wissenschaft 

      4.2 Außeruniversitäre Verankerung und Praxis 

      5. Verzeichnis 

      5.1 Abbildungen 

      5.2 Literatur, Quellen 

      5.3 Online-Ressourcen 

      5.4 Links zu Universitäten (Professuren, Lehrstühle) 

      6. Danksagung 

      7. Register 


1. Einleitung (#ulink_8100b5e1-564d-51ea-ad43-743e0ea49e4b)

Eine gute Nachricht zum Einstieg: Es spielt keine Rolle, ob Sie an einer Universität Regionalgeschichte oder Landesgeschichte als Teil Ihres Curriculums studieren, ob Sie im außeruniversitären Kontext lokal- oder regionalgeschichtlich forschen, ob Sie die Niederschwelligkeit des „Grabens, wo man steht“ oder der „Geschichte vor Ort“ im Schulunterricht nutzen wollen. Diese Einführung bietet Ihnen einen möglichst breiten, aber auch einen programmatisch undogmatischen Zugang zu Perspektiven, Gegenständen und Methoden der „Geschichte in kleinen Räumen“ (Stauber 1994) und vermittelt dabei einen Eindruck vom Facettenreichtum der aktuellen regionalhistorischen Forschungslandschaft.

Regionalgeschichte: facettenreich und offen.

Den Entstehungskontext dieses Buches bildet die Universität Salzburg, an der die Autorin und der Autor in Forschung und Lehre des Kernfachs Europäische Regionalgeschichte aktiv sind. Innerhalb der aktuellen Salzburger Curricula stehen neben epochal gegliederten Modulen mit Lehrangeboten zur Alten Geschichte, Mittelalterlichen Geschichte, Neueren Geschichte und Zeitgeschichte Module zu „Räumen und Dimensionen“, in deren Rahmen das Fach Europäische Regionalgeschichte neben der Österreichischen Geschichte, der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltgeschichte, der Außereuropäischen- und Globalgeschichte sowie der Kulturgeschichte steht. Europäische Regionalgeschichte wird dabei verstanden als Zugang der vergleichenden historischen Untersuchung von und in Regionen, der sich einem gesamteuropäischen Problemhorizont verpflichtet weiß.

Regionalgeschichte steht nie isoliert

Oder, um es etwas konkreter zu formulieren: Wer sich zum Beispiel mit der regionalen Prägekraft des Holzbedarfs des Salzburger Bergbaus in der Frühen Neuzeit beschäftigt oder mit den Transformationsprozessen, die der Tourismus des 19. und 20. Jahrhunderts in den alpinen Regionen Österreichs ausgelöst hat, der oder die tut gut daran, den gesellschaftlichen Energiekonsum und Ressourcenbedarf des vorfossilen Zeitalters oder den modernen Tourismus als historische Phänomene und Probleme von gesamteuropäischer Dimension zu erkennen. Auf dieser Erkenntnis kann eine Regionalgeschichtsschreibung aufbauen, die die Methode des Vergleichs mit anderen Regionen nutzbar macht, um die Befunde einer Region besser einordnen zu können. Es kann aber auch eine Geschichtsschreibung angeleitet werden, die den vielfältigen Verflechtungen und Transfers zwischen Regionen – seien sie politischer, demografischer, kultureller, ökonomischer oder sozialökologischer Natur – nachspürt und damit einem Geschichtsbild entgegenwirkt, das Regionen als statische, von ihrer Umgebung scharf abgegrenzte und gleichsam autark existierende Entitäten konzipiert.

Was will dieses Buch?

Dieses Studienbuch will in einem ersten Schritt grundlegende Begriffe und Konzepte klären, allen voran den Regionsbegriff selbst. In einem semantisch sehr weiten, oft positiv konnotierten Alltagsverständnis ist das Begriffspaar „Region“ / „regional“ allgegenwärtig. Gerade weil jede und jeder glaubt, diese Begriffe klar verorten zu können, ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich – sowohl im Hinblick auf die historische Entwicklung der Begriffsbedeutung als auch auf den Regionsbegriff als Kategorie der Geschichtswissenschaft.

In einem zweiten Schritt gilt es dann kurz das Verhältnis zwischen Regionalgeschichte und Landesgeschichte zu diskutieren. Landesgeschichte als historische Teildisziplin stellt eine Besonderheit der geschichtswissenschaftlichen Forschungslandschaft im deutschsprachigen Raum dar. Was sie von der Regionalgeschichte unterscheidet und was sie mit dieser verbindet, das soll resümierend erörtert werden, ohne dass es hier sinnvoll wäre, alle Argumentationsstränge einer jahrzehntealten Fachdiskussion bis ins Detail nachzuverfolgen. Am Ende wird der Einschätzung des Münchener Landeshistorikers Ferdinand Kramer zuzustimmen sein, wonach sich die wissenschaftliche Debatte um Landesgeschichte und Regionalgeschichte weitgehend erschöpft habe und sich die beiden Ansätze in der Forschungspraxis kaum mehr voneinander trennen lassen (Kramer 2015, 213).

Im weiteren Programm dieser Einführung geht es um die Erschließung des historischen Gegenstandes und die verschiedenen Herangehensweisen der Regionalgeschichte an diesen. Der hierfür gewählte Weg führt über die Vorstellung verschiedener teildisziplinär geprägter Perspektiven in der Regionalgeschichte. Den eigentlichen Kern dieser Einführung bildet daher eine Reihe von Unterkapiteln, die dem Schema „Regionalgeschichte als …“ (z. B. Regionalgeschichte als Politikgeschichte oder als Wirtschafts- und Sozialgeschichte) folgen. Dafür wurden folgende Perspektiven ausgewählt: Politikgeschichte, Mikrogeschichte, Globale und Transterritoriale Geschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Kulturgeschichte, Umweltgeschichte, Stadtgeschichte, Religions- und Konfessionsgeschichte, Tourismusgeschichte, Migrationsgeschichte, Geschichte von Einzel- und Gruppenbiografien, Geschlechtergeschichte sowie die Regionalgeschichte im schulischen Kontext.

Dabei ist klar, dass diese Auswahl erstens nicht zwingend ist und die Breite der Regionalgeschichte nicht erschöpfend abbildet und es zweitens „Sortenreinheit“ dieser Blickwinkel in der regionalhistorischen Praxis oft nicht geben kann. Sinnvoll erscheint dieses Vorgehen trotzdem, arbeitet es doch zugespitzt heraus, welche historiografischen Herangehensweisen an Regionalgeschichte möglich und in der Praxis vorherrschend sind. Dabei muss auch ausgelotet werden, welchen offenen Fragen und ungelösten Problemen die Regionalgeschichte gegenübersteht.

Zum Wissenschaftsbetrieb gehört auch die Institutionalisierung. Eine kleine Bestandsaufnahme geht daher der Frage nach, wo und in welcher Form Regionalgeschichte im deutschsprachigen Raum an Universitäten und in universitären Curricula sowie in außeruniversitären Forschungseinrichtungen verankert ist. Aber auch Ausprägungen der „Geschichte vor Ort“, also die oft von Laien getragenen lokal- und regionalhistorischen Initiativen und Vereine, liefern ein facettenreiches Feld, das nicht außen vor bleiben sollte. Institutionalisierung von Wissenschaft äußert sich auch in der Etablierung und Arbeit von Publikationsorganen wie Zeitschriften, Buchreihen oder Online-Portalen. Und so vermittelt auch die einschlägige Medienlandschaft Eindrücke von den Entwicklungen des Fachs.

1.1 Aktualität und Konjunktur von Region (#ulink_aa9917b9-7a54-5a4e-95f0-99932844a3ae)

Der Begriff der Region ist allgegenwärtig. Eine Google-Suche im Frühjahr 2020 erbringt 4,6 Milliarden Treffer.

Der Regionsbegriff: beliebt, aber vieldeutig

In der Medienlandschaft und der Werbewirtschaft fungiert der Regionsbegriff irgendwo zwischen Zugpferd und Allzweckwaffe: Ob regionale Lebensmittel – wie auch immer deren Herkunftsradius im Einzelnen definiert sein mag –, ob touristisches Destinationsmarketing („Nationalparkregion“, „Genussregion“, „Sportregion“) oder regional zugeschnittene Medien: Stets transportiert der Regionsbegriff eine sehr positive Botschaft, ein Versprechen von Vertrautheit, Nähe, Kontrolle und Kohärenz.






Abb. 1 Supermarkt in Oberösterreich – „Wir sind regional“ (Quelle: Eigene Darstellung 2020)

Die Beliebtheit des Begriffs spiegelt freilich seine Polyvalenz wider. Ähnlich anderen „Gummiwörtern“ der öffentlichen Debatte (besonders prominent z. B. der Nachhaltigkeitsbegriff) ist er ungemein offen für eine Vielzahl semantischer Aufladungen bei gleichzeitiger Suggestion eines konsensualen Verständniskerns.

Dabei sind weder der Begriff selbst noch der mit ihm bezeichnete Wirklichkeitsbereich einfach zu fassen. Um ein Alltagsverständnis von „Region“ greifen zu können, lässt sich die deutschsprachige Wikipedia konsultieren. Dabei wird vorneweg zwischen einem geografischen, biologischen und technischen Kontext unterschieden. Im geografischen Kontext finden sich zwei Definitionsangebote, die beide im weiteren Verlauf dieses Buches relevant sind. Region wird hier erstens als Gebiet bezeichnet, „das geographisch, politisch, ökonomisch und/ oder administrativ eine Einheit bildet“. Zweitens wird hier auf die Maßstabsebenen geografischer Betrachtung zwischen den Extremen lokaler, kleinräumiger Bereiche der Erdoberfläche auf der einen und globaler, die gesamte Erde betreffender Interessenahme auf der anderen Seite hingewiesen (Wikipedia, Region, wikipedia.org (http://wikipedia.org/)). In letzterem Gefüge verortet sich Regionalität als grundsätzlich partikulare, je nach Definition aber als supra-nationale („Der globale Süden“) oder sub-nationale („Provinz“) Größe.

Regionalität in der Europäischen Union.

Welche Faktoren machen Regionalität aus? Eine mögliche Sondierung besteht im politischen und administrativen Konzept von Region, das im Kontext der Europäischen Union fassbar wird (Lottes 1992). Das viel beschworene Schlagwort eines „Europa der Regionen“, das freilich mit dem Wiedererstarken nationaler Grenzen seit 2015 viel an seiner Strahlkraft verloren hat, macht eine Suche an dieser Stelle plausibel. Konkret äußert sich der Bezug zwischen Europäischer Union und Region in verschiedenen Politikfeldern, besonders prominent im Feld der Kohäsionspolitik, also dem Zusammenhalt zwischen einzelnen Staaten und Regionen. Hier geht es um ein programmatisches Bestreben nach Stärkung des „wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern“ (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Art. 174, Stand 09. 09. 2020). Die Union setzt sich dabei „insbesondere zum Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern“ (Ebd.). Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei ländlichen Gebieten, Gebieten im (post-)industriellen Strukturwandel und „Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen“ (Ebd.). Dementsprechend befasst sich die EU-Regionalpolitik mit der Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Stadt und Land sowie mit der Entwicklung ländlicher Räume, entwirft aber auch Strategien der Entwicklung makroregionaler Räume wie der Alpen (EU Strategy for the Alpine Region, EUSALP), des Donauraums (EU Strategy for the Danube Region, EUSDR), des Ostseeraumes (EU Strategy for the Baltic Sea Region, EUSBSR; Sea Basin Strategy: Baltic Sea) oder des Adriatischen und Ionischen Mittelmeerraumes (EU Strategy for the Adriatic and Ionian Region, EUSAIR; Sea Basin Strategies: Adriatic and Ionian Seas). EUProgramme fördern die Kooperation nationaler, regionaler und lokaler Akteurinnen und Akteure über innereuropäische Grenzen hinweg (INTERREG). Zusätzlich betreibt die EU eine regional fokussierte Politik an ihren Außengrenzen als Teil der Nachbarschaftspolitik im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten.

Als roter Faden durch die Vielfalt dieser regional fokussierten Politikfelder und Programme zieht sich ein Verständnis von Region, das Regionalität problemorientiert von geografischen, ökonomischen, sozialen, demografischen und sozialökologischen Spezifika ableitet, während die politisch-administrative Verfassung oder die nationalstaatliche Zuordnung der territorialen Fokuseinheiten eine untergeordnete Rolle spielt. Ganz anders präsentiert sich dies freilich in der Implementierung dieser Politik. Ein Beispiel: Im Rahmen des Förderprogrammes INTERREG V-A Österreich – Bayern 2014–2020 kooperieren ein deutsches (Bayern) und vier österreichische Bundesländer (Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg) bzw. 26 deutsche und 15 österreichische Nomenclatory Units of Territorial Statistics (NUTS) Level III, die ihrerseits weitgehend deckungsgleich mit je einem oder mehreren bayerischen Landkreisen oder österreichischen Bezirken sind. Das heißt, der Projektraum definiert sich klar über administrative Teileinheiten der beteiligten Nationalstaaten. Die NUTS wiederum, zunächst einmal ein Instrument, das geschaffen wurde, um der europäischen Statistikbehörde EUROSTAT mehr oder minder vergleichbare Erhebungseinheiten für die europäische Statistik bereitzustellen, reflektieren ihrerseits das spannungsreiche Zusammenspiel von europäischem Anliegen (europäischer Statistik) und nationalstaatlicher Institutionalisierung (Deckungsgleichheit der NUTS aller drei Level mit nationalstaatlichen (Teil-)Einheiten sowie Datenerhebung und -lieferung durch nationalstaatliche Behörden).

Regionale Identität: offen für Missverständnisse

Regionalität im Gefüge sozioökonomischer Realitäten, kultureller Identitäten, integrativer Marketingsprache, nationaler, supra- und subnationaler Politik ist kompliziert. Ein anekdotisches Beispiel mag als Andeutung genügen: Zur Feier der zweihundertjährigen Zugehörigkeit Salzburgs zu Österreich im Jahr 2016 veranstaltete das Bundesland Salzburg eine breite Palette an Festlichkeiten, u. a. eine Landesausstellung. Der Salzburger Landeshauptmann (was einem Ministerpräsidenten in Deutschland entspricht) wurde anlässlich einer Pressekonferenz zu den Vorbereitungen des Jubiläums mit folgenden Worten zitiert:

Salzburg hat 600 Jahre zu Bayern gehört und war 500 Jahre ein selbständiger Staat. Jetzt sind wir 200 Jahre bei Österreich – nur um die Relation etwas zurecht zu rücken (200 Jahre bei Österreich, sn.at (http://sn.at/)).

Nun zeigt genau dieses Zitat, wie anfällig für Missverständnisse die Konstruktion von Regionalität ist. Im Manuskript der Rede für Salzburg, die der Schriftsteller Karl-Markus Gauß zu eben demselben 2016er-Jubiläum gehalten hat, heißt es:

Als der letzte geistliche Herr Salzburgs aus der Stadt floh, ging in Wirren und Kriegen, mit Besatzungen und Plünderungen eine Epoche zu Ende. Dreimal wurde das Land jetzt von französischen Truppen besetzt, auf eine erste österreichische Ära folgten sechs Jahre, in denen Salzburg unter bayrische Herrschaft gestellt war; sechs Jahre, von denen ich kürzlich aus einer Sendung im deutschen Fernsehen erfuhr, sie hätten nicht weniger als sechshundert Jahre gedauert. Bis 1816 wäre Salzburg ununterbrochen sechs Jahrhunderte lang ein Teil Bayerns gewesen, zwei Jahrhunderte gehöre es nun zu Österreich, deswegen hegten viele Salzburger noch heute eine heftige Abneigung gegen Wien, während sie sich einen sentimentalen Hang zu München bewahrt hätten: Solches erfuhr die bildungshungrige deutsche Fernsehnation, was uns nicht zu ärgern, nicht einmal zu wundern braucht. Schließlich leben wir in Zeiten einer historischen General-Amnesie, in der etliche europäische Staaten, die periodisch Hunderttausende ihrer Bürger in die Flucht zwangen, in Panik geraten, wenn sie einmal in ihrer Geschichte nicht Menschen vertreiben, sondern selber ein paar Tausend Vertriebener aufnehmen sollen; und in Zeiten, in denen überhaupt die größte Konfusion darüber herrscht, was die Europäer in der fundamentalen europäischen Krise von heute eigentlich damit meinen, wenn sie von Europa sprechen und die europäischen Werte beschwören (Gauß 15. 01. 2016).

Interessant am Gauß-Zitat ist an dieser Stelle nicht das Leiden des Autors am traurigen Zustand des Gegenwarts-Europas – auch wenn er hier mit gutem Grund leidet. Interessant ist sein Hinweis auf die Rezeption des Salzburger Jubiläums im deutschen Fernsehen. Ohne die Sendung zu kennen, auf die Gauß sich bezieht und die behauptet habe, vor 1816 habe Salzburg über sechshundert Jahre zu Bayern gehört, drängt sich der Verdacht auf, wie die deutschen Fernsehleute auf diese Lesart gekommen sein mögen: Sie könnten jenes denkwürdige Zitat des Landeshauptmannes einfach gründlich in den falschen Hals bekommen haben. Sie mögen nicht gut zugehört haben – und etwas geschichtsvergessen werden sie wohl gewesen sein. Aber das Missverständnis hat – wenn man so will – doch auch Salzburger Wurzeln. Und: Karl-Markus Gauß setzt auf ein Missverständnis noch ein weiteres drauf. Denn ohne es zu wollen, reduziert er ein Thema regionaler Identität auf eine nationalstaatliche Lesart, wenn er hier das Agieren deutscher Medienmacherinnen und -macher stereotyp über einen Kamm schert.

Regionale Identitäten sind komplex. Darüber hinaus wird ein Detail in diesem anekdotischen Beispiel weder von den deutschen Fernsehleuten angesprochen noch von Gauß: Es gab im Verfassungsorganismus des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, dessen Kaiser die meiste Zeit in Wien saß, die Ebene der Reichskreise, eine Zwischenebene zwischen den einzelnen Fürstentümern und dem Reich. Und Salzburg gehörte über Jahrhunderte hinweg und bis 1803 zum Bayrischen Reichskreis. Wer Salzburg in der berühmten Topographia Germaniae sucht, einer Sammlung von illustrierten Landesbeschreibungen des Verlegers Matthäus Merian des Älteren (1593–1650)


 aus dem 17. Jahrhundert, wird nicht im Band mit dem Titel Topographia Provinciarum Austriacarum, der Österreich-Topografie, sondern im Band mit dem Titel Topographia Bavariae, der Bayern-Topografie, fündig.

Historikerinnen und Historiker, die regionalhistorisch arbeiten, aber auch diejenigen, die sich als Landeshistorikerinnen und -historiker verstehen, eint, dass es ihnen einigen Spaß bereitet, solche alltäglichen Gegenwartsbefunde in ihrer historischen Dimension aufzuschlüsseln und zu deuten.

Spatial Turn

Beide können sich eines Umstandes sicher sein: Der sogenannte Spatial Turn in den Kulturwissenschaften, die Rückkehr des Raumes – auch in der Geschichtswissenschaft – hat den Gegenständen und Diskussionen der landeshistorischen und der regionalhistorischen Forschung neue Aufmerksamkeit, aber auch neue Impulse beschert. Im Raume lesen wir die Zeit, so lautet ein vielzitierter Buchtitel des Historikers Karl Schlögel (2003). „Was lesen wir im Raume?“, lautet die titelgebende Gegenfrage des Literaturwissenschaftlers Jörg Döring und des Geografen Tristan Thielmann in der Einleitung ihres Sammelbandes (Döring & Thielmann 2009) zum Raumparadigma in den Kultur- und Sozialwissenschaften. Der Raum (Günzel 2020) und seine Lektüren hatten lange einen schweren Stand. Im Zeichen von Globalisierung und Digitalisierung glaubten die Kulturwissenschaften an ein Schrumpfen oder gar ein Verschwinden des physischen Raumes und an eine Entmaterialisierung und Deterritorialisierung von Kommunikation. Zugleich war – nicht zuletzt in der Geschichtswissenschaft – ein geografischer Materialismus, wie ihn Friedrich Ratzel (1844–1904) geprägt und Karl Haushofer (1869–1946) geopolitisch ausgedeutet und in die völkisch-nationalsozialistische Raumforschung eingespeist hatte, gründlich diskreditiert. Dass freilich die Raumkategorie nie komplett vom Radar der Geschichtswissenschaft verschwand, dafür liefert nicht zuletzt die geografisch informierte Geschichtsschreibung der französischen Annales-Schule (Burguière 2009; Schöttler 2015) ein beredtes Beispiel. In der jüngeren, durch den Spatial Turn geprägten Diskussion wurden nun verstärkt Inputs aus der Sozialgeografie, wie das handlungstheoretische Regionalisierungsverständnis von Benno Werlen (2017), oder aus der Soziologie, wie die relational argumentierende Raumsoziologie von Martina Löw (2017), rezipiert und diskutiert.

Was noch in der aufklärerischen Universalgeschichte des 18. Jahrhunderts außer Frage stand, dass sich nämlich – in den Worten Reinhart Kosellecks (1923–2006) – das Verhältnis zwischen Raum und Geschichte zwischen den Polen der „Naturvorgegebenheit jeder menschlichen Geschichte“ und den Räumen bewegt, „die sich der Mensch selber schafft,“ wurde nun auch in der Geschichte verstärkt zum Thema – und damit auch die räumliche Skalierung von Territorialität (Koselleck 2000, zitiert nach Piltz 2009, 78). Auf das historiografische Verständnis von Regionen gemünzt haben dies die Wirtschafts- und Sozialhistoriker Peter Ainsworth und Tom Scott einmal auf den griffigen Nenner gebracht, „that regions may be seen as the product both of reality (or nature) and of imagination (or human agency)“ (Ainsworth & Scott 2000, 19).

1.2 Landesgeschichte oder Regionalgeschichte? (#ulink_1a083f0b-f82d-557b-b1cf-c74db4774868)

Doch ein entscheidender Unterschied bleibt: die Landesgeschichte ist an die politischen Grenzen des Raumes gebunden; die Regionalgeschichte schafft sich ihre Grenzen durch ihre Fragestellung selbst (Hanisch 2000/2001, 47).

Über das Für und Wider der einen oder anderen Perspektive wurde schon viel geschrieben. Ebenso vielstimmig ist mittlerweile der Chor derjenigen, die die Diskussion über Landesgeschichte und Regionalgeschichte als Alternativen für überwunden halten. Der Historiker Ernst Hinrichs (1937–2009) hatte bereits 1985 auf die Vielfalt der Traditionen und Ansätze hingewiesen, die aus seiner Sicht Landesgeschichte ausmachten und daraus die Forderung einer „offenen Landesgeschichte“ abgeleitet, die sowohl selbstreflexiv als auch relational denke und sich durch ihre methodische Offenheit neues Terrain erobere. „Dann“, so Hinrichs, werde „es auch müßig sein darüber zu streiten, ob man sie Regionalgeschichte nennen sollte oder ob man bei der alten Bezeichnung bleibt“ (Hinrichs 1985, 18). Auch bei der Lektüre von Winfried Speitkamps Gedanken zum „Dilemma der Landesgeschichte“ (Speitkamp 2015) kommt das Projekt einer solchen als zeitgemäße „historische Regionalwissenschaft“ (Ebd., 85) zum Vorschein. Diese interessiert sich weniger für die Kategorie „Land“ als einen (vermeintlich) ontologischen Raum, denn für die Region als eine historisch wandelbare, vernetzte und durch unterschiedliche politische, wirtschaftlich-soziale, ökologische und kulturelle Faktoren konstituierte Kategorie.

„Problem“ Landesgeschichte

Landesgeschichte und Regionalgeschichte also alles eins in Wohlgefallen? Nicht ganz. Zum einen bezeugt schon der Umstand an sich, dass es Institutionen und Publikationsorgane gibt, die sich der einen oder anderen Ausrichtung verschreiben, den Verbleib von Unterschieden. Zum anderen wird die Landesgeschichte auch als Problemgeschichte beschrieben. So kommentiert der Historiker Wolfgang Schieder polemisch:

Die Landesgeschichte war ein politisch gezeugtes Kind der Weimarer Republik, sie verdankte ihre Entstehung dem Versailler Vertrag, durch den das Deutsche Reich im Osten (Westpreußen, Danzig, Oberschlesien), im Norden (Nordschleswig) und Westen (Elsaß-Lothringen, Eupen-Malmedy, Saarland) erhebliche Gebietsverluste hinnehmen mußte, denen solche in der Republik Österreich (Südtirol, sowie Gebiete in Kärnten und Steiermark) entsprachen. Den Österreichern wurde überdies von den Alliierten bekanntlich der Anschluß an das Deutsche Reich verboten (Schieder 2014, 151–152).

Die daraus in beiden Ländern resultierenden „fundamentalen Identitätskrisen“ hätten dabei Pate gestanden, dass historische, geografische und volkskundliche Forschungen in Deutschland und Österreich sich mit massiver politischer und finanzieller Unterstützung des Staates daran gemacht hätten, „die durch die Friedensverträge von 1919 festgelegten Grenzen durch wissenschaftliche Forschung kulturell zu überwinden und die historische ‚Einheit‘ der Deutschen (und auch der Österreicher) virtuell wiederherzustellen“ (Ebd., 152). Dabei habe man sich nicht an den Grenzen vor dem Ersten Weltkrieg orientiert, sondern nach einer überstaatlich gedachten, „imaginären ‚völkischen‘ Einheit aller Deutschen“ gesucht. „Man konstruierte sogenannte Kulturräume, welche die 1919 gesetzten staatlichen Grenzen bewußt ignorierten“ (Ebd.). Schieders zentraler Vorwurf lautet, dass die Landesgeschichte und die interdisziplinäre Geschichtliche Landeskunde „ihrer historischen Entstehung nach in diesen politischen Zusammenhang völkischer Geschichtswissenschaft“ gehörten und deren führende Protagonisten wie die Historiker Hermann Aubin (1885–1969), Franz Petri (1903–1993) oder Otto Brunner (1898–1982) diesen Weg unter „Verkennung des radikal imperialistischen Expansionsstrebens des Nationalsozialismus, in der Zeit des ‚Dritten Reiches‘“ fortgesetzt hätten. Regionalgeschichtliche Forschung der Gegenwart müsse sich dem stellen. Gegenwartsdiskussionen dürften sich nicht darauf beschränken, methodische Unterschiede zwischen Landesgeschichte und Regionalgeschichte zu reflektieren, sondern müssten sich (selbst) kritisch zu der „Tradition der politisch fehlgeleiteten Landesgeschichte“ verhalten (Ebd.).

Nun lässt sich Schieders Periodisierung im Detail kritisieren und mit gutem Recht auf ältere Wurzeln der Landesgeschichte weit vor den Friedensverträgen von Versailles und St. Germain verweisen. Doch im Kern wird seinem Monitum zuzustimmen sein: Eine postnationale Europäische Regionalgeschichte muss sich – gerade, wenn sie in Deutschland oder Österreich betrieben wird – auch ihrer problematischen Traditionsstränge in der völkischen Wissenschaft, sei es in der Landesgeschichte, sei es in der volksgeschichtlich grundierten Sozialgeschichte, bewusst sein. Letztlich wird dieser Anspruch aber in der aktuellen Fachdiskussion ohnehin nicht mehr negiert (Freitag 2018; Werner 2018). Werner Freitag etwa stellt in seinen Reflexionen zur „disziplinären Matrix der Landesgeschichte“ fest, dass in den landesgeschichtlichen Publikationen der Zwischenkriegszeit die unbewältigte Niederlage des Ersten Weltkrieges mit Händen zu greifen sei und dass nach 1945 die Landesgeschichte als „ein Kind der unbewältigten nationalsozialistischen Zeit und Spiegelbild restaurativer Tendenzen“ (Freitag 2015, 8) zu fassen sei. Detailliert zeichnet er die personellen Kontinuitäten und deren retardierende Wirkung auf die demokratische Neuformatierung der Landesgeschichte nach: „Auch nach 1945 blieben das deutsche Volk und seine Stämme Zielprojektionen der Landeshistoriker, allerdings verschwand der nationalistisch-chauvinistische, auf Korrektur der Grenzen abzielende Tenor“ (Ebd., 9).

Öffnung, Abgrenzung, Auszehrung

Ob die Entwicklung der Landesgeschichte in den danach folgenden Jahrzehnten der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eher als Prozess der Öffnung oder Auszehrung gelesen werden kann, liegt letztendlich im Auge der Betrachterin oder des Betrachters. Festzuhalten bleibt, dass zwar die Präsenz der Vokabeln (und nachgelagerten Konzepte) von „Volk“ und „Stamm“ zunehmend schwand, dass aber ein stark verfassungsgeschichtlich und mediävistisch ausgerichteter Fokus der Landesgeschichte die Anknüpfungspunkte zu der sich zunächst sozial- und später kulturwissenschaftlich erweiternden

Neuzeitgeschichte reduzierte. Die Entwicklungen von Landes- und Regionalgeschichte waren auch Kinder des Kalten Krieges, dies insofern, als in den Warschauer-Pakt-Staaten Regionalgeschichte als marxistischer Gegenentwurf zu einer als bürgerlich-konservativ diskreditierten Geschichtsschreibung auftrat. In der DDR geschah dies speziell im Bezug zur Landesgeschichte, Hand in Hand mit einer später stückweise revidierten Abwertung der historischen Länder. Eine simple Binarität „alte“ Landesgeschichte versus „neue“ Regionalgeschichte wurde und wird den disziplinären Entwicklungen sicher nicht gerecht, selbst wenn manch zur Schau getragener Gestus theoriefernen Beharrens auf der einen und des gesellschaftswissenschaftlichen Aufbruchs auf der anderen Seite geeignet waren, diesen Eindruck zu erwecken.

Reiches Repertoire

Der bereits eingangs zitierte Ernst Hinrichs begründete sein Konzept einer „offenen Landesgeschichte“ mit der enormen Breite wissenschaftsgeschichtlicher Vorstufen, (inter-)disziplinärer Kontexte und theoretischer Ansätze, aus denen heraus regional orientierte Geschichtsschreibung schöpfen konnte und kann. Die von ihm entworfene Matrix (Abb. 2 (#ulink_9d6e969e-b919-5672-857b-8590b7324c03)) ist deshalb auch heute noch geeignet, um die Regionalgeschichte zu verorten.

Hinrichs Matrix ist zweifach chronologisch gegliedert. Drei verschiedene „Schichten“, also Forschungszugänge, sind zu unterschiedlichen Zeiten entstanden: erstens die staatlich-herrschaftliche Schicht (A), die die Kategorie Land als politischen Raum konzipiert, zweitens die geografisch-landeskundliche Schicht (B), die Land als geografischen Raum versteht, und schließlich drittens die sozialwissenschaftlich-anthropologische Schicht (C), die Land als sozialen Raum behandelt. Auch innerhalb dieser Schichten gliedert er (von links nach rechts) Ansätze unterschiedlichen Alters. In Hinrichs Darstellung wird dreierlei sichtbar: Zunächst verweist er auf die alten Vorläufer der herrschaftlich-politischen Landesgeschichtsschreibung in der spätmittelalterlichen Chronistik, in der genealogisch-staatsrechtlichen Literatur des 17. und 18. Jahrhunderts und der ökonomischstatistisch-topografischen Landesbeschreibung der Aufklärungszeit. Übrigens sind genau dieser epochale Kontext und diese Literaturkorpora auch zu adressieren, wenn es um die zweite von Hinrichs benannte Schicht, die der „geographisch-landeskundlichen“ Zugänge, geht. Die Nähe zur Geografie ist ein Konstituens von Landesgeschichte und Regionalgeschichte. Schließlich ist in der dritten „sozialwissenschaftlich-anthropologischen“ Schicht die für die Regionalgeschichte charakteristische Nähe zu sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen Ansätzen, darunter die der französischen Annales-Schule, zu greifen, genau wie zu jüngeren kulturalistischen Zugängen aus dem Bereich der Neuen Kulturgeschichte, Historischen Anthropologie und Alltagsgeschichte.






Abb. 2 Konstitutionselemente von Landesgeschichte in der Gegenwart (Quelle: Hinrichs 1985, 5)

Landesgeschichte und/ oder Regionalgeschichte

Doch, um auf die zu Beginn des Kapitels zitierten Stimmen zurückzukommen, die die Unterscheidung zwischen Regionalgeschichte und Landesgeschichte in der aktuellen Wissenschaftspraxis für mehr oder minder obsolet halten, stellt sich die Frage, was an Trennendem bleibt, wenn es so viel Verbindendes gibt. Eine Antwort fällt schwer. Vielleicht muss sie offen bleiben. Andreas Rutz (2018) wählt in seinem Forschungsüberblick über landes- und regionalgeschichtliche Forschung in Europa den perspektivischen Kniff, einfach alle Formen regional orientierter Historiografie als „Landesgeschichte“ zu etikettieren. Er propagiert die Europäisierung der Landesgeschichte, ganz ähnlich wie Ferdinand Kramer (2011) dies unter Hinweis auf die Kleinräumigkeit des europäischen Kontinents tut. Kramer leitet das Potenzial der Landesgeschichte aus der historiografischen Bearbeitung der regionalen Dimension europäischer Geschichte ab. Und die Unterschiede? Die epochal starke Konzentration der landesgeschichtlichen Forschung auf das Mittelalter ist – wie bereits erwähnt – aufgebrochen. Mit der Öffnung zur neuzeitlichen Geschichte hat Landesgeschichte gerade in den föderal verfassten Staaten der Bundesrepublik Deutschland und der Zweiten Österreichischen Republik an gesellschaftlicher Relevanz gewonnen, weil sie das Bedürfnis nach „Bundeslandgeschichte(n)“ bedient. Die Schweizergeschichte wird, offensichtlich aufgrund des kleinräumig strukturierten und kantonal organisierten Föderalismus der Schweiz, weniger als Landes- denn als Regionalgeschichte verstanden und betrieben (Sonderegger 2011). Walter Rummel (2015) sieht nach wie vor markante Unterschiede zwischen Landes- und Regionalgeschichte und er kritisiert sogar, dass diese „leider durch die bisweilen nicht mehr beachtete, begriffsgeschichtliche korrekte Verwendung der Begriffe verwischt werden“ (Ebd., 31). Zum Kern verbliebener Unterschiede führt er aus:

So geht die Landesgeschichte in der Regel von einem administrativ vorgegebenen Raum aus, selbst wenn dieser nicht mehr existiert […]. Im Vordergrund darauf bezogener Forschungen stehen historische Verhältnisse, Entwicklungen, Erscheinungen, Personen und Ereignisse, die stark vom administrativen Gefüge des Raumes geprägt sind oder es zu sein scheinen und die ihrerseits in die Räume zurückwirkten. Für die Regionalgeschichte hingegen erschließt sich der Raum nicht durch Grenzen, sondern erst durch eine auf Prozesse und Strukturen bezogene Fragestellung. So betrachtet ist der Raum sekundär und konkret erst ein Ergebnis der Forschungen. Es sind daher jeweilige sozial-, wirtschafts- und kulturgeschichtliche Prozesse und Strukturen, die jeweilige Räume überhaupt erst ausprägten (Ebd.).

Dieses Zitat erinnert an jenes vom Kapitelbeginn. Das ist kein Zufall, denn im Kern adressiert es eben denselben Unterschied zwischen beiden Perspektiven, den auch bereits Ernst Hanisch ansprach.

Europäische Regionalgesichte

Verkompliziert wird die Verortung der Regionalgeschichte noch durch das Adjektiv „europäisch“, das in jüngerer Zeit die regionalgeschichtliche Denomination zu dem erweitert hat, was auch in dieser Einführung vertreten wird: eine am europäischen Problemhorizont orientierte, vergleichende historische Regionalforschung. Dass der europäische Horizont großes analytisches Potenzial für regionalhistorische Forschung besitzt, wird sich in zahlreichen Beispielen der Folgekapitel zeigen. Zum innovativen Charakter der Regionalgeschichte erscheint freilich noch ein relativierender Hinweis aus der Feder des Regionalhistorikers Miloš Řezník erwähnenswert. Er hält den Umstand, dass in den 1990er-Jahren Regionalgeschichte oft mit damals innovativen Zugängen wie Alltagsgeschichte und Mikrogeschichte identifiziert wurde, für ein Missverständnis. Denn die Anwendung alltags- oder mikrogeschichtlicher, historisch-anthropologischer oder historisch-demografischer Zugänge sei zwar meist, forschungspragmatischen Motiven folgend, im Rahmen von Regionalstudien angewandt worden, jedoch:

Soweit unter der Regionalgeschichte die Geschichte von konkreten Regionen verstanden wird, bleibt der regionalhistorische Wert dieser allgemeinhistorischen Forschungen im Grunde ein – gleichwohl bedeutendes – Nebenprodukt (Řezník 2019, 29–30).

Nebenprodukt oder nicht – die Offenheit der Regionalgeschichte für diverse historiografische Zugänge der Allgemeingeschichte gehört zu ihren großen Potenzialen. Diese Offenheit wird in Kapitel 3 (#u64dfe6ab-8704-50a9-b473-fb0b6b6eb954) anhand verschiedener Beispiele ausgelotet.

Drei Zugänge zur Regionalgeschichte

Für den Moment soll es nun genügen, eine annäherungsweise Definition dessen zu versuchen, was eine regionalhistorische Perspektive ausmacht. Stephen Jacobson et al. haben hierzu eine dreigliedrige Unterscheidung vorgeschlagen. Im Feld regional orientierter Geschichtsschreibung lassen sich demnach drei unterschiedliche Methodologien unterscheiden: erstens ein materialistischer, zweitens ein konstruktivistischer und drittens ein juridisch-institutioneller Ansatz (Jacobson et al. 2011, 15–16). Der materialistische Ansatz setzt im Gefolge der regionalhistorischen Agenda der französischen Annales-Schule in Regionalstudien die historische Entwicklung mensch licher Gesellschaften in Beziehung zu ihrer materiellen Umwelt. Dieser Weg sei – trotz der Konzentration vieler Werke der früheren Annales-Schule auf die Vormoderne – auch einflussreich für wirtschafts- und sozialhistorische Studien zum 19. und 20. Jahrhundert, z. B. für die Untersuchung regionaler Muster der industriellen Entwicklung und Unterentwicklung. Wirtschafts-, Sozial- und Umweltgeschichte stehen in einem Naheverhältnis zueinander.

Ein zweiter, konstruktivistischer Zugang richtet seine Aufmerksamkeit auf die Konstruktion ethnischer, religiöser und nationaler Identitäten. Das Verhältnis zwischen den Entwicklungen regionaler und nationaler Identitäten steht hier ebenso zur Debatte wie regionale Erinnerungskulturen und z. B. die Erfindung von Traditionen (Hobsbawm & Ranger 1983; Küster 2002).

Im Rahmen eines dritten, juridisch-institutionellen Ansatzes findet das Adjektiv „juridisch“ auf private, öffentliche, zivil- und kirchenrechtliche Rechtsordnungen Anwendung. Die Kategorie des Institutionellen wird hier auf politische und kirchliche Körperschaften angewendet. Beide waren in der Geschichte Europas wichtige Akteure der politischen Definition von Regionalität: Die italienischen Stadtrepubliken, die Fürstbistümer des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, die mehreren hundert geistlichen und weltlichen Träger von Grund- oder Landesherrschaft sind – auch – notwendiger Bezugspunkt regionalhistorischer Forschung.

Literaturtipps

Ellis, S. G. & Michailidis, I. (Hg.). (2011). Regional and Transnational History in Europe. Cliohworld readers: Bd. 8. PLUS-Pisa University Press.

Freitag, W., Kißener, M., Reinle, C. & Ullmann, S. (Hg.). (2018). Handbuch Landesgeschichte. De Gruyter Oldenbourg.

Hinrichs, E. (1985). Zum gegenwärtigen Standort der Landesgeschichte. Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte: Neue Folge der „Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen“, 57, 1–18.

Hirbodian, S., Jörg, C. & Klapp, S. (Hg.). (2015). Methoden und Wege der Landesgeschichte. Landesgeschichte: Bd. 1. Jan Thorbecke Verlag.



1Anm.: Die Lebensdaten bereits verstorbener Personen werden bei der erstmaligen Nennung in Klammern angeführt.


2. Region als Konzept und historischer Gegenstand (#ulink_2ec2e6d7-f441-54aa-a19e-24eac08449af)

In der aktuellsten historischen Literatur fehlt es nicht an Beispielen eines ratlosen Umgangs mit der Regionskategorie, der sich oft damit zufrieden geben muss, die Unschärfe des Terminus zu konstatieren und auf mögliche Funktionskontexte zu verweisen (Řezník 2019, 30).

Wer sich mit Region als Konzept und historischem Gegenstand beschäftigt, wird in Quellensprache und Forschungsliteratur des deutschsprachigen Raumes vor allem auf zwei Begriffe stoßen: Land und Region. Der lateinische Regionsbegriff wurde schon in der Antike in Bezug auf geografische Einheiten verwendet und bedeutete „Richtung“, „Lage“, „Grenze“, „Gegend“, „Landschaft“ oder auch „Stadtbezirk“ (Stauber 2009, 858; Stowasser 1997, 434). Zunächst wurde der Terminus insbesondere auf die Stadtviertel Roms bezogen, dann auf die Binnenlandschaften Italiens. Als Beispiel für eine solche geografische Verwendung heißt es bei Julius Caesar (100 v. Chr.– 44 v. Chr.) etwa:

Auximo Caesar progressus omnem agrum Picenum percurrit. cunctae earum regionum praefecturae libentissimis animis eum recipient exercitumque eius omnibus rebus iuvant. […] item ex finitimis regionibus quas potest contrahit cohortes ex dilectibus Pompeianis (Caesar 2014, Liber I, 15, 26–29).




Řezník weist in seinen Reflexionen zu Regionalität als historischer Kategorie darauf hin, dass die Frequenz des Regionsbegriffs in der deutschen Sprache einer bemerkenswerten Entwicklungskurve folgt.

Das „Digitale Wortauskunftssystem zur deutschen Sprache in Geschichte und Gegenwart“ (DWDS) ist ein für Historikerinnen und Historiker immens hilfreiches Tool aus den digitalen Geisteswissenschaften bzw. Digital Humanities. Im Falle des Suchwortes „Region“ zeigt es den interessanten Befund auf, dass der Begriff im Deutschen bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts hinein keine Rolle spielt, dass seine Verwendung Mitte des 19. Jahrhunderts einen ersten Peak erreicht und dass die eigentliche Karriere des Substantivs „Region“ im Deutschen mit dem Zweiten Weltkrieg beginnt.






Abb. 3 Wortverlaufskurve „Region“ im DWDS (Quelle: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache 2020, dwds.de (http://dwds.de/))

Um diese quantifizierende Feststellung durch einen qualifizierendhermeneutischen Zugang zu ergänzen, um ins 18. Jahrhundert, also die Zeit des ersten merklichen Aufkommens des Begriffs, vorzustoßen, bieten sich die monumentalen enzyklopädischen Werke der Zeit an, in denen immense Bestände zeitgenössischen Wissens gesammelt und dokumentiert wurden.

Historische Lexika als Quellen

Wenn solche Nachschlagewerke herangezogen werden, ergeben sich unterschiedliche Befunde. Johann Heinrich Zedlers (1706–1751) Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschaften und Künste (Johann Heinrich Zedlers Universal-Lexicon Online, zedler-lexikon. (http://zedler-lexikon.de/)de (http://zedler-lexikon.de/)), ein Mammutwerk, zwischen 1731 und 1754 in mehr als 60 Bänden verlegt, widmet der Kategorie „Region“ keinen eigenen Artikel. Aber im 1737 erschienenen sechzehnten Band wird dem Begriff „Land“ ein Beitrag gewidmet. Land wird hier sowohl mit dem lateinischen terra als auch regio übersetzt.

Land – Regio – Terra

Dominant ist in diesem Lemma eine geografische Definition im Sinne geomorphologischer und klimatischer Bedingungen, die bestimmte Landnutzungen erlauben. Allerdings nimmt der Artikel eine Zweiteilung vor. Er unterscheidet zwischen dem natürlichen und dem politischen Status eines Landes. Ersterer beinhaltet die bereits genannten „natürlichen“ Bedingungen, Letzterer Faktoren wie den Bevölkerungsreichtum, Lage und Ausstattung von Siedlungen sowie Militärisches.

Ein weiteres, breit rezipiertes lexikalisches Großunternehmen des deutschen Sprachraumes wurde von Johann Georg Krünitz (1728–1796) begründet und erschien zwischen 1773 und 1858 in 242 Bänden (Oeconomische Encyclopädie Online, kruenitz1.uni-trier. (http://kruenitz1.uni-trier.de/)de (http://kruenitz1.uni-trier.de/)). Die Oekonomische Encyclopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirthschaft widmet dem Regionsbegriff ein eigenes, wenngleich sehr kurzes, Lemma (Bd.121/1812, 646).

Naturwissenschaftlicher Regionsbegriff

Region wird hier naturwissenschaftlich konzipiert als „1) Kreis, als Luftregion; 2) eine gewisse Gegend, der Erde, des Himmels, wie auch des menschlichen Körpers“ (Ebd.). Auf verschiedene Zusammenhänge (Atmosphäre, Erdoberfläche, Körper) angewendet, wird hier also vor allem der partikulare Charakter der Kategorie greifbar. Wesentlich ergiebiger ist auch im Krünitz das Lemma „Land“ (Bd. 59/1793, 396–404).

Land als Festland

Land wird definitorisch zunächst in drei Grundkategorien differenziert: Erstens Land als Festland im Gegensatz zu dem mit Wasser bedeckten Teil der Erdoberfläche im Sinne von lateinisch aridum, littus, terra, aber auch continens, im Französischen terre, continent. Zweitens als Festlands-Erdoberfläche in Abhängigkeit von der Landnutzung.

Landnutzung

Hier werden landwirtschaftlich nutzbares und ackerbaulich fruchtbares Land (lat. ager, arvum, fundus, solum; franz. terre), das Land im Gegensatz zur Stadt (lat. ager, campus, rus; franz. campagne, pays) sowie flaches Land im Gegensatz zum Gebirge unterschieden.

Herrschaft

Die dritte Grundkategorie repräsentiert einen politischen Landesbegriff, den eines durch herrschaftliches Wirken abgegrenzten Teils der Erdoberfläche. Land wird hier verstanden als ein „von einer ganzen großen Völkerschaft bewohnter und einem Ober=Herrn unterworfener Theil der Erdfläche, Lat. Provincia, Regio, Principatus, Regnum, Territorium; Fr. Contrée, Païs, Terre“ (Ebd., 398). Für die Leserinnen und Leser unserer Einführung ist der Befund nicht ohne Ironie, dass der Regionsbegriff in Form der lateinischen regio just hier erscheint, Region mithin einen politischen Landesbegriff repräsentiert, der die Kategorie Herrschaft (regio, regnum, rex, regis) in den Vordergrund rückt. Gerade die Regionalgeschichte, die nach eigenem Selbstverständnis Regionalität bevorzugt nach sozioökonomischen, sozialökologischen und kulturellen Kriterien konzipiert, verwendet einen Begriff, der dem Politischen entspringt.

Wie dem auch sei, das Lemma „Land“ der Krünitz’schen Enzyklopädie bietet interessante Lesefrüchte und es schließt mit einem Merkspruch für das Land, der auch für die Definition von Regionalität dienlich ist. Die verschiedenen Bedeutungen des Wortes Land, sind in folgende Zeilen zusammengebracht:

Wo der Schiffer fährt ans Land, littus.

Wo zum Feldbau fettes Land, solum.

Wo der Bauer baut sein Land, agrum.

Wo der Bürger liebt sein Land, patriam.

Wo viel Viehzucht auf dem Land, ruri.

Wo der Herr beschützt sein Land, regionem.

Das erfreuet Stadt und Land, incolas (Bd. 59/1793, 404).

Den deutschen Sprachraum verlassend, sollte ein weiteres sehr wichtiges Lexikon des 18. Jahrhunderts erwähnt werden. Die Encyclopédie von Denis Diderot (1713–1784) und Jean-Baptiste le Rond d’Alembert (1717–1783) widmet der Region einen sehr umfangreichen Artikel. Auch hier findet zunächst ein naturwissenschaftlicher Wortgebrauch

Anwendung, zum einen in Bezug auf Höhenschichten der Atmosphäre, zum anderen auf die menschliche Anatomie, nämlich die Unterscheidung verschiedener Körpergegenden. Aber in der zweiten Hälfte des Artikels wird es für die hier angestrebte Regionsdefinition noch interessanter. Zum einen wird der äquivalente Gebrauch des Begriffs in verschiedenen europäischen Sprachen verdeutlicht: Für das Deutsche werden die Begriffe „Landschaft“ und „Land“ angeführt. Zum anderen findet sich hier eine im weitesten Sinne geografisch-politische Erklärung: Bezogen auf die Erde bezeichne der Begriff Region einen Ausschnitt, der von verschiedenen Völkern unter dem Dach einer Nation bewohnt werde. Dieser habe wiederum seine eigenen Grenzen und sei üblicherweise einem Monarchen oder Despoten unterstellt. Große Regionen könnten wiederum in kleine Regionen und diese wiederum in kleinste Regionen unterteilt werden – je nach dem Volk, das dort wohne [ethnische Definition]. Eine weitere Unterscheidung argumentiert geo- bzw. hydromorphologisch entlang von Flussläufen oder bezogen auf Gebirge. Demnach unterscheiden die Bezeichnungen haut / bas (hoch/nieder) die Lage einer Gegend am Ober- oder Unterlauf eines Flusses bzw. im Gebirge (Diderot & d’Alembert 1765, 16–17). Noch heute übrigens manifestiert sich diese Logik in den Namen mehrerer französischer Départements (z. B. Haute-Loire, Haute-Marne, Haut-Rhin, Bas-Rhin, Haute-Saône, Haute-Savoie, Alpes-de-Haute-Provence, Hautes-Alpes, Hautes-Pyrénées). Auch die Gegensatzpaare ultérieur / citérieur (jenseits / diesseits) bezogen auf Flüsse oder Gebirge – analog den habsburgischen Reichsteilen Trans- und Cisleithanien – und intérieur / extérieur bezogen auf (De-)Zentralität z. B. zu einer bedeutenden Stadt, sowie die Qualifizierung nach Himmelsrichtungen finden hier Erwähnung.

Insgesamt betrachtet, dokumentieren die hier sondierten Lexika des 18. und 19. Jahrhunderts bereits eine sehr ausdifferenzierte Konzeption von Regionalität, die als Substrat des rezenten wissenschaftlichen Regionsverständnisses gelesen werden kann. Gleichwohl entsteht nicht selten der Eindruck, dass im gegenwärtigen kultur- und sozialwissenschaftlichen Forschungsbetrieb nicht immer besonders präzise mit dem Regionsbegriff verfahren wird. Das wiederum führt zu der Frage, wie die Geschichtswissenschaft der Gegenwart sich zu diesem verhält.

Region in der Geschichtswissenschaft

Ganz allgemein lässt sich Region ähnlich abstecken, wie dies auch die Regionalwissenschaft und die Raumplanung tun, das heißt, dass eine gewisse Homogenität struktureller Merkmale in Bezug zu gesellschaftlichen Funktionen und Praktiken gesetzt wird. Bei jedem Raum, so heißt es bei dem Historiker Jürgen Osterhammel, stelle sich „die zentrale Frage nach den Faktoren, die seine Einheit begründen und die es erlauben, von einem integrierten Raumzusammenhang zu reden“ (Osterhammel 2009, 156).

Gesellschaftliche Integration und politische Raumgestaltung

Es sind Faktoren wie zum Beispiel der Verkehr, die Kommunikation, die Migration und der Handel, die diese Integration leisten. Reinhard Stauber grenzt dazu die Herstellung eines politischen Territoriums als eine Folge bewusster herrschaftlicher oder staatlicher Raum-Gestaltung ab. Hier sei das „aktive Eingreifen eines zentralen Gestaltungswissens bei Grenzfeststellung, Kartierung, Zuweisung von Tätigkeitsräumen für Institutionen o. Ä.“ Voraussetzung (Stauber 2009, 858). Genau besehen lässt sich dieses herrschaftliche bzw. staatliche Wirken aber ebenso unter das oben genannte Faktorenbündel subsummieren. Auch Herrschaftspraktiken sind gesellschaftliche Praktiken und lassen sich von diesen nicht trennen.

Ein Exempel hierfür sind frühneuzeitliche Bergbauregionen. Natürlich sind das Vorkommen bestimmter Bodenschätze, die Kenntnis der Lagerstätten durch den Menschen, technologische Fähigkeiten in der Gesellschaft zu deren Abbau und gesellschaftliche Arbeitsteilung erforderlich, die die Versorgung eines Bevölkerungsteils gewährleistet, der selbst nicht in der Landwirtschaft tätig ist. Aber meist ist es ja die Herrschaft, die diese Ressourcenvorkommen kontrolliert und die diese Arbeitsteilung organisiert. Das österreichische Salzkammergut, genauer die beiden frühneuzeitlichen Salzwirtschaftsregionen des oberösterreichischen und des steirischen Salzkammerguts, waren politisch definierte wirtschaftliche Sonderzonen und als solche den landesherrlichen Verwaltungen des Landes ob der Enns und der Steiermark entzogen.

Historische Landschaft und Geschichtsregion

Weitere Stichworte, die bei der Sichtung geschichtswissenschaftlichen Verständnisses von Regionalität zu erörtern sind, sind das der „historischen Landschaft“ und das der „Geschichtsregion“ (Kap. 3.1.3 (#ulink_e3d0df83-49bf-54bf-a2d9-6a3c3e582d4f)). Der Osteuropahistoriker Stefan Troebst hat sogenannte Geschichtsregionen einmal wie folgt definiert:

Ein vorläufiger Definitionsvorschlag dafür, was unter einer geschichtsregionalen Konzeption zu verstehen ist, könnte lauten, dass es sich um eine geschichtswissenschaftliche Methode transnational-vergleichender Art mit dem Potential zu einer Theorie mittlerer Reichweite handelt, um eine Forschungsstrategie, in die Kontrollmechanismen mittels Quellenbiß und Komparation gleichsam eingebaut sind. Der kulturwissenschaftliche Untersuchungsrahmen „Geschichtsregion“ ist dabei ein heuristischer Kunstgriff, mittels dessen nicht-territorialisierte, aber epochal eingegrenzte historische Mesoregionen staaten-, gesellschaften-, nationen- oder gar zivilisationenübergreifender Art zur Arbeitshypothese komparativer Forschung genommen werden, um spezifische Cluster von Strukturmerkmalen langer Dauer zu ermitteln und voneinander abzugrenzen. Nicht die einzelnen Merkmale sind dabei einzigartig und somit clusterspezifisch, sondern ihre jeweilige Kombination. Großflächige, indes epochengebundene Cluster dieser Art können als Geschichtsregionen bezeichnet werden. Diese sind dabei, wie Arno Strohmeyer hervorgehoben hat, „fluktuierende Zonen mit fließenden Übergängen“, die in sich entsprechend in Zentren und Peripherien gegliedert werden können. Und auch hier ist das Spezifische nicht ohne ein Umfeld denkbar, ist die eine Geschichtsregion nur im Kontext anderer zu fassen. Entsprechend sind also Relationalität und Beziehungshaftigkeit komplementär zur Binnenstruktur einer Geschichtsregion (Troebst 2013, 406–407).

An diesen vergleichsweise komplexen Sätzen und der schieren Länge dieser Definition offenbart sich, dass sich der Autor hier nicht leicht damit tut, den Begriff „Geschichtsregion“ zu definieren. Die zentralen Kriterien seien noch einmal herausgegriffen:

Erstens, es handelt sich um nichts Ontologisches, so in der Welt Vorhandenes, sondern um eine Methode, einen „kulturwissenschaftlichen Untersuchungsrahmen“.

Zweitens werden Gebiete untersucht, die nicht einem (politischen) Territorium zugeordnet, aber epochal, das heißt zeitlich, abgegrenzt werden. Sie erstrecken sich über die Grenzen von Staaten, Nationen, Zivilisationen hinweg.

Drittens sollen mittels Vergleich spezifische Cluster struktureller Merkmale von langer Dauer herausgearbeitet werden. Ein Beispiel für eine solche Geschichtsregion – und quasi „Mutter aller Geschichtsregionen“ ist der Begriff oder das Konzept „Ostmitteleuropa“.

Es gibt namentlich in der Forschung zur Osteuropa-Geschichte eine breite Diskussion zur Tragweite des Konzepts der Geschichtsregion, auf die hier nicht näher eingegangen wird. Aus Sicht der Regionalgeschichte, der Landesgeschichte und der historischen Landeskunde ist auf die älteren Wurzeln des Begriffs in der Geografie hinzuweisen. Im späten 19. Jahrhundert hatte der deutsche Geograf Friedrich Ratzel (1898), wenn er von einer „historischen“ oder „geschichtlichen“ Landschaft sprach, durchaus das historische Zusammenspiel von materieller Welt und menschlicher Aktivität im Sinn (Faber 1979, 7). Sein auch für die Geschichtswissenschaft einflussreicher französischer Kollege Paul Vidal de la Blache (1845–1918) unterschied zwischen région naturelle und région politique (Ebd., 9).

Stauber (1994) unternimmt eine weite Definition von Region mit konstitutiven Kriterien. Region ist demnach ein relativ selbstständiges Teilelement eines größeren Ganzen. Sie ist abgrenzbar. Ihre Landschaftsgebundenheit ist nicht als geodeterministische Einbahnstraße zu sehen, sondern konzediert auch eine Determinierung durch den Menschen und seine Tätigkeit. Es besteht Entwicklungsoffenheit, Vernetzung in einer komplexen Struktur unter- und übergeordneter Einheiten, Eigenständigkeit der historischen Entwicklung und des historischen Bewusstseins der Bewohnerinnen und Bewohner. Als alternative Kriterienkataloge unterscheidet Stauber Homogenitätskriterien (Sprache, Konfession, Recht, Wirtschaftsinteressen etc.) und Bewusstseinskriterien (Zusammengehörigkeitsgefühl, gleichgerichtete Außenbeziehungen, gemeinsame Sozialisation, Kommunikation und Erfahrung).

Konstruktivismus

Nunmehr schon seit einem guten Vierteljahrhundert betont die regionalhistorische Forschung den konstruktiven Charakter von Region. Gerald Wood und Andrea Komlosy bringen dies so auf den Punkt:

Selbst der Wissenschaftler, der diesen Begriff nutzt, kann nicht hoffen, im weiten Feld der Empirie eine quasi „naturwüchsige“ Region zu finden, die abseits jeglichen menschlichen Tuns gewissermaßen eine eigenständige Existenz fristet und nun des Menschen harrt, der sie entdecken und anderen davon Kunde bringen möge. Dieses naive Regionsverständnis war übrigens lange Zeit verbindlicher und zentraler Gegenstand im Gedankengebäude der Geographie (auch und gerade als Hochschuldisziplin). Ein solcher positivistischer Regionsbegriff ist natürlich ebenso ein gesellschaftliches Konstrukt wie alle anderen auch […] (Wood & Komlosy 1997).

Die Anschlussfähigkeit mit konstruktivistischen Perspektiven in der jüngeren Sozialgeografie ist offensichtlich. Der Geograf Anssi Paasi sieht diese Konstruktion im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen und Machtgefügen. Regionale Identität als regionales Bewusstsein von Menschen, die innerhalb oder außerhalb einer Region leben, wird Paasi zufolge in einem dialektischen gesellschaftlichen Prozess von einer Vielzahl beteiligter Akteurinnen und Akteure ausgehandelt. Dabei wirken zwei tendenziell gegensätzliche, aber miteinander verwobene Kräftefelder, eines „von oben“ – also politische Kontrolle, Regierung und Verwaltung – und eines „von unten“ – also Akzeptanz bzw. Identifikation mit einem Territorium oder Widerstand dagegen. Oder anders formuliert: Egal wie eine Region „von oben“ definiert wird, wenn keiner mitmacht, gibt es diese Region nicht (Paasi 2003).

Region und „Heimat“: top-down und bottom-up konstruiert

Anders herum stehen, wie Wilfried Müller und Martina Steber zeigen, die meisten vermeintlich bottom-up gewachsenen, unter dem Signet von „Heimat“ und „Heimatschutz“ seit dem 19. Jahrhundert inszenierten, regionalen Identitäten für die eminent enge Bindung solcher Identitätsangebote an die Entwicklung von Staatlichkeit im 19. und 20. Jahrhundert. „Das bayerische Schwaben“, so Steber, „ist ein Kind der Moderne“ (Müller & Steber 2018, 660; Steber 2010).

Der Landeshistoriker Ferdinand Kramer schlägt drei Perspektiven vor, um die durch die Begriffe Region und Regionsbildung sowie „die damit assoziierten Räume, Landschaften, Territorien, Herrschaften etc.“ definitorisch fassen zu können:

Drei Perspektiven auf die Definition von Region und Regionsbildung

Erstens ist eine mehr oder weniger herrschaftsfreie Perspektive zu nennen, die geographische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Spezifika, Sprache und Kultur als Identifikations- und Unterscheidungsmerkmale kennt. Zum zweiten ist in einem Kontext von Herrschaft die Perspektive der Regierenden auf die von ihnen beherrschten und in verschiedenen Regionen verwalteten Räume zu sehen, was in der Regel mit dem Begriff der „Provinz“ belegt wurde. Zum dritten ist die Perspektive eigener, autochthoner oder erworbener autonomer Rechte, Macht und Herrschaft zu beachten, wie dies etwa durch die Erblichkeit in zahlreichen Adelsherrschaften oder durch Republiken, Stadtstaaten in Norditalien, in der Schweiz oder im Reich, durch geistliche Territorien oder Kommunen möglich wurde (Kramer 2011, 2–3).

In Summe bewegt er sich mit diesem Vorschlag weitgehend innerhalb eines politikgeschichtlichen Paradigmas. Damit steht er auch in der regionalhistorischen Szene nicht alleine da. Jacobson et al. distanzieren sich zum Beispiel von einem Regionsverständnis, das entweder rein geografisch oder ökonomisch argumentiert oder das Region nur als konstruierte Identität aus Erinnerung und Kultur herleitet:

The region is not only a geographically defined zone of work and production. It is not only a popular repository for language, traditions, folklore, and religion. The region is also defined by the existence of juridical, political, ecclesiastical, and administrative structures that have affected the lives of people over centuries through a plethora of rules and practices which range from marriage to divorce, from crime to taxation, from legitimacy to inheritance, from education to health, from voting to minority rights (Jacobson et al. 2011, 55).

Es bleibt ein letzter in der Geschichtswissenschaft beheimateter Regionsbegriff anzusprechen. Es handelt sich um das „Land“ in der „Landesgeschichte“.

Das Land der Landesgeschichte

Die fachliche Diskussion der letzten dreißig Jahre, die darum kreist, welches Verständnis von Land die landesgeschichtliche Forschung hat, dokumentiert viele divergente Positionen, Perspektiven und forschungspraktische Entscheidungen, die zu diskutieren hier zu weit führt. Etwas verkürzt formuliert kann die Sache wie folgt auf den Punkt gebracht werden: Es gibt die Traditionslinie, die auf die historische Geografie und die historische Landeskunde zurückführt, und damit auf Namen wie den schon angesprochenen Friedrich Ratzel oder Rudolf Kötzschke (1867–1949) mit einem sehr differenzierten sozionaturalen Landesbegriff, der in mancher Hinsicht auf eine Art Umweltgeschichte avant la lettre hinausläuft. Und es gibt eine stärker politisch-herrschaftsgeschichtliche Orientierung, die sich entweder an historischen Territorien orientiert, wie den vielen Fürstentümern des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, oder die ganz pragmatisch – und oft ohne dies kritisch zu reflektieren – einfach „Bundeslandgeschichte“ (Freitag 2003, 60) betreibt. Das heißt, der hier untersuchte Bezugsrahmen ist diejenige unternationale Ebene, die in Österreich und Deutschland in Form des Bundeslandes besteht.

Dabei ist natürlich dem Hinweis des österreichischen Landeshistorikers Heinz Dopsch (1942–2014) zuzustimmen, dass die große territoriale Stabilität der meisten Bundesländer des heutigen Österreich einen landesgeschichtlichen Zugriff plausibel mache. Es gebe in Europa keinen Staat, so schrieb Dopsch (2011), dessen Länder ein derart hohes Alter und eine derart starke räumliche Konstanz aufwiesen wie Österreich (Kap. 3.1.1 (#ulink_6ba077a4-9042-5409-9fe9-6ee18a3388b0)). So seien sowohl das heutige Niederösterreich als auch die Steiermark schon im 12. Jahrhundert voll ausgeprägte Länder gewesen.

Dass die Bayerische Landesgeschichte hier größere Probleme mit ihrem räumlichen Bezug hat, liegt auf der Hand, so ist sie ja nicht nur für das historische Altbayern zuständig, sondern auch für die vormals territorial zersplitterten Landesteile Schwaben und Franken. Nicht umsonst verfügt die Universität Augsburg über eine Professur für Europäische Regionalgeschichte, BayerischeundSchwäbische Landesgeschichte, während man in Würzburg mit einer Professur für Fränkische Landesgeschichte aufwarten kann, in deren Denomination das Adjektiv „bayerisch“ gar nicht erst erscheint.

Die Region der Regionalgeschichte

Die Frage drängt sich auf, was nach den vielen Stimmen, die hier zu Wort gekommen sind, im Hinblick auf die Definition einer für die Regionalgeschichte brauchbaren Kategorie bleibt. Die gute Nachricht kommt von Řeznik (2019, 37): Gerade das „Wirrwarr“ der vielen verschiedenen funktional argumentierenden Regionsdefinitionen, die im Wissenschaftsbetrieb präsent sind, rege dazu an, „die historischen und kulturellen Formen und die Gründe dessen zu suchen und zu analysieren, was als Region fungiert“. Er selbst nimmt bei folgender Minimaldefinition seinen Ausganspunkt:

Definition Region

1) Regionen sind territoriale Einheiten, die sich aufgrund bestimmter Merkmale als relativ homogen definieren lassen.

2) Regionen sind daher abgrenzbar, obwohl die „Härte“, Eindeutigkeit und die kategoriale oder funktionale Grundlage der Grenzziehung unterschiedlich ist.

3) Region ist per definitionem keine holistische Kategorie; so lässt sich ein geschlossenes System nicht zugleich sinnvoll als Region beschreiben. Region lässt sich nicht für sich allein und aus sich selbst heraus bestimmen, sondern

4) Regionen sind nur denkbar als Teile von Systemen, in deren Rahmen sie funktional agieren, gedacht, konstruiert werden. Somit ist eine Region ein Teil eines Ganzen, ein Teil eines oder mehrerer Gefüge / Geflechte, wobei dann auch Regionen möglich erscheinen, die in der einen oder anderen Hinsicht grenzüberschreitend sind. Somit ist Region ein untergeordneter Teil eines übergeordneten Ganzen.

Mit Partikularität, Homogenität und Verflechtung sind hier Aspekte angesprochen, die wohl in der regionalhistorischen Forschung auf breiten Konsens stoßen.

Aus der hier vorgenommenen Sichtung historiografischer Zugänge zum Regionsbegriff lässt sich abschließend eine Arbeitsdefinition ableiten:

Region – Eine Arbeitsdefinition:

Eine Region ist zum einen ein erkenntnistheoretisches und historisch-soziales Konstrukt mit flexiblen Grenzziehungen, die es im jeweiligen Kontext genau zu definieren und argumentieren gilt, zum anderen aber verdankt sie sich konkreten räumlich-materiellen Faktoren, also einem Realsubstrat mit fassbaren Auswirkungen. Eine Region ist Teil eines übergeordneten geografischen, politischen, sozioökonomischen oder ökosystemaren Ganzen und mit ihrem Außen vielseitig verflochten.

Die räumliche Ausdehnung kann über nationale Grenzen hinausgehen (Makroregionen) und Räume unterhalb der Nation wie Bundesländer oder wesentlich kleinere Einheiten wie Städte oder Dörfer (Mikroregionen) betreffen.

Konstruiert, gestaltet, inszeniert, gepflegt und gelebt werden Regionen und regionale Identitäten aktiv und passiv von individuellen (z. B. Personen aus Politik, Journalismus, Wissenschaft, Kunst oder Werbung) und kollektiven (Massenmedien, Vereine, Institutionen, Parteien, Firmen etc.) Akteurinnen und Akteuren – dies geschieht etwa in Geschichten, Liedern, Bildern etc. und wird durch Museen, Ausstellungen und Ähnliches im kollektiven Gedächtnis verankert. Von wem, weshalb und auf welchem Wege Regionen gestaltet werden, ist kontextabhängig und mitunter eine Machtfrage.

Die folgende Grafik (Abb. 4 (#ulink_5ca3d174-cd6a-5c34-8a52-b992b5bebfd7)) von Ernst Langthaler (2012) veranschaulicht ein Konzept von Region, das nicht mehr von einem absoluten Raumverständnis („Containerraum“), ausgeht, sondern Region relational im Sinne einer Summe von „Orten in Beziehung“ auffasst. Er veranschaulicht eine Loslösung vom überholten absolut(istisch)en Raumbegriff und eine Annäherung an ein relationales Verständnis von Raum. Damit kommt für den Raum- bzw. auch Regions-Begriff die zentrale Komponente von (Austausch-)Beziehungen im Verflechtungsraum zum Vorschein.






Abb. 4 Die Region: Vom Behälter- zum Verflechtungsraum (Quelle: Langthaler 2012, 33)

Literaturtipps

Jagodzinski, S., Kmak-Pamirska, A. & Řezník, M. (Hg.). (2018). Regionalität als historische Kategorie: Ostmitteleuropäische Perspektiven. Einzelveröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts Warschau: Bd. 37. fibre.

Stauber, R. (2009). Regionalismus. In F. Jaeger (Hg.), Enzyklopädie der Neuzeit:

Band 10: Physiologie – Religiöses Epos (S. 858–869). J. B. Metzler.

Werlen, B. (2008). Sozialgeographie: Eine Einführung (3. Aufl.). UTB Geographie,

Sozialwissenschaften: Bd. 1911. Haupt; UTB.



2Übersetzung (Caesar 2014 – Reclam): Von Auximum aus drang Caesar weiter vor und durchquerte in Eilmärschen das ganze picenische Land. Alle Praefekturen dieses Gebietes nahmen ihn mit größter Bereitwilligkeit auf und unterstützten sein Heer mit allem Notwendigen. […] In gleicher Weise zog er, soweit er konnte, aus den umliegenden Gegenden Kohorten zusammen, die aufgrund der pompeianischen Aushebungen gebildet worden waren.




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