Von Morgarten bis Marignano
Bruno Meier


Unser Bild des Mittelalters ist bis heute stark geprägt von der traditionellen Befreiungsgeschichte mit Tell, Rütlischwur und Burgenbruch sowie der Erbfeindschaft zu den Habsburgern. Die Geschichtsforschung hat in den letzten 50 Jahren diese Begriffe in ihrer Bedeutung hinterfragt, relativiert und neu eingeordnet. Sie hat Mythen von Geschichte getrennt und ihre je eigene Bedeutung herausgearbeitet.Der kurz gefasste Überblick zur Entstehung der Eidgenossenschaft fehlt aber. Nach seinem Aussenblick auf die Eidgenossenschaft über die habsburgische Geschichte der Schweiz (2008) breitet der Autor diesmal das aktuelle Wissen zur Entstehung der Eidgenossenschaft im Spätmittelalter von innen aus. Dies vor dem Hintergrund der traditionellen Erzählung. Referenz dabei sind die Schweizer Chroniken von Aegidius Tschudi und Johannes Stumpf aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, die das traditionelle Bild der Schweizer Geschichte bis weit ins 20. Jahrhundert geprägt haben. Dabei entsteht nicht eine neue Erzählung, aber eine Übersicht über die entscheidenden Faktoren, die zur Bildung und Weiterentwicklung der Eidgenossenschaft geführt haben.





















Inhaltsverzeichnis


Vorwort (#udd5c963c-b629-5088-9698-dcb8b44238a8)



Prolog: Eine neue Verbindlichkeit – die Beschwörung der Bündnisse nach dem Alten Zürichkrieg (#uefcf4ace-68da-5fe3-8f2b-4a312f032d98)

1 (#uc44cef63-1d1f-515f-8f43-74d53b535b96)

Die Legende von der alten Freiheit – Mittelland und Alpenraum im frühen 13. Jahrhundert (#uc44cef63-1d1f-515f-8f43-74d53b535b96)

2 (#uf163d086-0d3b-52f0-86e8-9d3c50ac00cb)

Königsdienst und Reichsfreiheit – die Waldstätte im 13. Jahrhundert (#uf163d086-0d3b-52f0-86e8-9d3c50ac00cb)

3 (#u5eb8fd99-f0aa-5f6c-8240-8b346e6dbf2c)

1291 – ein Wendepunkt? (#u5eb8fd99-f0aa-5f6c-8240-8b346e6dbf2c)

4 (#u339f582c-c7b8-582d-908d-c5038fc5fca6)

Landleute und Täler – die Reichsvogtei Waldstätte 1308/09 (#u339f582c-c7b8-582d-908d-c5038fc5fca6)

5 (#uaa460504-f6f3-5f6e-83f4-cb7d4e51c1e5)

«Hütet euch am Morgarten» – Könige, Adel, Klöster und Länder im Widerstreit (#uaa460504-f6f3-5f6e-83f4-cb7d4e51c1e5)

6 (#ue00f45df-de33-505a-b133-97f9bb45c7a6)

Ein Brudermord mit Folgen – Bern zwischen Habsburg, den Waldstätten und Savoyen (#ue00f45df-de33-505a-b133-97f9bb45c7a6)

7 (#u9b5b7934-90a3-5b3f-9d4f-46104c8686da)

Ein Wechsel auf Zeit? Zürich zwischen den Waldstätten und Habsburg-Österreich (#u9b5b7934-90a3-5b3f-9d4f-46104c8686da)

8 (#u6a6b0e5b-ba71-568f-a67d-5c4ee904b9b4)

Viehzüchter und Händler als neue Herren – der Adel auf dem Rückzug (#u6a6b0e5b-ba71-568f-a67d-5c4ee904b9b4)

9 (#uda731e2f-eedf-52b8-ada6-5466f6fc9a61)

Eine Wende bei Sempach? Städte und Länder im Vorwärtsdrang (#uda731e2f-eedf-52b8-ada6-5466f6fc9a61)

10 (#u955ac37c-60bc-577e-bd80-77a24958dfec)

Chaos am Bodensee – die habsburgische Landesherrschaft in Auflösung (#u955ac37c-60bc-577e-bd80-77a24958dfec)

11 (#u3341e87e-b7cd-5eb0-b0b7-87d0f334dae0)

Untertanen statt Landleute – die ersten Gemeinen Herrschaften (#u3341e87e-b7cd-5eb0-b0b7-87d0f334dae0)

12 (#u660b5fed-46bc-56cc-aa6d-fbbee02c0a42)

Ein schwieriges Erbe bringt Streit – Zürich, Habsburg und Schwyz im Dreieck (#u660b5fed-46bc-56cc-aa6d-fbbee02c0a42)

13 (#u0d3fedf2-21b3-503b-9c0e-b315db4c51e2)

Ein Friede auf ewig – die «Ewige Richtung» als Versuch eines definitiven Friedensschlusses (#u0d3fedf2-21b3-503b-9c0e-b315db4c51e2)

14 (#uaabf97eb-9e51-5d81-8222-f952f4582bab)

Viel Konfliktpotenzial im Innern – Stanser Verkommnis, Freiburg und Solothurn (#uaabf97eb-9e51-5d81-8222-f952f4582bab)

15 (#u76551370-c026-5eb1-98e3-edf02d655063)

Bereinigungen an Hoch- und Alpenrhein – Schwabenkrieg, Basel und Schaffhausen (#u76551370-c026-5eb1-98e3-edf02d655063)

16 (#u46e4a367-19e7-5a63-8fce-e75f725defe9)

Zwischen Marignano und der Reformation – Soldverträge als Aussenpolitik (#u46e4a367-19e7-5a63-8fce-e75f725defe9)



Epilog: Eine gemeinsame Geschichte – die Befreiungstradition im Spiegel der Geschichtsschreibung (#ub540fa25-8eda-5f39-b767-2a2f6791d075)



Nachwort (#ubb1f8970-85eb-5cd4-9922-757183930ff1)



Anhang (#ue20a41b9-c883-58e3-ad20-0b3d6353798f)



Glossar (#ue20a41b9-c883-58e3-ad20-0b3d6353798f)



Zeittafel (#u3676d5d3-4992-537b-81e7-26b2e65c4603)



Anmerkungen (#u047d5554-40b6-5c01-a632-54621cb0e69d)



Ausgewählte Quellen und Literatur (#ucbe7c839-e1cf-5a8f-bb1c-f44c0beb353c)



Orts- und Personenregister (#udca2dd06-cc90-5323-98f4-a7582f1ae143)




Vorwort


Freiheit, Unabhängigkeit, Volksherrschaft und Neutralität sind Begriffe, die das Schweiz-Bild von innen und aussen bis heute stark prägen und im politischen Diskurs eine hohe Bedeutung haben. Diese Begriffe sind im schweizerischen Geschichtsverständnis nach wie vor mit der älteren Geschichte verbunden, mit der Entstehungsgeschichte der Eidgenossenschaft, obwohl sie in ihrer realen Bedeutung viel mehr mit der Entwicklung zum Bundesstaat im 19. Jahrhundert zu tun haben. Die Geschichtsforschung hat in den letzten 50 Jahren diese Begriffe in ihrer Bedeutung hinterfragt, relativiert und neu eingeordnet. Sie hat Mythen von Geschichte getrennt und ihre je eigene Bedeutung herausgearbeitet. Die Mythenzerstörer der 1970er-Jahre sind heute bereits im Pensionsalter oder verstorben. Und trotzdem ist dieses alte Geschichtsbild von den freiheitsdurstigen Innerschweizern, die sich ihre Unabhängigkeit gegen die bösen Vögte erkämpft und den Grundstein für die heutige Schweiz gelegt haben sollen, nach wie vor stark in der Öffentlichkeit präsent.

Auf den folgenden Seiten soll dieses traditionelle Geschichtsbild einer kritischen Befragung nach dem Stand des heutigen Wissens unterzogen werden. Ein Geschichtsbild,  das geprägt ist von der erstmaligen Niederschrift der Befreiungsgeschichte im Weissen Buch von Sarnen um 1470, das vom Glarner Politiker und Humanisten Aegidius Tschudi (1505–1572) Mitte des 16. Jahrhunderts in seine endgültige Form gebracht wurde. Tschudi hatte schon früh eine politische Karriere in Glarus und auf eidgenössischer Ebene eingeschlagen. Parallel zu seiner politischen Tätigkeit betrieb er ausgedehnte historische Studien, die schliesslich in der 1572 abgeschlossenen Reinschrift des Chronicon Helveticum mündeten, das aber erst im 18. Jahrhundert publiziert und einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde. Und sein Wissen floss in die 1548 gedruckte Chronik seines Zeitgenossen Johannes Stumpf ein. Tschudis Geschichtsbild bereitete der Schaffhauser Geschichtsschreiber Johannes von Müller (1752–1809) Ende des 18. Jahrhunderts für eine breite Leserschaft auf. Es wurde vom Dichter Friedrich Schiller (1759–1805) im Jahr 1804 dramatisiert und vom Komponisten Gioachino Rossini (1792–1868) im Jahr 1829 vertont und popularisiert. Die neu entstehende wissenschaftliche Geschichtsforschung des 19. Jahrhunderts, die die urkundliche Überlieferung in den Vordergrund stellte, hat das Bild von der Befreiungsgeschichte mit Tell, Rütlischwur und Burgenbruch in Frage gestellt. Der Historiker Wilhelm Oechsli (1851–1919) formulierte auf dieser Grundlage im Jahr 1891 in offiziellem Auftrag des Bundes die Entstehungsgeschichte der Eidgenossenschaft neu und legte damit die Basis zum heutigen Bundesfeiertag. Sein Fachkollege Karl Meyer (1885–1950) fügte dieses Bild schliesslich vor dem Hintergrund der äusseren Bedrohungen im 20. Jahrhunderts wieder mit der traditionellen Befreiungsgeschichte zusammen.




Die Geschichtsforschung der letzten Jahrzehnte hat zu Recht betont, dass die heutige Schweiz auf der Basis des Bundesstaats von 1848 steht und dieser in den Jahrzehnten zuvor und nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Ideen der Aufklärung und der französischen Revolution entstanden ist. Dies ist zweifellos richtig. Und dennoch gibt es die ältere eidgenössische Geschichte, die sowohl für die Revolutionäre der Helvetik 1798, die Bundesstaatsgründer von 1848 wie auch für ihre Nachfolger als identitätsstiftende Vergangenheit von grosser Bedeutung war. Und ältere eidgenössische Geschichte bleibt trotz allem ein Abarbeiten am Kern, an der Entstehungsgeschichte der Waldstätte, ein  wichtiger, wenn auch nicht der einzige Ursprung der späteren Eidgenossenschaft. Dabei darf nicht eine Geschichtsbetrachtung Pate stehen, die aus den Anfängen eine Vorherbestimmung der künftigen Entwicklung macht. Der «Erfolg» der Eidgenossenschaft stand immer wieder, bis ins 18. Jahrhundert, auf der Kippe. Die Geschichte der Entstehung der Eidgenossenschaft ist auch keine Geschichte der Schweiz in ihrem heutigen Raum, sondern eine Geschichte der von kommunalen Eliten und Körperschaften – Ländern und Städten – getragenen Bündnissysteme, die sich im Lauf des 15. Jahrhunderts zu einer auch von aussen wahrgenommenen Eidgenossenschaft verdichteten.

Das Buch orientiert sich, chronologisch aufgebaut, an den traditionellen Daten und Ereignissen, die einer breiten Leserschaft bekannt sind, quasi dem eidgenössischen Festkalender. Chronologie ist nach wie vor ein roter Faden, der Orientierung stiftet und hilft, eine Entwicklung in ihren Zusammenhängen sichtbar zu machen. Einige wenige thematische Abschnitte ergänzen die Chronologie. Die Darstellung hat nicht den Anspruch, eine neue Erzählung zu formulieren, sondern lediglich den heutigen Stand des Wissens zu reflektieren.

Als Kronzeuge und Stichwortgeber dient dabei die Schweizer Chronik von Aegidius Tschudi. Tschudi hat die Erzählung über die Entstehungsgeschichte der Eidgenossenschaft über Jahrhunderte geprägt und seine Geschichtskonzeption ist bis heute in breiten Bevölkerungsteilen verankert. Deshalb wird den einzelnen Kapiteln ein kurzes Originalzitat aus dem Chronicon Helveticum vorangestellt, anschliessend kommentiert und in den Zusammenhang des heutigen Wissens gestellt. Tschudis Chronik endet 1470. Für die Zeit danach dient das Werk des Zürcher Geschichtsschreibers Johannes Stumpf, Informant und Nutzniesser von Tschudis Arbeiten, als roter Faden. Stumpfs Chronik hatte in der gedruckten Form eine weitere Verbreitung als diejenige von Tschudi und eine grosse Bedeutung für die Verankerung dieser Erzählung.




Das Buch ist den Forschungen der letzten 50 Jahre verpflichtet, insbesondere den Arbeiten von Marcel Beck, Hans Conrad Peyer, Peter Blickle und Guy Marchal und deren Schülerinnen und Schülern. Eine eigentliche, weit unterschätzte Schweizer Geschichte des Mittelalters hat Bernhard Stettler in seinen Einleitungen zur Tschudi-Edition und in seinem Buch zur Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert vorgelegt. Seine Basis und die neuesten Forschungen von Roger Sablonier und seinem Umfeld insbesondere zur Überlieferungsgeschichte ermöglichen es, einen aktuellen, kurz gefassten Abriss der Entstehungsgeschichte der Eidgenossenschaft neu zu schreiben. Und als Echoraum dient das Historische Lexikon der Schweiz, das als Nachschlagewerk unentbehrlich ist.

Die Geschichte beginnt nicht mit dem Bundesbrief von 1291, sondern in der Mitte des 15. Jahrhunderts. Wieso dies so ist, wird bei näherer Auseinandersetzung mit eidgenössischer Geschichtsschreibung schnell klar: Es ist die Zeit, in der sich die eidgenössischen Bündnisse verfestigten und sich die Eidgenossenschaft eine eigene Vergangenheit zurechtlegte.

Lucern und Zug tatend den österrichischen vorbhalt uss den pünden und satztend das römisch rich an die statt.

[…] Also wurdent die selben püntzbrief [Bündnisbriefe] förderlich als umb so vil alle geendert, dann die selben ort durch redilich ursachen und kriegsrecht ze friden und richtungen etwa menig mal kommen, das si der herrschafft Österrich nichtz mer pflichtig noch angehörig sind. Man sol ouch nit meinen, das die selben ort muotwillig vorziten sich von ir herrschafft abgeworffen habind, dann si ire pündt anfangs allein gemacht vor gwalt und unbill sich ze retten, und ir herrschafft darinn heiter vorbehalten der selben alle pflicht und dienst ze leisten und ze tuonde. Wie aber nachmals die herrschafft und dero amptlüt durch übermütige zwäng nüwrungen und ufsätze an lib und guot si witer wellen beschwären und bekümmern dann von recht sin sölte und si ze tun schuldig werind, ist der span ze langwirigen kriegen geraten und darus ervolget wie obstat. Deshalb ein eidtgnosschafft mit guten eren entsprungen […]. (Aegidius Tschudi, Chronicon Helveticum, nach Stettler 13, 2000, 49)




Prolog:

Eine neue Verbindlichkeit – die Beschwörung der Bündnisse nach dem Alten Zürichkrieg


Man könnte in guten Treuen die Jahre nach 1450 als Gründungszeit der Eidgenossenschaft bezeichnen. «Also wurdent die selben püntzbrief förderlich als umb so vil alle geendert, dann die selben ort […] der herrschafft Österrich nichtz mer pflichtig noch angehörig sind.» Aegidius Tschudi beschreibt den Vorgang von Anfang Januar 1454, als die Gesandten der Städte Luzern und Zug auf einem «Tag» zu Sarnen – erst später bürgerte sich der Begriff Tagsatzung für solche Treffen ein – beantragten, dass der Vorbehalt habsburgischer Ansprüche in ihren Bündnissen aus dem 14. Jahrhundert gestrichen und an deren Stelle das Heilige Römische Reich gesetzt werden sollte. Als Folge davon wurden der Luzerner Bund von 1332, der Zürcher Bund von 1351 und der Zuger Bund von 1352 neu ausgefertigt. Die darin enthaltenen Verpflichtungen gegenüber der Herrschaft – Luzern und Zug waren Mitte des 14. Jahrhunderts habsburgische Orte gewesen – wurden getilgt, die alten Briefe vernichtet. Für Glarus erfolgte die Neuausfertigung dann 1474. Nur gegenüber dem Heiligen Römischen Reich sollten die Orte inskünftig Rechenschaft schuldig sein. Die Orte hätten aber die österreichische Herrschaft nicht mutwillig und unrechtmässig abgeworfen, argumentiert Tschudi. Die Herrschaft selbst habe sie durch Zwänge und Neuerungen dazu gezwungen. Daraus seien langwierige Kriege entstanden. Deshalb sei die Eidgenossenschaft «mit guten eren entsprungen» und damit auch rechtmässig.


 Diese Urkunden von 1454 nehmen heute einen prominenten Platz im Bundesbriefmuseum in Schwyz ein.

Am 24. August 1450 waren in Einsiedeln nach dem Friedensschluss im Alten Zürichkrieg die alten Bünde neu beschworen worden, nicht einfach als Bestätigung des Bisherigen, sondern als neuer Bündnisverbund. Der Schiedsspruch des Berner Schultheissen Heinrich von Bubenberg zugunsten der eidgenössischen Seite und gegen Zürich, das sein Bündnis mit Habsburg-Österreich aufgeben musste, hatte den Boden dazu geebnet. Damit bekam das eidgenössische Bündnissystem, das bisher nicht festgefügt war, aus oft unterschiedlichen Vertragsparteien bestand und grundsätzlich offen für Bündnisse gegen aussen war, eine Ausschliesslichkeit, die neu war. Zürich hatte sein Zusammengehen mit Habsburg-Österreich im Jahr 1442 noch damit begründet, dass es als Reichsstadt frei sei, mit dem König, der seit 1438 wieder ein Habsburger war, ein Bündnis einzugehen, ohne den Bund von 1351 mit den innerschweizerischen Orten zu entwerten. Das Land Schwyz hatte konträr argumentiert und auf der Ausschliesslichkeit der Bünde beharrt. Insbesondere hatte die Ansicht, dass Habsburg-Österreich seit alters der Feind der Eidgenossen sei, zumindest in der Innerschweiz bereits eine starke Tradition. Die Orte hätten sich in der Zeit nach 1300 gegen Habsburg-Österreich gewandt. Diese Lesart der Entstehung der Eidgenossenschaft war Mitte des 15. Jahrhunderts Allgemeingut der Eliten. Sie schöpften aus dem rechtmässigen Aufstand gegen die Vögte und der Reichsfreiheit der Länder die Legitimation ihres Handelns.




Das blutige Ringen um die Vorherrschaft innerhalb des Bündnissystems hatte letztlich zur Folge, dass sich die Eidgenossenschaft auch gegen aussen konsolidierte. Sie wurde nicht nur innerhalb des Heiligen Römischen Reichs, sondern auch im übrigen europäischen Umfeld, insbesondere in Frankreich, als politisches Gebilde und Machtfaktor wahrgenommen. Die Auseinandersetzungen mit Habsburg-Österreich waren zwar noch nicht zum Abschluss gekommen, aber die Kontrahenten verhandelten schon seit Jahrzehnten über eine definitive Übereinkunft, einen «ewigen» Frieden. Es ist denn auch nicht erstaunlich, dass sich die Eidgenossenschaft in den folgenden Jahren eine eigene Entstehungsgeschichte zurechtlegte, vor allem auch als Legitimation gegenüber den von Habsburg-Österreich immer wieder vorgebrachten Forderungen nach Rückgabe von unrechtmässig angeeigneten Gebieten. Dabei ging es nicht nur um den Aargau, der 1415 nach Aufforderung von König Sigismund annektiert worden war, oder um Luzern, das sich Ende des 14. Jahrhunderts in einem unrechtmässigen Krieg vom Landesherr abgewandt hätte. Bis in die Mitte des

Jahrhunderts argumentierten die Habsburger mit der ursprünglichen Oberherrschaft ihrer Vorfahren insbesondere auch über Schwyz und Unterwalden. Die Entstehungsgeschichte, die sich die Eidgenossen massschneiderten, bald verbrämt mit Tell, Bundesschwur und Burgenbruch, sollte die Rechtmässigkeit der Geschehnisse untermauern. In der «Ewigen Richtung» im Jahr 1474 akzeptierte Herzog Sigmund von Tirol vor dem Hintergrund der politischen Lage gegen Burgund diese Situation. Sie wurde in einem letzten Gewaltausbruch im Schwabenkrieg 1499 noch einmal in Frage gestellt. In der europäischen Mächtekonstellation zu Beginn des 16. Jahrhunderts – dem Ringen zwischen dem habsburgischen Kaiser, dem König von Frankreich, dem Papst und den jeweils verbündeten Mächten um das Herzogtum Mailand – trat aber der alte Gegensatz in den Hintergrund. Bereits zu dieser Zeit standen sich eidgenössische Söldner auf den oberitalienischen Schlachtfeldern auf verschiedenen Seiten gegenüber. Und die Eliten orientierten sich stärker denn je an ihren alten und neuen Soldherren. Die Eidgenossenschaft als Ganzes entwickelte sich denn auch, vor allem nach der konfessionellen Spaltung in der Folge der Reformation, zu einem aussenpolitisch kaum mehr handlungsfähigen Gebilde. Die humanistisch geschulten Geschichtsschreiber, allen voran der Glarner Aegidius Tschudi, fügten aber in der ersten Hälfte des 16. Jahrhundert das Jahrzehnte zuvor entstandene Geschichtsbild zu einem gültigen Ganzen zusammen. Wie wirkungsmächtig dieses Geschichtsbild war und ist, muss nicht eigens betont werden.

Aber nun doch der Reihe nach. Welche Hintergründe und Zusammenhänge waren entscheidend, dass im Lauf des 13. und 14. Jahrhunderts im zentralen Alpenraum ein kommunal verfasstes Gebilde entstehen konnte, das sich im Lauf des Spätmittelalters erfolgreich innerhalb des Heiligen Römischen Reichs etablierte und das letztlich zu einem Land wurde, das wir heute als moderne Schweiz erkennen?

In den drijen waltstetten Uri, Switz und Underwalden hattend etlich herren und edelknecht etwas herrlicheit über sondre höf; aber die landtsherrlicheit und frijheit was der frijen landtlüten, edlen und unedlen landtsessen.

[…] Si hattend aber kein oberkeit über die selben land und waltstett die für sich selbs frij warend, und muostend dise inländische herren und edelknecht under der gemeinen frijen landtlüten regierung gehorsamen und dem land hulden, warend ouch selbs mittlantlüt und mittregierer wie die andern frijen landtlüt, nit mer noch minder, als verr die landtzregierung antraff. Aber die libeignen lüt hattend kein gwalt im regiment, muostend den gemeinen frijen lantlüten mit reisen [Militärdienst], landtsatzungen, gebotten, verbotten und andern billichen dingen gehorsam und gewärtig sin, wann die frijen lantlüt warend selbs oberherren in irn landen, und hattend die herren und adel allein über etliche sonderbare höf etwas nidern gerichtzherrlicheit und rechtung als obstat. (Aegidius Tschudi, Chronicon Helveticum, nach Stettler 2, 194, 19f.)





Die Legende von der alten Freiheit – Mittelland und Alpenraum im frühen 13. Jahrhundert

1


In der Geschichtskonzeption von Aegidius Tschudi ist die alte Freiheit der drei Länder Uri, Schwyz und Unterwalden von zentraler Bedeutung. Sie sei nicht nur alt, sondern vor allem für alle drei Länder gleichwertig gewesen, bestätigt durch die staufischen Könige in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Tschudi beschreibt gleichzeitig eine geschichtete Gesellschaft, in der freie Landleute und Adlige, die «herren und edelknecht», gemeinsam die Täler regierten. Leibeigene Leute, zum Beispiel der Klöster, seien untergeordnet gewesen. Dies entspricht einer Gesellschaftsform, die Tschudi für seine eigene Zeit als richtig erachtete. Er selbst war Teil dieser regierenden «oberherren».

Die Konzeption der alten Freiheit – nicht der individuellen Freiheit, sondern der Freiheit von Zwischengewalten, das heisst von Adel oder Klöstern – ist nicht einfach Tschudis Konstruktion aus dem 16. Jahrhundert. Sie hat Wurzeln im frühen 14. Jahrhundert und kann direkt mit konkretem politischem Handeln der Länder in Verbindung gebracht werden.

Die Länder, insbesondere Unterwalden, das keine Privilegien des 13. Jahrhunderts vorweisen konnte, scheinen die unsichere Situation nach der Ermordung König Albrechts von Habsburg-Österreich 1308 und der Wahl des Luxemburgers Heinrich VII. zum König 1309, beziehungsweise der Doppelwahl des Habsburgers Friedrich des Schönen und Ludwigs des Bayern 1314, zu nutzen verstanden zu haben. Sie konnten insbesondere Ludwig den Bayern dazu bringen, ihnen gleichwertige Königsbriefe mit Bezugnahme auf das Schwyzer Reichsprivileg von 1240 auszustellen. Obwohl die Überlieferungsgeschichte dieser Dokumente äusserst wacklig ist – vielleicht sind einige davon erst in den 1320er-Jahren oder noch später nachhergestellt worden –, konnten sich Schwyz, Uri und Unterwalden Privilegien sichern, die sie in späteren Konflikten gegen die Habsburger einsetzten. Sie schufen sich damit eine gemeinsame, waldstättische Tradition.


 Auf die genauen Umstände der Entstehung dieser Privilegien wird weiter unten zurückzukommen sein. Vorab braucht es aber eine kurze Übersicht zur Geschichte des Raums, in dem die nachmalige Eidgenossenschaft entstanden ist.







Der abgeschiedene Alpenraum


Der zentrale Alpenraum um den Gotthard war bis ins 12. Jahrhundert Peripherie. Die wichtigsten Alpenübergänge, die seit römischer Zeit begangen waren, lagen in den westlichen (Mont Cenis, Grosser St. Bernhard) oder östlichen Alpen (Brenner). Die Bündner Pässe Lukmanier und Septimer waren für den Übergang nach Italien und damit für die Reichspolitik von Bedeutung. Simplon und Gotthard waren sicher schon früh begangen, spielten aber für den Warenverkehr erst im Lauf des 13. Jahrhunderts eine Rolle. Das Mittelland zwischen Aare und Rhein lag am Schnittpunkt der alten Reichslandschaften Schwaben und Burgund. Das burgundische Königreich beidseits des Juras mit dem Aareraum und den Bistümern Genf, Lausanne und Sitten war seit dem frühen 11. Jahrhundert ins Heilige Römische Reich integriert. Dieser Raum wurde im 12. Jahrhundert von den schwäbischen Herzögen von Zähringen dominiert – Gründer der Städte Freiburg und Bern –, die auch im östlichen Mittelland eine starke Präsenz hatten. Im Osten gab es aber keine ähnliche Machtballung wie im Westen. Neben den Zähringern etablierten sich verschiedene Adelsdynastien wie die Grafen von Lenzburg, Kyburg und Habsburg, die Grafen von Rapperswil oder die Herren von Vaz und Sax-Misox. Im Rheintal und in Graubünden waren das Bistum von Chur und die Abtei Disentis von Bedeutung.

Für das zentrale Mittelland war die alte Reichspfalz Zürich wichtig, die bis zu deren Aussterben 1173 in den Händen der Grafen von Lenzburg war. Die Lenzburger besassen auch die Grafschaften im Aargau und Zürichgau, die bis in den Raum des Vierwaldstättersees reichten, zudem über die Zürcher Vogtei auch die Rechte des Fraumünsters im Tal Uri und die Reichsvogtei in den Südtälern Blenio und Leventina. Reichsvogtei bedeutete die stellvertretende Herrschaft des Königs, das Recht, für den König Steuern zu erheben oder Reichsdienste, zum Beispiel militärische Gefolgschaft, einzufordern. Vogtei bedeutete in diesem Sinn Oberherrschaft, aber nicht zwingend lokale Herrschaft vor Ort.

Zürich war sowohl topografisch wie herrschaftlich der Zugang zum zentralen Alpenraum. Die Reichsvogtei Zürich gelangte 1173 an die Herzöge von Zähringen, die damit ihre Macht ausbauen konnten. Kaiser Friedrich Barbarossa verlieh weitere Teile des Lenzburger Erbes an die Grafen von Kyburg, die im Thurgau eine starke Stellung besassen. Konkret erhielten sie den östlichen Teil des Zürichgaus, das rechte Zürichseeufer. Der westliche Teil des Zürichgaus am linken Ufer ging an die Habsburger, Grafen im oberen Elsass und Vögte des Klosters Murbach, mit Besitz im Raum Brugg und Bremgarten sowie Gründer und Vögte des Klosters Muri. Zu diesem Teil des Zürichgaus zählten Zug, Schwyz und Nidwalden. Die Habsburger konnten sich bald darauf auch als Grafen im Aargau etablieren. Zum Aargau zählten Luzern und Obwalden. Wie sich diese eher theoretischen Zuweisungen in der konkreten Ausübung von Herrschaft umsetzen liessen, wissen wir nicht. Die Inhaber der Vogtei waren für die Friedenssicherung verantwortlich und Gerichtsinstanz im Konfliktfall.

Das Aussterben der Herzöge von Zähringen im Jahr 1218 brachte die herrschaftliche Situation in Fluss. Grösste Profiteure waren die Grafen von Kyburg, die den zähringischen Besitz südlich des Rheins übernehmen konnten mit dem Schwerpunkt im Aareraum mit der Landgrafschaft Burgund und den Städten Freiburg, Burgdorf und Thun. Der staufische König Friedrich II. erhob Bern und Zürich zu Reichsstädten und unterstellte sie damit seiner direkten Herrschaft. Die adligen Stadtherren wurden damit ausgeschaltet. Bezeichnenderweise verschwindet die alte Reichsburg auf dem Lindenhof in Zürich im Lauf des 13. Jahrhunderts von der Bildfläche. Die Reichsvogtei in Uri scheint an die Habsburger gekommen zu sein. Die Entwicklung im Reich wird für die folgenden Jahrzehnte für den nachmals schweizerischen Raum von grösster Bedeutung sein.




Landesausbau über die Klöster


Auf der Ebene der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung spielten die Klöster eine zentrale Rolle. Sie trugen die Hauptlast des Landesausbaus im Mittelland und in den Tälern der Alpen. Landesausbau hiess Besiedlung und Urbarmachen beziehungsweise Nutzung von Grund und Boden. Die wichtigsten Klöster waren die alten Benediktinerabteien St. Gallen in der heutigen Ostschweiz, Disentis im Vorderrheintal mit Besitz in Urseren und weit in den Süden, das Fraumünster in Zürich mit grossem Besitz in Uri, Einsiedeln im Raum Schwyz und am oberen Zürichsee und bis nach Vorarlberg sowie die elsässische Abtei Murbach mit ihrer Propstei Luzern, zu der grosser Besitz im Aargau und in Ob- und Nidwalden gehörte. Weiter von Bedeutung waren die Klöster Muri (Freie Ämter, Gersau, Zugersee), Beromünster (Luzern, Obwalden), das 1120 gegründete Kloster Engelberg sowie weitere kleine Klöster wie zum Beispiel die 1262 erstmals erwähnte Zisterzienserinnenabtei von Steinen in Schwyz. Grosse Bedeutung erlangten die Schenkungen der Grafen von Rapperswil an das von ihnen 1227 gegründete Zisterzienserkloster Wettingen in Uri. Allerdings hatten alle diese Klöster grosse Besitzschwerpunkte im Mittelland, der Alpenraum stand für sie nicht im Zentrum. Für die politische Entwicklung von Bedeutung waren die Inhaber der Klostervogteien, so die Habsburger für Murbach-Luzern und Muri, die Rapperswiler für Einsiedeln und Wettingen. St. Gallen, das Fraumünster und Disentis waren sogenannte Reichsabteien, Engelberg konnte sich längerfristig vogtfrei halten.




Über die konkrete Ausgestaltung des Landesausbaus der Klöster in den inneren Alpentälern wissen wir wenig Bescheid. Die Form der klassischen Grundherrschaft mit zentralen Fron- und Dinghöfen unter der Führung von Meiern oder Ammännern, wie wir sie aus dem Mittelland kennen, wird sich im Alpenraum nur teilweise durchgesetzt haben. Die Wirtschaftsweise unterschied sich vom Mittelland. Der Ackerbau war zwar präsent, aber von geringerer Bedeutung. Die sogenannte Verzelgung des Landes, das heisst die Einführung der Dreizelgen-Brachwirtschaft mit Sommerfeld, Winterfeld und Brachfeld wird sich allenfalls an den Rändern zum Mittelland etabliert haben. Den klimatischen Bedingungen angepasst, war der Ackerbau im Alpenraum in einer Feld-Gras-Wirtschaft organisiert, das heisst in einer weniger geregelten Wechselwirtschaft von Acker- und Grasland. Allerdings betrieb man Ackerbau in weit höheren Regionen als wir uns das heute vorstellen. Extensive Viehwirtschaft wird schon früh eine wichtige Rolle gespielt haben, rund um die Gewässer auch die Fischerei; die Abgabenstrukturen der Klöster, die wir aus frühen Grundbesitzverzeichnissen kennen, deuten darauf hin. Zu den Abgaben gehörten unter anderem Milchprodukte (Käse, Ziger), Kleinvieh (Schafe, Ziegen) und je nach Ort Fische. Hinweise auf Grossvieh sind in der Zeit um 1200 selten. Die persönliche Bindung des Einzelnen an den Grundherrn im Rahmen der klösterlichen Genossenschaft wird zumindest teilweise bestanden haben. Den Gotteshausleuten, wie die klösterlichen Genossen genannt wurden, waren Heiratsverbote ausserhalb der Genossenschaft und Erbschaftssteuern (Fall oder Ehrschatz) auferlegt. Gerichtlich gehörten sie dem Personenverband des Klosters (oder auch eines Adligen als Vogt) und nicht einem kommunalen Verband an. Wie dieses theoretische System der Grundherrschaft im konkreten Fall ausgestaltet war, wissen wir aber kaum. Zugehörigkeit zu einer klösterlichen Genossenschaft bedeutete nicht Rechtlosigkeit. So stammten die führenden Familien der inneren Orte in der Regel aus der Gruppe der klösterlichen Ammänner. Typisches Beispiel dafür sind die Gotteshausleute des Fraumünsters in Uri, die nur mehr lose Bindungen nach Zürich hatten. Mit dem Verkauf des Besitzes des Klosters Wettingen an das Land Uri im Jahr 1359 erhielten die Wettinger Gotteshausleute den gleichen Status wie jene des Fraumünsters, waren mit anderen Worten weitgehend frei von personalen Bindungen.




Eine schwache Präsenz des Adels


Die mittelalterliche Feudalgesellschaft, vereinfacht gesagt die Differenzierung zwischen abhängigen Bauern und adligen Herren, scheint im Alpenraum wenig ausgeprägt gewesen zu sein. Dies mag damit zusammenhängen, dass die intensivere Besiedlung des Raums relativ spät erfolgt und vor allem durch die Klöster vorangetrieben worden war. Wie schon beschrieben, ist innerhalb der klösterlichen Organisation eine Führungsgruppe entstanden, die durchaus Berührungspunkte zum Adel haben konnte. Ländliche Potentaten, klösterliche Ammänner und Adlige sind oft schwer auseinanderzuhalten. Sie standen meist in verwandtschaftlichen Verbindungen untereinander und zum Adel im Mittelland und gehörten im weiteren Sinn zum Dienst- oder Ministerialadel («Milites»), der sich im Lauf des 13. Jahrhunderts im Umfeld grosser geistlicher und weltlicher Herrschaften entwickelte.

Die Angehörigen des alten Adels, das heisst die «Nobiles», die Hoch- oder Edelfreien, die sich direkt aus der Königsgefolgschaft rekrutierten, waren im Alpenraum schwach vertreten. Im mittelländischen Vorland gehörten zum Beispiel die Freiherren von Regensberg oder die Herren von Eschenbach, Vögte des Klosters Interlaken, dazu. Die Freiherren von Sellenbüren, Gründer des Klosters Engelberg, waren wahrscheinlich ebenfalls Teil dieser Adelsgruppe. Eine grosse, schwer durchschaubare Gruppe waren die Grafen von Rapperswil, die vor allem in Uri und Schwyz eine starke Stellung hatten und mit Adelsgeschlechtern im Bündner Gebiet, etwa den Herren von Vaz, verbunden waren.


 Die Hunwil in Luzern und später in Ob- und Nidwalden gehörten vielleicht auch dazu. In Obwalden präsent waren die Herren von Wolhusen. In Uri erreichten die Herren von Attinghausen-Schweinsberg, mit verwandtschaftlichen Verbindungen ins Emmental und den Aareraum, in der Zeit um 1300 eine grosse Bedeutung.

Tschudi schreibt in seiner Schweizer Chronik, dass dies «herren und edelknecht […] selbs mittlantlüt und mittregierer» waren. Das heisst, der Adel war Teil der kommunalen Körperschaft. Damit wird er nicht unrecht gehabt haben. Sie gehörten zur Führungsgruppe, die zu Beginn des 14. Jahrhunderts bei der Konstituierung der Waldstätte eine bedeutende Rolle spielte, vor allem auch weil sie ein grosses Interesse daran hatte, den Frieden nach innen und damit auch ihren Besitz zu schützen.

Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass der Alpenraum im Vergleich zum Mittelland oder anderen Reichslandschaften schwach feudalisiert war. Dies gilt nicht nur für die Innerschweiz, sondern für den Alpenbogen generell. Ein paralleles Beispiel sind die Südalpentäler in der französischen Dauphiné beidseits der heutigen französisch-italienischen Grenze, in der sich im Lauf des 13. und 14. Jahrhunderts mit den «Escartons de Briançon» ähnliche, kommunal verfasste Strukturen entwickelten. Die Landeshoheit verblieb aber mit dem Übergang der Dauphiné an Frankreich im Jahr 1349 beim französischen König.

Mit dem besseren Zugang zu den zentralen Alpenpässen und der wachsenden Bedeutung des Warenverkehrs von Nord nach Süd und umgekehrt geriet aber der Raum an Gotthard und Simplon verstärkt in den Fokus einerseits der Reichs- und Italienpolitik der Könige und ihrer Gefolgschaft, und wurde andererseits Teil des Wirtschaftsraums der den Handel dominierenden Städte, allen voran Mailand.




Die Pässe der Zentralalpen werden wichtig


Der Hildesheimer Bischof Gotthard, 1038 gestorben und 1113 heiliggesprochen, war Schutzpatron einer 1230 vom Mailänder Erzbischof geweihten Kapelle auf dem Monte Tremolo am Südhang des Gotthards. Er wurde zum Namensgeber des Passübergangs, der in den Jahrzehnten zuvor mit der Öffnung der Schöllenenschlucht besser zugänglich und damit für den Warenverkehr nutzbar geworden war. Auch die Kirche von Simplon ist 1235 dem heiligen Gotthard geweiht worden, dem Schutzpatron für Passkirchen. Die religiöse Versorgung der Passrouten deutet darauf hin, dass diese stark an Bedeutung zugenommen hatten. Hinweise zum Umfang des Warenverkehrs kennen wir erst aus der Zeit um 1300 von der savoyischen Zollstelle in Saint-Maurice und der habsburgischen in Luzern. Das Warenaufkommen am Gotthard scheint etwa doppelt so hoch wie am Simplon gewesen zu sein, war allerdings Schwankungen unterworfen. So haben zum Beispiel die nach dem Tod König Rudolfs von Habsburg im Sommer 1291 ausgebrochenen Konflikte den Verkehr am Gotthard deutlich beeinträchtigt und für eine starke Zunahme am Simplon und am Grossen St. Bernhard gesorgt.


 Die wachsende Bedeutung der Alpenpässe ist ohne die Rolle der Städte nicht zu verstehen. Dabei ist nicht nur die weit entwickelte Wirtschaftskraft der lombardischen Städte, besonders Mailands, zu betonen. Auch nördlich der Alpen entwickelte sich die Städtelandschaft seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert rasant. Es ist wohl kein Zufall, wenn König Friedrich II. Bern und Zürich nach dem Aussterben der Zähringer 1218 zu Reichsstädten aufwertete. Die Impulse von Bevölkerungszunahme und wirtschaftlichem Wachstum im 12. und 13. Jahrhundert brachten im Raum zwischen Bodensee und Genfersee eine dichte Städtelandschaft hervor. Zu den alten, in spätrömischer Tradition stehenden Orten wie Genf, Lausanne, Sitten, Solothurn, Basel, Zürich, Konstanz und Chur, oft auch Bischofssitze, kamen Dutzende mehr oder weniger erfolgreiche Neugründungen hinzu. Grössere und kleinere Adelsgeschlechter versuchten damit, ihren Machtbereich zu konsolidieren und wirtschaftlich aufzuwerten. Die Zähringer Gründungen Freiburg und Bern sind frühe Beispiele dafür. Dabei ging es um regional ausgerichtete Wirtschaftszentren, wie die Kyburger Städte Winterthur oder Frauenfeld im Thurgau oder die Habsburger Städte Brugg oder Bremgarten im Aargau. Die Gründung von Liestal, Olten und Zofingen im späten 13. Jahrhundert durch die Grafen von Froburg ist hingegen nur vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Strasse über den Hauenstein als Zugangsweg von Basel nach Luzern und zum Gotthard zu verstehen.

Nicht zu unterschätzen ist auch der verstärkte kulturelle Austausch dank dem besseren Zugang über Simplon und Gotthard nach dem Süden. Die adlige Gefolgschaft lernte auf den Italienzügen der staufischen Könige und in deren Auseinandersetzungen mit den lombardischen Städten die weit urbaner geprägte und wirtschaftlich weiter entwickelte Kultur Italiens kennen und wird diese auch zum Vorbild genommen haben. Baute der Adel noch in der Zeit um 1200 in grosser Zahl Burgen, konzentrierte er sich Ende des 13. Jahrhunderts weit stärker auf seine Städte, förderte sie und baute dort feste Wohnsitze. Im militärischen Gefolge des Adels zogen auch der Ritteradel und die ländlichen Führungsgruppen mit nach Italien. Die Schwyzer Landleute, die im Jahr 1240 vor Faenza von Kaiser Friedrich II. ein Reichsprivileg erhielten, werden nicht als ungeordneter Haufen nach Süden gezogen sein, sondern unter der Führung eines Adligen, vielleicht eines Grafen von Rapperswil oder gar zusammen mit Rudolf IV. von Habsburg. Und sie erwarteten eine Entschädigung. Von der Königsgefolgschaft zum Reichsprivileg und zum Solddienst war es ein kurzer Weg.

Die Bewohner des zentralen Alpenraums lebten zu Beginn des 13. Jahrhunderts nicht mehr in einem peripheren Raum, sondern standen in wachsendem Austausch mit dem mittelländischen Vorland und dem nunmehr besser zugänglichen Süden.




… und die alte Freiheit?


Die frühere Forschung hat versucht – von einem Freiheitsbegriff des 19. Jahrhunderts geprägt –, in der Innerschweiz möglichst viele, sogenannt freie Leute dingfest zu machen. Schon für Wilhelm Oechsli 1891 und dann vor allem für Karl Meyer 1927 war die Existenz von freien Leuten, die keinem Grundherrn, sondern nur dem Landesherrn beziehungsweise direkt dem König verantwortlich gewesen seien, eine Voraussetzung für die Bildung von kommunalen Organisationen, die sich direkt König und Reich verpflichtet gefühlt hätten.


 Sie argumentierten dabei unter anderem mit der Rodungsfreiheit. Adel und Klöster hätten als Entgelt für Rodung und Landesausbau diesen Gruppen individuelle Freiheit verliehen. Auch für Tschudi waren diese «frijen landtlüt» von zentraler Bedeutung. Sie seien in der Nachfolge der römischen Kolonisatoren schon immer da gewesen. Der Adel habe sie dann bedrängt und zu unterwerfen versucht.

Diese Argumentation wird durch die vorhandenen Quellen nicht gestützt. Es ist tatsächlich so, dass auch noch das berühmte Habsburger Urbar, das grosse Besitzverzeichnis aus dem frühen 14. Jahrhundert, sogenannt freie Vogtleute erwähnt. Diese gab es, mehr oder weniger zahlreich, auch im Mittelland. Sie standen aber, wenn sie nicht im Dienstadel aufsteigen konnten, im 13. und 14. Jahrhundert oft auf der Verliererseite. Ohne Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe eines Klosters oder eines Adligen waren sie von der wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt. Es gibt denn auch zahlreiche Beispiele dieser freien Vogtleute, die sich freiwillig in die Abhängigkeit eines Herrn begeben haben, um letztlich dort Karriere zu machen.

Was für das Mittelland gilt, wird auch für die Alpentäler nicht falsch gewesen sein. Wie oben beschrieben waren die späteren Waldstätte geprägt von grossen Gruppen von den Klöstern zugehörigen Gotteshausleuten. In Unterwalden und Uri wohl mehr, in Schwyz wahrscheinlich weniger. Aber: Die Zugehörigkeit zu diesen klösterlichen Genossenschaften war wahrscheinlich schon im 13. Jahrhundert schwach oder ist im Lauf der Zeit schwächer geworden. Für die Leute des Fraumünsters in Uri ist dies offensichtlich. Für die politische Entwicklung zu den kommunalen Organisationsformen, die sich in der Zeit um 1300 ausbildeten, ist die Frage ob frei oder nicht frei aber nicht von Bedeutung. Die kommunalen Strukturen wurden an Ort von den Führungsgruppen aufgebaut, die selbst in unterschiedlichsten Abhängigkeiten zueinander und gegen aussen standen. Ländliche Potentaten, klösterliche Ammänner und Adlige bildeten diese Gruppe, die eine eigenständige Politik gegen aussen zu entwickeln begannen. Darunter wird es auch einige Altfreie gegeben haben …

Keiser Fridrich belegert die statt Faventz in Italia, begert von den waltstetten Uri, Switz und Underwalden hilff, dera si bewilgtend, doch mit andingung [der Bedingung], das er inen brief und sigel geb, das si frije völcker sigind und uss frijem willen sin und des richs beherrschung angenommen hettend und vom rich niemer verendert söltind werden.

[…] Der keiser versampt [versammelt] ein hör [Heer], die abfelligen stett gehorsam ze machen und des papsts ungestüme ze tämmen, schickt ouch harumb sine erbre botten zuo den drijen waltstetten Uri, Switz und Underwalden umb hilff, liess inen anzeigen, wie unbillich und on alle redliche ursach der papst inne understuonde underzetrucken, und wie er in Italia ein hör versampt, in willen die stat Faventz ze belegern, und so si im jetz ir hilff erzeigtind, weit ers in guotem alzit gegen inen erkennen. Die waltstett gabend antwurt, si sigind von irn vordem har frije völcker und allein dem rich in tütschen landen verpflicht gewesen, aber übel geschirmpt worden, und so verr er inen brief und sigel geben, das si frij sigind und das si uss frijem unbezwungnem willenb sich under sin und des römischen richs beherrschung undergeben und si ze jeden ziten schützen und schirmen, ouch vom rich niemermer verendern welle, so wellind si imm und is dem rich gehorsame leisten und inne für irn herren erkennen, ouch alsdann die begerte hilff umb gebürende besoldung in Italiani tuon. (Aegidius Tschudi, Chronicon Helveticum, nach Stettler 2, 1974, 120f.)





Königsdienst und Reichsfreiheit – die Waldstätte im 13. Jahrhundert

2


Kaiser Friedrich belagert im Jahr 1240 die Stadt Faenza in der Nähe von Ravenna und begehrt von den Waldstätten Uri, Schwyz und Unterwalden Hilfe, welche diese bewilligen, jedoch mit der Bedingung, dass er ihnen mit Brief und Siegel bestätigt, dass sie «frije völcker sigind und uss frijem willen sin und des richs beherrschung angenommen hettend». So beschreibt Aegidius Tschudi die Erlangung des Reichsprivilegs der Schwyzer – nur der Schwyzer. Es gilt, neben dem Reichsprivileg von Uri aus dem Jahr 1231, das nicht im Original erhalten ist, gleichsam als der Ritterschlag für die späteren Behauptungen der Waldstätte, sie seien von alters her frei gewesen. Dies umso mehr, als die Originalurkunde bis heute im Staatsarchiv Schwyz beziehungsweise im Bundesbriefmuseum sorgsam gehütet wird. Die Bedeutung dieser Urkunde ist nicht zu unterschätzen, auch weil sie schon zu Beginn des 14. Jahrhunderts zur Konstruktion einer gemeinsamen Vergangenheit der drei Waldstätte diente. Gegenüber König Ludwig dem Bayern haben es Schwyz, Uri und Unterwalden geschafft, sich 1316 und in der Folge eine gemeinsame Rückbesinnung auf das Jahr 1240 bestätigen zu lassen, wie weiter unten zu zeigen sein wird, obwohl einzig Schwyz eine solche Urkunde noch heute vorweisen kann. Tschudi hat diese Konstruktion in seiner Schweizer Chronik untermauert beziehungsweise als selbstverständlich angenommen. Um diese Vorgänge zu verstehen, muss das Umfeld der staufischen Aktivitäten in Norditalien um 1240 und vor allem der in dieser Zeit anbrechende Kampf zwischen Kaiser und Papst genauer beleuchtet werden. Und in diesen Jahren treten auch die Habsburger auf das politische Parkett der Innerschweiz.







Privilegien für Uri und Schwyz


Die Neuordnung der Verhältnisse nach dem Aussterben der Zähringer im Jahr 1218 brachte den Raum zwischen Genfersee und Bodensee in Bewegung. Der Stauferkönig Friedrich stärkte seine Position, indem er einige der zähringischen Reichslehen zu seinen Handen nahm, neben den Städten Bern und Zürich zum Beispiel das Haslital, aber auch die Täler Blenio und Leventina südlich des Gotthards. Dies deutet darauf hin, dass der Gotthardpass in diesen Jahren an Bedeutung gewann. Durch das Aussterben der mächtigen Dynastien der Lenzburger und Zähringer stand der Kaiser einer Vielzahl von Ansprechern an Reichslehen gegenüber, neben den Adelsgeschlechtern wie den Kyburgern, Habsburgern, Savoyern, Rapperswilern und anderen auch die Talschaften wie Uri, Urseren oder Hasli. Wie diese Talschaften verfasst waren, ob bereits kommunale Strukturen gelebt wurden, wissen wir nicht.

Nach 1218 scheinen die Habsburger im Besitz der Reichsvogtei Uri gewesen zu sein, ob als Pfand oder Lehen ist nicht bekannt. Wir können dies indirekt daraus schliessen, dass Friedrichs Sohn, König Heinrich (VII.), 1231 im elsässischen Hagenau diese Verleihung oder Verpfändung gegenüber dem Habsburger Rudolf III. rückgängig und Uri zur reichsfreien Talschaft machte. Dies wird nicht ohne Entschädigung abgelaufen sein, die Urner werden sich ausgekauft haben. Allerdings ist eine originale Urkunde zu diesem Vorgang nicht mehr erhalten und nur durch Tschudi überliefert. Das Land Uri beruft sich Mitte des 14. Jahrhunderts – wieder nach Tschudi – auf diese Tradition, und zwar in der Privilegienbestätigung von Kaiser Karl IV. vom Oktober 1353 in Zürich.


 Die Überlieferungsgeschichte zum Land Uri ist, wahrscheinlich unter anderem wegen eines Archivbrandes im Jahr 1799, dünn. Tschudi notiert aber zu 1353 für Uri eine andere Privilegienreihe als für Schwyz und Unterwalden.


 Dies deutet darauf hin, dass er die Urkunde von 1231 tatsächlich gekannt und abgeschrieben hat. Die historische Einbettung dieser Rücknahme ans Reich ist durchaus schlüssig. Etwa zur gleichen Zeit wird das Urserental als Reichsvogtei den Rapperswilern, unter anderem Herren von Göschenen, verliehen. Das Tal war bisher unter der Herrschaft des Klosters Disentis stark auf den Ost-West-Verkehr zwischen dem Vorderrheintal und dem Oberwallis ausgerichtet gewesen. In den 1230er-Jahren häufen sich aber Nachrichten zum Nord-Süd-Passverkehr über den Gotthard. Die staufischen Könige werden dieser neuen Bedeutung des Gotthards Rechnung getragen und ihren Einfluss am Passweg verstärkt haben.

Das Reichsprivileg von Kaiser Friedrich II. vom Dezember 1240 in Faenza könnte man in einen ähnlichen Kontext stellen: Privilegierung einer Talschaft am Weg zum Gotthard. Man kann es aber auch ganz anders lesen. 1239 war der Konflikt zwischen Kaiser und Papst wieder aufgeflammt. Und die Habsburger, Landgrafen im Aargau und westlichen Zürichgau mit Ansprüchen bis nach Unterwalden und Schwyz, hatten ihren Besitz aufgeteilt. Rudolf III., genannt der Schweigsame, hatte dabei die Ansprüche in der Innerschweiz übernommen. Es gibt Hinweise darauf, dass diese Habsburger Linie, die sich nach ihrem Stammsitz später Habsburg-Laufenburg nannte, auf dem Meggenhorn am Vierwaldstättersee mit der Neu-Habsburg ein neues Herrschaftszentrum aufbauen wollte. Ein Vorhaben, das aber in den Anfängen steckenblieb. Die Reste der Neu-Habsburg wurden von der Stadt Luzern 1351 im Konflikt zwischen Habsburg-Österreich und Zürich zerstört. Rudolf III. schlug sich 1239 auf die päpstliche beziehungsweise antistaufische Seite. Sein Neffe Rudolf IV., Sohn seines Bruders Albrecht IV., der wahrscheinlich 1239 von einem Kreuzzug ins Heilige Land nicht mehr zurückkehrte, war hingegen staufertreu. Der Legende nach soll König Friedrich II. gar sein Taufpate gewesen sein. Rudolf IV. übernahm 1240 Verantwortung für den Besitz seines Familienteils, wozu unter anderem der Raum Brugg-Bremgarten, Zug, das Fricktal und Besitz im Elsass dazugehörten. 1240 war unter den Habsburgern deswegen eine innerfamiliäre Fehde ausgebrochen, die auch gewalttätige Aktionen gegeneinander umfasste. Rudolf IV. hielt sich im Mai 1241 im kaiserlichen Gefolge vor Faenza auf. Es ist gut möglich, dass er und die Schwyzer im kaiserlichen (Sold-)Dienst gleichzeitig und mit denselben Interessen vor Faenza beim Kaiser gewesen waren.







Der Kampf um das staufische Erbe


Ob die Habsburger je konkret vogteiliche Rechte über Schwyz und Unterwalden ausgeübt haben, bleibt fraglich, die Indizien sind schwach. Sie haben wahrscheinlich versucht, während der Wirren um das staufische Erbe ihre Ansprüche durchzusetzen. Rudolf III. hielt sich im Mai 1242 bei Kaiser Friedrich in Capua in Süditalien auf. Er scheint sich vorübergehend wieder mit dem Kaiser versöhnt zu haben, wandte sich aber spätestens nach der Absetzung Friedrichs durch den Papst 1245 wieder der gegnerischen Seite zu. Ein päpstliches Dokument von Ende August 1247 weist darauf hin, dass die Leute von Schwyz und Sarnen nach wie vor dem Staufer treu und von Rudolf III. von Habsburg-Laufenburg abgefallen seien. Die Geschichtsschreibung hat daraus einen Aufstand der Schwyzer und Obwaldner gegen den Habsburg-Laufenburger gemacht. Als Beweis der Vogteiherrschaft der Habsburger über Schwyz wird gern eine Urkunde von Juni 1217 herangezogen. Gemäss diesem Dokument schlichtete Graf Rudolf II. von Habsburg, genannt der Alte, als «von rechter erbeschaft rechter voget und schirmer der vorgenanden luten von Swiz» einen Konflikt zwischen dem Kloster Einsiedeln und den Landleuten von Schwyz im Rahmen des immer wieder aufflammenden Marchenstreits. Die Urkunde ist nur als deutsche Übersetzung in einer Handschrift des 14. Jahrhunderts überliefert und wird heute als Fälschung gewertet.


 Zusammengefasst: Die später immer wieder reklamierten und hochstilisierten Rechte der Habsburger in der Innerschweiz aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts entpuppen sich bei näherem Hinsehen als nebulös, kaum greifbar und können höchstens als Ansprüche benannt werden. Ähnlich nebulös wie der Übergang von ehemals kyburgischem Besitz in der Innerschweiz an die Habsburger im Jahr 1273. Darauf wird im nächsten Abschnitt zurückzukommen sein.

In den Wirren der 1240er-Jahre bis zum Tod von Kaiser Friedrich II. 1250 und der anschliessend definitiven Wende gegen die Staufer blieb auch das Mittelland nicht von Konflikten verschont. Die Stadt Bern, seit 1218 Reichsstadt, blieb staufertreu. Sie vertrat mehr und mehr Interessen über das eigene Stadtgebiet hinaus, hatte zum Beispiel 1224 von König Heinrich (VII.) den Schutz des Klosters Interlaken übertragen erhalten, der Anfang einer bernischen Interessenpolitik im Oberland. 1243 erneuerte Bern ein offenbar älteres Bündnis mit dem seit 1218 kyburgischen Freiburg, das zur antistaufischen Koalition zählte. Die beiden Städte wollten damit Konflikten vorbeugen. Neben Bern waren auch die anderen Reichsstädte Zürich und Konstanz staufertreu und beteiligten sich zum Beispiel 1247/48 an der Belagerung des päpstlich orientierten Luzern. Bern soll dabei an der Spitze der «Eidgenossen im Burgund» vor Luzern erschienen sein.




Für Luzern bedeutete die erfolglose Belagerung durch die staufertreuen Städte das Ende einer konfliktreichen Zeit. Ab 1252 söhnten sich die allermeisten Gegenparteien aus, auch die verfeindeten Habsburger Familienteile. Die Stadt Luzern, hervorgegangen aus der Propstei St. Leodegar des Klosters Murbach im Elsass, scheint um 1250 bereits eine respektable Grösse erreicht zu haben und wird seit dem Beginn des 13. Jahrhunderts vom wachsenden Verkehr über den Gotthard profitiert haben. Stadtherren waren nominell die Habsburger, Vögte des elsässischen Klosters. Eine Aussöhnung fand auch in der Stadt selbst statt, in der offenbar päpstliche und kaiserlich gesinnte Bevölkerungsteile gegeneinander gestanden hatten. Der Papst hatte 1247 im selben Dokument, in dem er den Leuten von Schwyz und von Sarnen den Kirchenbann angedroht hatte, dasselbe auch Luzern in Aussicht gestellt, falls sie sich dem Staufer zuwenden würden. 1252 beeidete die Luzerner Bürgerschaft den sogenannten geschworenen Brief, einen Stadtfrieden, der ähnlich tönt wie der Bundesbrief von 1291 zwischen Uri, Schwyz und Unterwalden. Die Luzerner sollten untereinander Frieden halten und sich auch nicht in Fehden ausserhalb der Stadt, insbesondere um den See und unter den «Waldleuten», den «Intramontanes», einmischen.







Rudolf von Habsburg im Vormarsch


Das Abflauen der Konflikte um das Staufererbe nach 1252 war aber nicht das Ende einer gewalttätigen Zeit. Die Jahre bis zur Wahl von Rudolf IV. von Habsburg zum König des Heiligen Römischen Reichs 1273 werden gemeinhin als Interregnum bezeichnet, als Zeit zwischen der Königsherrschaft oder als königslose Zeit. Dies stimmt der Form nach nicht. 1245, nach der päpstlichen Absetzung von Kaiser Friedrich, wählten seine Gegner mit Heinrich Raspe einen Gegenkönig, nach dessen Tod mit Wilhelm von Holland erneut einen Kontrahenten, gesetzt gegen Friedrichs Sohn Konrad IV. Wilhelm von Holland war wenig präsent im Reich, und seine beiden 1257 gleichzeitig gewählten Nachfolger, Richard von Cornwall, der Bruder des englischen Königs, und Alfons von Kastilien, glänzten vollends durch Abwesenheit. Die königslose Zeit war in diesem Sinn eine Zeit mit Königen in Abwesenheit.

Die grossen und kleinen Fürsten nutzten diese Situation zum Ausbau ihrer Machtbasis. Wenn der Frieden nicht durch den König und seine Gefolgsleute garantiert werden konnte, mussten die lokalen Machthaber selbst dafür sorgen. Der erfolgreichste dieser Fürsten in den Reichslandschaften Schwaben und Burgund war Rudolf IV. von Habsburg. Er erwies sich in den Jahren nach dem Ende der Stauferwirren als oft geschickter, mal gewalttätiger, dann wieder ausgleichender Politiker. Innert 20 Jahren schwang er sich zum dominierenden Machthaber zwischen Strassburg, Freiburg im Uechtland, Luzern und Konstanz auf. In den 1250er-Jahren erweiterte er seine Machtbasis primär im Elsass und auf dem Schwarzwald. Er heiratete 1254 mit Gertrud von Hohenberg eine schwäbische Adlige, die ihm Besitz beidseits des Rheins im Breisgau und im Elsass in die Ehe brachte. Gleichzeitig schaltete er Kontrahenten wie die Herren von Tiefenstein im Schwarzwald mit Gewalt aus. Die Gründung der Stadt Waldshut und die Vogtei über das Kloster St. Blasien sicherten seine neue Machtstellung ab, die er sich offenbar beidseits des Ober- und Hochrheins aufbauen wollte. Mit der Stadt Basel lag er in Fehde.

Habsburgische Aktivitäten in der Innerschweiz sind in den 1250er- und 1260er-Jahren wenige überliefert. Es scheint sogar eher so, dass die Laufenburger Linie Ansprüche und Güter liquidierte, zum Beispiel in Sarnen, Alpnach und Kägiswil 1257 jeweils an ihre Dienstleute vor Ort.


 So wird auch ein schwerer Konflikt zwischen dem Kloster Murbach und seinem Luzerner Vogt Arnold von Rotenburg im März desselben Jahres vor einem durch den Papst delegierten Richter ohne Zutun der landgräflichen Gewalt, das heisst der Habsburger, entschieden. Bezeugt wird der Entscheid vom regionalen Adel und von Stadtbürgern.




In die Schweizer Geschichte eingegangen und unterschiedlich interpretiert worden ist ein Auftritt Rudolfs von Habsburg 1257/58 in Uri. Im Dezember 1257 schlichtete er in Altdorf eine Fehde zwischen den Familien Izeling und Gruoba.


 Er trat als Landgraf im Elsass zusammen mit den Landleuten von Uri als Schiedsrichter auf. Im Mai des folgenden Jahres vollstreckte er die Güterliquidation der Izeling, nachdem diese die Fehde nicht beendet hatten. Der Auftritt Rudolfs in Uri wurde verschiedentlich damit in Zusammenhang gebracht, dass die Habsburger in Uri, wie auch in Schwyz und Unterwalden, weiterhin vogteiliche Rechte ausgeübt hätten. Im Wortlaut der Urkunden ist davon aber nichts zu finden. Der Habsburger scheint als neutraler Vermittler vor Ort gewesen zu sein, der im Konfliktfall auch mächtig genug war, die Vollstreckung des Urteils durchsetzen zu können. Es war in diesen Jahren schlicht kein König und auch kein Reichsvogt als Stellvertreter in der Nähe, der Recht hätte durchsetzen können. Der Friede musste mit den Kräften vor Ort gesichert werden.

Der schlichtende Rudolf befand sich kurze Zeit später wieder im Vorwärtsgang. Einerseits im Elsass, wo er in den Jahren nach 1260 seine Stellung zusammen mit der Bürgerschaft von Strassburg gegen den dortigen Bischof festigte. In dieser Fehde stand ihm sein Vetter Gottfried von Habsburg-Laufenburg zur Seite, der seine Aktivitäten mehr und mehr an den Hochrhein verlegte und in der Innerschweiz kaum mehr Präsenz zeigte. Rudolf nahm gleichzeitig Einfluss auf Hartmann V. von Kyburg, den er gegenüber dessen Onkel Hartmann IV. in Schutz nahm. Der ältere Hartmann war der Bruder der Mutter Rudolfs, Heilwig von Kyburg. Er war in kinderloser Ehe mit Margarete von Savoyen verheiratet, der Schwester von Peter II. von Savoyen, der mit den englischen Königen verschwägert war und rund um den Genfersee energisch eine neue Machtbasis aufbaute. Der 1257 gewählte König Richard von Cornwall war sein Neffe, und über ihn erlangte er verschiedene Reichslehen im Aareraum. Der Savoyer wurde so zum schärfsten Konkurrenten der Kyburger und der Habsburger.

Hartmann IV. starb 1264 als letzter männlicher Kyburger, ein Jahr zuvor war bereits sein Neffe verstorben. Dieser hinterliess neben seiner Witwe Elisabeth von Chalon eine Erbtochter, Anna von Kyburg. Zusammen mit dem verwandten Hugo von Werdenberg und seinem Vetter Gottfried konnte Rudolf die Vormundschaft der Erbtochter übernehmen. Der Habsburger wie der Savoyer konnten Ansprüche an das Kyburger Erbe stellen. Rudolf von Habsburg war schneller, nutzte die Abwesenheit Peters von Savoyen, der in Flandern engagiert war, und riss das Kyburger Erbe an sich. Peter von Savoyen versuchte nach seiner Rückkehr an den Genfersee seine Ansprüche im Aareraum mit militärischen Mitteln zurückzuholen, scheiterte aber. Die beiden Kontrahenten einigten sich im Herbst 1267. Die Witwe Margarete von Savoyen wurde abgefunden, kehrte an den Genfersee zurück und verstarb 1273. Fünf Jahre zuvor war bereits ihr Bruder Peter verstorben. Rudolf von Habsburg schwang sich damit zum unbestrittenen Machthaber zwischen Freiburg im Uechtland und Konstanz auf.




Seinen Anspruch auf das Kyburger Erbe versicherte er in den folgenden Jahren mit dynastischen Mitteln. Nach dem Ableben der Margarete von Savoyen und nachdem Anna von Kyburg volljährig geworden war, verheiratete er diese im Frühjahr 1273 mit seinem Vetter Eberhard von Habsburg-Laufenburg. Gleichzeitig kompensierte er wohl kyburgische und laufenburgische Schulden mit der Übernahme des kyburgischen Besitzes im Aargau und Zürichgau. Dazu gehörten auch – pauschal genannt – Güter und Leute in Schwyz, Stans und den Waldstätten. Diese Urkunde geistert seither als Phantom durch die Schweizer Geschichtsforschung. Sie ist verbürgt über das Archivverzeichnis der Burg in Baden und ist wahrscheinlich im Mai 1415 nach der Eroberung des Steins von Baden und der Plünderung des habsburgischen Archivs durch die Eidgenossen vernichtet worden. Diese Überschreibung ist eines der ungelösten Rätsel der Frühgeschichte der Eidgenossenschaft, weil der genaue Beschrieb der darin verzeichneten Güter und Rechte nicht mehr vorhanden ist.




Es gibt einige wenige Indizien, die diesen Vorgang verdeutlichen. 1278 verschreibt König Rudolf Johanna von England, der Verlobten seines Sohnes Hartmann, nebst Gütern im Aargau den 1273 verzeichneten Besitz für den Fall einer Heirat. Es war gängige Praxis, eine potenzielle Mitgift auf umstrittenen Ansprüchen zu versichern. Die Verbindung kam aber nicht zustande, weil Hartmann 1281 verstarb.


 Ein auf das Jahr 1281 datierter habsburgischer Pfandrodel wirft weiteres Licht auf die Verschreibung von 1273. Am Schluss des Rodels sind Einkünfte notiert, die dem Grafen Eberhard von Habsburg-Laufenburg, Ehemann der Anna von Kyburg, verpfändet gewesen sein sollen. Es waren dies Einkünfte wahrscheinlich aus Nidwalden (Thomas von Röschenried), von freien Leuten in Schwyz, aus dem Haslital, von den Höfen Froburg und Kyburg (im Land Schwyz gelegen), von Arth, Sempach, Willisau und dem Amt Lenzburg, zusammengezählt 270 Mark Silber. Was war verpfändet, Rechte aufgrund einer Reichsvogtei (Hasli, Schwyz), aufgrund landgräflicher Rechte (Nidwalden, Lenzburg) oder aufgrund von grundherrlichem Besitz (Höfe Froburg, Kyburg und Arth)? Es ist nicht zu unterscheiden und auch nicht zu entscheiden.


 Waren das mehr als Ansprüche? Konnte der Laufenburger diese Einkünfte überhaupt eintreiben? Das Haslital verbündete sich zum Schutz seiner Rechte im Juni 1275 mit der Stadt Bern.


 Vielleicht suchten die Talleute die Unterstützung von Bern gegen die Ansprecher der an den Laufenburger verpfändeten Rechte.

Was klar ist: Wenn inskünftig von habsburgischen Rechten in der Innerschweiz die Rede war, waren es nicht mehr laufenburgische Ansprüche, sondern solche der älteren Linie von Rudolf von Habsburg.




Der neue König ist einer von hier


Bleibt die Überschreibung der kyburgisch-laufenburgischen Rechte im Aargau und in der Innerschweiz nebulös, ist es die Wahl Rudolfs von Habsburg zum König im Herbst desselben Jahres weniger. Rudolf lag im Sommer 1273 erneut in Fehde mit der Bischofsstadt Basel, die er wohl als das natürliche Zentrum seines Herrschaftsbereichs angesehen hätte. Während dieser Belagerung erhielt er die Nachricht von seiner Wahl zum König des Heiligen Römischen Reichs. Richard von Cornwall war verstorben und die Reichsfürsten und der Papst akzeptierten den Gegenkönig Alfons von Kastilien nicht. Nach über 20 Jahren kürten sie quasi wieder einen aus den eigenen Reihen zum König. Zwar kein Reichsfürst mit einem Herzogtum im Rücken, aber einen mächtigen Potentaten aus dem Südwesten, einem der Kernländer des Reichs. Rudolf von Habsburg wird ein Kompromisskandidat gewesen sein. Einer, der selbst nicht zu mächtig war, dem aber die Wiederherstellung der Reichsidee und des Reichsfriedens zugetraut wurde. Er erwies sich denn auch als tatkräftiges und fähiges Reichsoberhaupt, das die Reichsfürsten rasch für sich einnehmen oder falls nötig in die Schranken weisen konnte. Er schaffte es innert weniger Jahre, durch eine aktive Heiratspolitik seine Nachkommen in den wichtigen Reichsfürstenfamilien zu positionieren und seine schärfsten Konkurrenten im Reich zu neutralisieren. Primär war dies der böhmische König Ottokar, der während des Interregnums die östlichen Herzogtümer Österreich, Steiermark und Kärnten aus dem babenbergischen Erbe okkupiert hatte. Rudolf zog die Herzogtümer zuhanden des Reichs ein und musste sie in einem Krieg gegen Ottokar erstreiten, was ihm 1278 gelang. Ganz im Sinn seiner Vorgänger und Nachfolger verband er Reichsmit familiärer Hausmachtpolitik, und er schaffte es, 1282 die Zustimmung der Reichsfürsten zur Verleihung der Herzogtümer Österreich und Steiermark an seine Söhne Albrecht und Rudolf zu erwirken. Das Herzogtum Kärnten ging an seine wichtigen Supporter gegen den böhmischen König, die Grafen von Görz-Tirol, und kam schliesslich 1335 an Österreich zurück. Damit hatten die Habsburger im Osten eine zu ihrem Stammbesitz am Ober- und Hochrhein ungleich grössere Machtbasis gewonnen.




Was für eine Auswirkung hatte die Wahl Rudolfs zum König im Raum der späteren Eidgenossenschaft? Man könnte sagen, mit Rudolf war einer der ihren zum König gewählt worden. Ein Wechsel auf dem Königsthron war für die unmittelbar dem Reich verpflichtete Gefolgschaft Anlass, sich die Reichslehen oder die Reichsfreiheit bestätigen zu lassen. Nachgewiesen ist dies zum Beispiel für Abtei und Stadt Zürich am 2. November 1273 in Köln, am 8. Januar 1274 für Ammann und Gemeinde von Uri in Colmar, am 15. Januar dann für die Stadt Bern in Basel, am 25. Januar für das Kloster Engelberg und am 26. Januar für das Kloster Einsiedeln, beide Male in Zürich ausgestellt. Am 9. Januar stellte Rudolf in Colmar auch ein Privileg für die Stadt Luzern aus, allerdings nicht als Reichsoberhaupt, sondern als Stadtherr.


 Der neu gewählte König unternahm also nach seiner Krönung in Aachen Ende Oktober seine erste Reise dem Rhein entlang in sein Herkunftsgebiet.

In den ersten zwei Regierungsjahren war der neue König zwischen Bodensee und Genfersee präsent, verhandelte 1275 in Lausanne mit dem Papst über eine Kaiserkrönung, die aber nicht zustande kam. In den folgenden Jahren verlagerten sich seine Aktivitäten in den Osten. Die Auseinandersetzung mit dem böhmischen König und die Gewinnung der österreichischen Herzogtümer standen im Vordergrund. Erst ab 1281 und nach der Konsolidierung der habsburgischen Herrschaft durch seinen Sohn Albrecht in Österreich verlagerte Rudolf von Habsburg seine Aktivitäten wieder in den Westen.

Mit seiner zweiten Heirat mit Elisabeth von Burgund 1284, der Schwester des burgundischen Herzogs Robert, richtete Rudolf sein Augenmerk auf den burgundischen Raum, de jure Teil des Heiligen Römischen Reichs. Für seine Aktivitäten benötigte er Geld. Die geplante Erhebung einer Reichssteuer rief vehementen Widerstand vor allem bei den Reichsstädten hervor, führte zum Beispiel in Hagenau und Colmar im Elsass zu offenem Aufruhr. Aber auch Bern verweigerte sich der Steuer, suchte den Schutz der Grafen von Savoyen und verbündete sich in einer burgundischen Koalition gegen den König. Der König rückte gegen Bern vor, eine überraschende Einnahme der Stadt scheiterte aber. Sein gleichnamiger Sohn schloss die Stadt ein und besiegte im Frühling 1289 ein aus der Stadt ausfallendes Kontingent an der Schosshalde. Bern unterwarf sich dem König, konnte aber seinen Reichsstatus behalten und wurde nicht in den habsburgischen Machtbereich integriert. Der König nahm im Mai desselben Jahres in Baden die Huldigung des Berner Schultheissen Ulrich von Bubenberg entgegen. Anschliessend brach er erneut zu einem Kriegszug gegen Burgund auf. Gemäss der chronikalischen Überlieferung war in seinem Gefolge auch ein grösseres Kontingent aus Schwyz dabei, das vor Besançon mit einem nächtlichen Überfall eine Entscheidung gegen die Koalition des Pfalzgrafen von Burgund erzwang. Wie 1240 vor Faenza waren die Schwyzer als Söldner im Königsdienst engagiert.




Als ihr Anführer wäre wohl am ehesten Ludwig von Homberg in Frage gekommen, der Ehemann der Elisabeth von Rapperswil und damit Haupt des Rapperswiler Erbes. Allerdings war Ludwig von Homberg im Frühling des Jahres beim Gefecht an der Schosshalde in Bern umgekommen. Das Rapperswiler Erbe, nun wieder verwaist, wird für die nächsten drei Jahrzehnte von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung der Waldstätte sein. König Rudolf wird das erkannt haben, hatte er doch schon nach dem Tod des Rudolf von Rapperswil 1283 die Reichsvogtei Urseren zu seinen Handen genommen. Die Nachricht von einem in Urseren abgeschlossenen Bündnis zwischen Oberwalliser Potentaten und dem Kloster Disentis im August 1288 deutet darauf hin, dass auch in der Talschaft Urseren unterschiedliche Interessen gegeneinander standen.


 Eine Steuer in Urseren ist noch im Habsburger Urbar zu Beginn des 14. Jahrhunderts erwähnt, allerdings mit dem Hinweis, die Einkünfte aus Bussen seien so gering, dass sie jeweils dem Ammann vor Ort überlassen werden könnten.




Zu Beginn des Jahres 1291 reiste der über 70-jährige König von seinem letzten grossen Hoftag in Erfurt zurück in den Aargau und erreichte im Februar Baden. Am 19. Februar bestätigte er in der Bäderstadt den Leuten aus Schwyz, dass sie als Leute freien Standes keine unfreien Richter zu akzeptieren hätten. Dieses Richterprivileg ergänzt wahrscheinlich ein älteres Dokument, das 1282 oder kurz davor in der königlichen Kanzlei Erwähnung fand. Darin hatte Rudolf den Schwyzern zugestanden, dass sie nicht vor auswärtige Gerichte geladen und nur vor ihm, seinen Söhnen oder dem gewählten Richter des Tales belangt werden könnten.


 Ob der König dies im Sinn einer Reichsvogtei oder im Sinne eines landgräflichen Gerichts verstanden hat, wissen wir nicht. Rudolf setzte Reichsvögte ein, die auch als Landvögte über seine Hausmacht eingesetzt waren. Ob diese Vögte aufgrund königlicher oder gräflicher Kompetenzen handelten, ist häufig nicht zu unterscheiden.

Mitte Juli 1291 starb der 73-jährige König in Speyer. Er wurde in der Gruft der salischen Könige beigesetzt. Sein Grab wurde mit einer Platte geschlossen, auf der er sich als alter König, vielleicht sogar lebensecht, hatte porträtieren lassen. Drei Monate zuvor hatte er noch zusammen mit seinem Sohn Albrecht der überschuldeten elsässischen Abtei Murbach für 2000 Mark Silber deren Besitzungen südlich des Rheins abgekauft, das heisst auch die Stadt Luzern mit den Höfen im Aargau und in Unterwalden.

Richterprivileg für Schwyz, Kauf von Murbach-Luzern, kaum identifizierbarer habsburgischer Besitz in Schwyz und Unterwalden sowie das unklare Erbe von Rapperswil: das sind die Ingredienzen, die nach dem Tod Rudolfs von Habsburg für die Entwicklung des Raums rund um den Vierwaldstättersee und am Gotthard entscheidend sein sollten.

Vil krieg in landen. Hertzog Albrecht von Österrich krieget wider sin eigne bluotzfründ und wider andre herren. Zürich und die gräfin von Raperswil verbundend sich zesamen druy jar lang. Die von Bern namend den grafen von Safoi zum Schirmherren bis ein künig erwelt wurd.

Nach künig Rudolfs tod ward ein ufruerisch wunderbar wesen in disen obern landen, dann sin sun hertzog Albrecht von Osterrich was ze kriegen gericht, hat vil herren und stett geistlich und weltlich bi sines vatters seligen des künigs ziten beleidiget. Das tett er aber, wie liecht er ein ansprach fand, im was nieman ze lieb, er verschonet siner eignen blutzfründen nit. […] Es hat ouch gemelter hertzog Albrecht vor vil jaren sin vatter den künig seligen wider die von Zürich ze ungnaden bewegt, die doch etwa des künigs liebste fründ gewesen und einandern beider sits vil diensten getan, das was alles vergessen, dann der hertzog was denen von Zürich gramm und hette si ouch gern under das joch gebracht. […] Es verbündend sich ouch die von Zürich und die gräfin Elsbeth von Raperswil, wilund graf Ludwigs seligen von Homberg verlassne witfrow, uff mitwuch vor Bartholomei dis 1291. jars, drüy jar lang zesamen einandern ze helffen und ze raten mit irn vestinen stetten landen und lüten, lib und guot ze retten. Dise gräfin hat ein sun bi graf Ludwig irm gemachel seligen, graf Wernher genant. Sie ist die letst person des stammens der grafen von Raperschwil gewesen, hat sich harnach wider verhijratet mit dem obgemelten jungen graf Rudolffen von Habspurg, herren zu Louffenberg […]. (Aegidius Tschudi, Chronicon Helveticum, nach Stettler 3, 1980, 110–112)





1291 – ein Wendepunkt?

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Nach dem Tod des weisen Königs Rudolf von Habsburg 1291 war «ufruerisch wunderbar wesen in disen obern landen», das heisst im Raum zwischen Rhein und Alpen, schreibt Tschudi. Sein Sohn und Nachfolger Albrecht «hat vil herren und stett geistlich und weltlich bi sines vatters seligen des künigs ziten beleidiget», fährt er fort. Dabei waren zum Beispiel die Zürcher «etwa des künigs liebste fründ gewesen». Nun war Albert ihnen gram und wollte sie unter sein Joch zwingen. Aegidius Tschudi erzählt eine andere Geschichte des Jahres 1291 als diejenige, die wir gemeinhin kennen. Er weiss nichts vom Bundesbrief von Anfang August 1291, hat ihn im Archiv in Schwyz nicht gesehen oder nicht zur Kenntnis genommen. Hingegen hat er das Bündnis von Zürich mit Uri und Schwyz von Oktober 1291 gekannt (und fälschlicherweise auf 1251 datiert) und dasjenige von November 1291 zwischen der Stadt Zürich und Elisabeth von Rapperswil.




Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts gilt der 1. August 1291 offiziell als Gründungsdatum der Eidgenossenschaft. Wilhelm Oechsli hat dafür im Auftrag des Bundesrats die wissenschaftliche Rechtfertigung verfasst. Nüchtern analysiert er aufgrund der urkundlichen Überlieferung die Entwicklung der Waldstätte im 13. Jahrhundert und setzt den Bundesbrief von 1291 als dramaturgischen Höhepunkt, der dann nach der Schlacht am Morgarten Ende 1315 neu beschworen wird. Auf die chronikalische Überlieferung mit traditioneller Befreiungsgeschichte von Tell, Bundesschwur und Burgenbruch geht er gar nicht ein, sie gehörte nicht zu seiner wissenschaftlichen Analyse. Erst Karl Meyer hat gut 30 Jahre später diese zwei Stränge wieder zusammengeführt.




Bevor auf die Bedeutung und Einordnung des Bundesbriefs eingegangen werden kann, braucht es einen Blick auf die Ereignisse vor und nach dem Tod des Habsburger Königs und auf die Stellung der uns bekannten Bundesgenossen gegenüber dem Reich und den Habsburgern.







Der Tod des guten Königs


Rudolf von Habsburg ist teilweise schon zu Lebzeiten und dann kurz nach seinem Tod ein positives Urteil zuteil geworden. Er wird als konsequent in seinen Handlungen, aber auch als weise in seinen Entscheidungen beschrieben. Zahlreiche Legenden ranken sich um seine Person als leutseliger Mensch. Damals gab es noch keine PR-Agenturen, es waren die Chronisten des Dominikanerordens in Colmar, die sein Bild in den schönsten Farben malten.


 Zahlreiche dieser Geschichten wurden weiter kolportiert. Der Kärntner Mönch Johann von Viktring schuf dazu 1340 eine gültige habsburgische Version. Man könnte dieses Bild also auch als gezielte Herrschaftspropaganda bezeichnen. Das positive Bild rührt aber vielleicht auch daher, dass Rudolf sowohl als Familienoberhaupt wie als König grösstenteils erfolgreich agierte. Achtung vor seiner Leistung wird dabei mitgeschwungen haben. Bei näherem Hinsehen zeigt sich der Habsburger als geschickter, aber auch konsequenter Machtpolitiker, dem Vieles gelang und wenig schiefging.

Tschudis positives Bild von Rudolf rührt auch daher, dass der Habsburger während seiner Zeit als Territorialherr wie als König keine schwerwiegenden Konflikte mit den Waldstätten ausfocht, dass er im Gegenteil als Schiedsrichter (Uri) und Erteiler von Privilegien (Uri und Schwyz) im hellen Licht erscheint. Dass er aber seine territorialen Ambitionen zwischen Basel und dem Gotthard gemeinsam mit seinen Söhnen konsequent vorantrieb, darf nicht ausser Acht bleiben. Rudolf von Habsburg wird sich der Bedeutung der Gebiete rund um den Vierwaldstättersee am Weg zum wichtiger werdenden Gotthard bewusst gewesen sein. Die Übernahme des kyburgischen Erbes nach 1264 und 1273, sein Umgang mit dem Rapperswiler Erbe nach 1283 und der Kauf der Murbacher Besitzrechte südlich des Rheins mit Luzern als Mittelpunkt im Frühling 1291 deuten klar auf eine solche Strategie hin.

Der nebulös bleibende Abkauf der kyburgisch-laufen-burgischen Ansprüche im Aargau und der Innerschweiz 1273 lässt auf eine territorial gedachte Abgrenzung hin schliessen: Der burgundische Raum zwischen Thun und Burgdorf für seinen in familiärer Abhängigkeit stehenden Vetter Eberhard, den zentralen Raum am Weg zwischen Basel und dem Gotthard für die eigene Dynastie.

Der Verheiratung der Rapperswiler Erbin Elisabeth mit Ludwig von Homberg nach 1283 könnten ähnliche Überlegungen zugrunde gelegen haben. «Dise gräfin […], wilund graf Ludwigs seligen von Homberg verlassne witfrow, […] ist die letst person des stammens der grafen von Raperschwil gewesen», schreibt Tschudi. Der Homberger war mit seinem Machtbereich im Jura enger Gefolgsmann des Königs. Damit band König Rudolf das Rapperswiler Erbe näher an sich. Gleichzeitig legte er als Reichsoberhaupt Hand auf die Reichsvogtei Urseren. Der Verkauf des restlichen Rapperswiler Besitzes in Uri an das Kloster Wettingen im April 1290 wird kaum ohne Zutun des Habsburgers vonstatten gegangen sein. Ulrich von Rüssegg, Reichsvogt in Zürich, und Hartmann von Homberg, Bruder von Elisabeths von Rapperswil verstorbenem Ehemann Ludwig, siegelten das Geschäft.


 Der Turm und die Güter zu Göschenen, die Teil davon waren, scheinen im Besitz der Urner Ammannsfamilie Schüpfer gewesen zu sein, die ihrerseits zu den Fraumünsterleuten zählte.


 Sie begegnen uns wieder im Kreis der «Bundesgründer» um 1300.

Im April 1288 überträgt die Äbtissin des Klosters Säckingen das Meieramt von Glarus nach dem Tod des letzten Inhabers, des Meiers von Windegg, an Albrecht und Rudolf von Habsburg, die Söhne des Königs und Vögte des Klosters.


 Und drei Jahre später kaufen die Habsburger dem überschuldeten Kloster Murbach sämtliche Güter und Rechte südlich des Rheins ab. Dabei wird Luzern im Vordergrund gestanden haben. Die Stadt war im Lauf des 13. Jahrhunderts zur zentralen Schaltstelle für den Warenverkehr nördlich des Gotthards geworden. In den gleichen Zusammenhang gehörte auch die wahrscheinlich vor 1285 durchgeführte Übernahme der Vogtei Rotenburg, Sitz des Luzerner Vogts, durch die Habsburger.




Im Umgang mit den Landleuten von Uri und Schwyz, die in den Quellen vor 1290 auftauchen, ist ein «divide et impera», ein «teile und herrsche» zu erkennen. Rudolf scheint die Bedeutung der Talkommunen und auch der Stadtkommune Luzern für den sicheren Passverkehr erkannt zu haben. Er privilegiert sie, beziehungsweise ihre Führungsschicht. Er setzt ihnen aber auch Schranken. Er, beziehungsweise seine Gattin Anna, verbietet 1275 die Besteuerung des Zisterzienserinnenklosters in der Au bei Steinen durch die Schwyzer Landleute und nimmt das Kloster 1289 durch seinen Vogt im Zürichgau, Konrad von Tillendorf, erneut in seinen Schutz. Elisabeth von Görz-Tirol, Gattin des 1298 zum König gewählten Albrecht I. von Habsburg, bekräftigt diesen Schutz noch zu Beginn des Jahres 1299.


 Solche Urkunden entstanden nicht zuletzt dann, wenn reale Konflikte im Raum standen. Die Schwyzer Landleute hatten versucht, das Kloster in Steinen zu besteuern.

Wer waren diese Landleute aber, in welcher Beziehung standen sie zueinander, zu den Gotteshausleuten der Klöster, zum lokalen Adel? Am Beispiel von Schwyz lässt sich dies näher ausleuchten. 1275 treten Rudolf der Stauffacher und Werner von Seewen als Bevollmächtigte der Schwyzer auf. Die beiden werden 1281 in einem Verkaufsgeschäft an Konrad Hunn zusammen mit Ulrich dem Schmid und Konrad Ab Yberg als Ammänner bezeichnet. Diese von Tschudi überlieferte und nicht im Original erhaltene Urkunde führt insgesamt 50 weitere Schwyzer Landleute mit Namen an, ohne dass deren Zugehörigkeit klar wird.


 Ein ähnliches Personal tritt uns in einer Schenkung an die Zisterzienserinnen von Steinen im April 1286 entgegen.


 Im Bündnis von Uri und Schwyz mit der Stadt Zürich von Oktober 1291 treten uns dann die drei Schwyzer Bevollmächtigten Konrad Ab Yberg, Rudolf Stauffacher und Konrad Hunn, auf der Urner Seite Werner von Attinghausen, Burkard (Schüpfer), der alte Ammann, und Konrad Meier von Erstfeld entgegen.


 Sowohl Tschudi wie die Geschichtsschreiber des 19. Jahrhunderts haben in diesen Leuten die Bundesgründer in der Zeit um 1300 gesehen.




Ein Aufstand zwischen Genfer- und Bodensee


Die konsequente Politik der Habsburger in den 1280er-Jahren zur Sicherung und zum Ausbau ihrer Positionen im Mittelland und am Weg zu den Alpenpässen hatte Widerstand hervorgerufen. Mit dem Tod des Königs wurde aus diesem Widerstand offener Aufruhr. Die Stadt Bern begab sich bereits am 9. August 1291 in den Schutz des mächtigen Nachbarn Savoyen, solange bis ein neuer König im Land sei.


 Dieser neue König, Adolf von Nassau, wurde erst im Mai 1292 in Frankfurt gewählt. In der Zwischenzeit musste sich Rudolfs Sohn Albrecht sowohl in den österreichischen Herzogtümern wie im Raum zwischen Genfersee und Bodensee, aber auch im Elsass heftigen Widerstands erwehren. Er schaffte es, die Aufstände in der Steiermark im Winter 1291/92 niederzuschlagen. Im Westen hatte sich eine Koalition gebildet, die sich aus Verlierern der habsburgischen Territorialpolitik der letzten Jahre zusammensetzte. Sie stand unter Führung der Stadt Zürich und des Bischofs von Konstanz, niemand anderer als Rudolf von Habsburg-Laufenburg. Er war 1274 mithilfe seines königlichen Vetters auf den Bischofsstuhl von Konstanz gelangt, war Vormund der Söhne Eberhard und Hartmann seines verstorbenen Bruders Eberhard, des Kyburger Erben. Der Bischof schloss dazu im September 1291 einen Beistandspakt mit Graf Amadeus von Savoyen zur Sicherung der burgundischen Besitzungen seiner Neffen. Zu dieser Koalition gesellte sich eine ganze Reihe von Adligen, die unter Druck der habsburgischen Politik standen: die Grafen von Nellenburg, Toggenburg und Montfort in der Ostschweiz und am Rhein – dazu gehörte auch Wilhelm von Montfort, Abt von St. Gallen, der von König Rudolf aus dem Amt gedrängt worden war und bereits zehn Tage nach Rudolfs Tod wieder in St. Gallen einzog. Auch die Freiherren von Regensberg und die Rapperswiler Witwe Elisabeth, die Ende November 1291 zusammen mit den Bürgern von Rapperswil ein dreijähriges Bündnis mit der Stadt Zürich abschloss, zählten zu dieser Opposition.


 Bereits vom 16. Oktober datiert ein dreijähriges Bündnis zwischen der Stadt Zürich und den Landleuten von Uri und Schwyz.


 Auch die Waldstätte und die Stadt Luzern scheinen sich an dieser Koalition beteiligt zu haben, ohne dass wir Nachricht von konkreten Handlungen haben. Die Befristung der Bündnisse deutet darauf hin, dass es um die Friedenswahrung für eine gewisse Zeit ging, bis mit einer neuen Königswahl die Verhältnisse im Reich geklärt sein würden.

In Abwesenheit von Herzog Albrecht führte sein Verwandter und Dienstmann Hugo von Werdenberg die habsburgische Sache im Westen. Er fügte den Zürchern, die vor das habsburgische Winterthur gezogen waren, im Frühling 1292 eine empfindliche Niederlage bei. Die Koalition fiel nach der Königswahl Anfang Mai rasch auseinander. Die Stadt Luzern schwörte gegenüber Herzog Albrecht am 31. Mai Treue nach denselben Rechten, die sie unter dem Kloster Murbach gehabt hatte.


 Albrecht belagerte mit seinen Anhängern im Juni erfolglos Zürich. Ende August schliesslich schloss er mit dem Bischof von Konstanz und dessen Neffen sowie mit der Stadt Zürich Frieden.


 Die Habsburger konnten so den Status quo vor dem Tod von König Rudolf wiederherstellen. Herzog Albrecht arrangierte sich mit dem neu gewählten König Adolf und übergab ihm im November 1292 in Hagenau die auf der Kyburg aufbewahrten Königsinsignien. Der neu gewählte König bestätigte im Januar 1293 die habsburgischen Reichslehen.




In Luzern gab es bis ins Jahr 1293 Nachwirkungen der Krise. Der Passverkehr über den Gotthard scheint unterbrochen gewesen zu sein. Der habsburgische Vogt in Baden hatte Waren mailändischer Kaufleute beschlagnahmt und gab sie erst nach Verhandlungen wieder frei. Insbesondere scheinen sich die Urner gegen das von Habsburg wieder befriedete Luzern gewandt zu haben.




Und wo steht in diesen Ereignissen der Bundesbrief von Anfang August 1291? Auf den ersten Blick liesse er sich gut in das Geschehen der unsicheren Zeit nach dem Tod des Königs einordnen. Auf den zweiten Blick stellen sich aber eine ganze Reihe von Fragen, die Zweifel an der Echtheit der Urkunde aufkommen lassen.




… und der Bundesbrief?


In der zeitgenössischen Chronistik und in der späteren Tradition der Befreiungsgeschichte der Waldstätte im 15. und 16. Jahrhundert spielt der Bundesbrief keine Rolle, er war schlicht nicht bekannt. Er wurde im Lauf des 18. Jahrhunderts wieder entdeckt, zur Kenntnis genommen und erhielt erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Bedeutung, die er bis heute hat. Das lateinisch geschriebene Original der Urkunde liegt in Schwyz. Eine deutsche Übersetzung, die wahrscheinlich aus dem frühen 15. Jahrhundert stammt, ist in Nidwalden überliefert. In einem Konflikt zwischen Ob- und Nidwalden im Jahr 1616 legten die Nidwaldner die Abschrift vor, um ihre Gleichberechtigung mit ihren Nachbarn zu belegen. Die Schiedsorte Luzern, Uri und Schwyz akzeptierten diese Abschrift jedoch nicht. Mit den Worten «da muossten wir lachen» erachteten sie diese als ungültig.




Die Urkunde beinhaltet ein Landfriedensbündnis, in dem die Wahrung der inneren Ordnung und Sicherheit und eine Hilfsverpflichtung bei äusserer Bedrohung im Vordergrund standen. Wichtig geworden in der Beurteilung ist das Richterprivileg. Die Länder sollten keine fremden oder gekauften Richter akzeptieren. Dieser Passus entspricht in etwa dem Richterprivileg, das König Rudolf den Schwyzern am 19. Februar 1291 in Baden ausgestellt hatte. In diesem Sinn ist der Bundesbrief kein revolutionäres Dokument oder eine Gründercharta, wie das 1891 von Wilhelm Oechsli postuliert worden ist. Und er ist schon gar kein hochpolitischer, gegen Habsburg-Österreich gerichteter Bund, wie das Karl Meyer 1941 zur 650-Jahr-Feier des Bundes schrieb.


 Hingegen gibt es eine Reihe von Fragen, die Zweifel am Dokument hervorrufen.

Die Urkunde trägt keinen Ausstellungsort, zählt keine handelnden Personen auf und ist nicht auf einen Ausstellungstag genau datiert. Sie ist in einem komplizierten und verworrenen Latein abgefasst von einer Schreiberhand, die in dieser Zeit unbekannt ist. Sie scheint auch aus verschiedenen Textelementen zusammengesetzt zu sein. Die Reihenfolge der Siegel entspricht nicht der Reihenfolge der Erwähnungen der Länder im Text und das Siegel zu Nidwalden entspricht dem gemeinsamen Siegel von Ob- und Nidwalden, das erst im frühen 14. Jahrhundert nachweisbar ist. Die inwendige Siegelinschrift «vallis superioris» (Obwalden) ist später angebracht worden. Roger Sablonier hat gar zur Diskussion gestellt, ob die im Brief erwähnte «communitas hominum Intramontanorum vallis inferioris», die Gemeinschaft der Menschen in den Bergen des inneren Tales, überhaupt Nidwalden bezeichnet, oder nicht ursprünglich das Urseren-Tal, was genauso Sinn machen könnte.


 Und im Bündnis von Zürich mit Uri und Schwyz von Oktober 1291 ist keine Rede vom Bundesbrief. Eine Altersbestimmung mit der 


C-Methode hat erbracht, dass das Pergament des Bundesbriefs durchaus in die Zeit um 1300 gehört, mit einer Wahrscheinlichkeit von 85 Prozent in die Zeit zwischen 1252 und 1312.




Unklar ist weiter die Erwähnung einer «antiqua confoederatio», eines älteren Bündnisses. Generationen von Historikern haben sich darüber den Kopf zermartert. Das ältere Bündnis wurde wahlweise in den 1240er-Jahren während der Stauferwirren, 


 um 1252 nach dem Ende dieser Wirren, gleichzeitig wie der ähnlich lautende geschworene Brief von Luzern, 


 oder 1273 nach dem Abkauf der kyburgisch-laufenburgischen Rechte durch Rudolf IV. von Habsburg gesucht.


 Ein neuer Erklärungsversuch für diese Frage ist, das ältere Bündnis als Vorlage zu betrachten, aufgrund derer der erhaltene Bundesbrief entstanden ist, eine Vorlage, die vielleicht von 1291 stammt und später neu gefasst worden ist. Später kann heissen, einige Jahre danach, im wahrscheinlichsten Fall im Jahr 1309 – warum?

1309 setzte der neue König Heinrich VII. von Luxemburg – er war nach der Ermordung von Albrecht I. von Habsburg-Österreich gewählt worden – den Rapperswiler Erben Werner von Homberg als Reichsvogt über die drei Länder Uri, Schwyz und Unterwalden ein. Und im gleichen Jahr verstarb die Mutter des Hombergers, Elisabeth von Rapperswil. Sein Erbe stand zur Debatte, nicht zuletzt auch gegenüber seinem Stiefvater Rudolf von Habsburg-Laufenburg und seinem noch jungen Stiefbruder Johann. Werner von Homberg hatte ein Interesse daran, seiner Reichsvogtei eine rechtliche Form und Tradition zu geben, da sie 1309 wahrscheinlich erstmals in dieser Form geschaffen worden ist. Und die Länder – vor allem Unterwalden – hatten ein Interesse daran, gegenüber einem neuen König – notabene keinem Habsburger – eine eigene Tradition vorzuweisen. In diesem Fall wäre der Bundesbrief eine Konstruktion des Reichsvogts im Verein mit den Waldstätten mit Bezugnahme auf ein älteres Bündnis, das nicht von ungefähr in die königslose, unsichere Zeit nach dem Tod von Rudolf von Habsburg im Sommer 1291 datiert wurde.


 Die Urkunde wäre in diesem Fall weniger ein ereignisbezogenes Vertragsgeschäft als vielmehr Teil einer Traditionsbildung mit politischem Hintergrund gewesen.




Unabhängig davon, ob der Bundesbrief wirklich im Jahr 1291 entstanden oder später hergestellt worden ist, für die weitere Entwicklung der Waldstätte und der Eidgenossenschaft hatte er keine Bedeutung. Er war nicht bekannt und wurde nicht gebraucht, in der Tradition spielte er keine Rolle. Die Tradition konstruierte hingegen im 15. Jahrhundert die Befreiungsgeschichte mit Tell, Bundesschwur und Burgenbruch und erachtete den Brief von Brunnen nach der Schlacht am Morgarten vom Dezember 1315 als den ersten Bund. Tschudi datierte die Befreiungsgeschichte auf die Jahreswende von 1307/08. Was wissen wir über diese für die weitere Entwicklung so folgenreichen Jahre? Was Wernhern von Stouffach von Switz mit dem landtvogt Grisler begegnet und wie [er] uss siner eefrowen rat gen Uri fuer, alda Walther Fürst von Uri, ouch er und Arnolt von Melchtal von Underwalden ob dem Kernwald den ersten pund zesamen schwuorend im land Uri, davon die eidtgnoschafft entsprungen.

[…] Also ward er ouch berüfft, und wurdend also dise drij man Walther Fürst von Uri, Wernher von Stouffach von Schwitz und Arnolt von Melchtal von Underwalden der Sachen eins, das si gott ze hilff nemmen und understan weltind diser sachen sich ze underwinden. Des schwuorend si ein eid zuo gott und den heiligen zesamen, und wurdend nachvolgende bedingen von inen abgeredt: nämlich das iro jeder sölt in sinem land an sine bluotzfründ und andre vertruwte lüt heimlich werben umb hilff und bistand, die an sich ziechen und zu inen in ir püntnus und eidtsgelübt ze bringen und behulffen ze sin, wider ir alte frijheit ze erobern und die tirannischen landtvögt und muotwillige herrschafft ze vertrijben, einandern bi gericht und recht ze schirmen und daran ir lib und leben ze setzen; doch das nichtzdestminder jetlich land dem heiligen römischen rich gebürliche gehorsame tuon, ouch jeder mentsch sin sonderbare pflicht wes er gebunden, es is sig gotzhüsern herren edlen und unedlen und mengklich dem andern inländischen oder ußländischen, wie von alter har gebürende pflicht und dienst leisten, so verr und die selben nit si von ir frijheiten und wider recht ze trengen fürnemmind. […] Es ward ouch abgeredt, wann etwas fürfiele das von nöten sich ze underreden, das dann si drij einandern berueffen und nachts zesamen komen für dem Mijtenstein so im see stat under Sewlisberg an ein end, heist im Rütlin. (Aegidius Tschudi, Chronicon Helveticum, nach Stettler 3, 1980, 220–223)




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