Der Taubenhasser und das Fenster zum Hof
Michael Möseneder


HEUTE STEHST DU VOR GERICHT: ALS BEOBACHTER*IN!

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WAS PASSIERT EIGENTLICH IN EINEM GERICHTSSAAL?

Wenn du nicht gerade eine BANK AUSGERAUBT HAST, weißt du das vermutlich nicht so genau. Außer du bist LEIDENSCHAFTLICHER GERICHTSKOLUMNEN-FAN. Dabei ist es OFT SPANNEND, MANCHMAL TRAGISCH, UND IMMER WIEDER HÖCHST UNTERHALTSAM, was sich vor dem Richter*innentisch so abspielt … MANCHE GERICHTSPROZESSE SIND SO ABSURD WIE DAS LEBEN: Wie zum Beispiel der Fall von der UNTALENTIERTEN BETRÜGER-OMI oder VOM MANN, DER EINE STRASSENBAHN STAHL. Außerdem auf der Anklagebank: RABIATE WILDPINKLER, AGGRESSIVE PARKLÜCKEN-DIEBE UND TRENNUNGSBEDINGTE MEERSCHWEINCHEN-VENDETTA.

Doch neben solchen Geschichten gibt es durchaus auch STRAFTATEN, DIE GANZ UND GAR NICHT LUSTIG SIND. Fälle, die man einfach nicht glauben möchte. Die erschaudern lassen. Bei denen man KURZZEITIG DEN GLAUBEN AN DIE MENSCHHEIT VERLIERT …

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DIESE STORIES GEHEN DIR SO SCHNELL NICHT WIEDER AUS DEM KOPF

Zum Glück musst du NICHT ERST EIN VERBRECHEN BEGEHEN, um einen EINBLICK IN DIE WELT DER WIENER JUSTIZ zu bekommen. Wir schicken lieber jemanden vor, der dir DIE KNACKIGSTEN HIGHLIGHTS, DIE INTERESSANTESTEN SCHLAGLICHTER UND DIE VERRÜCKTESTEN BEGEGNUNGEN serviert: MICHAEL MÖSENEDER!

Lass dich von seinen UNGLAUBLICHEN GESCHICHTEN mitreißen – ALS GERICHTSREPORTER hat Michael Möseneder SCHON FAST ALLES GESEHEN. Er hat ein UNTRÜGLICHES GESPÜR DAFÜR, WELCHE PROZESSE BESONDERS SPANNEND WERDEN KÖNNTEN – und die besucht er dann auch und berichtet darüber. Einige seiner Fälle kennst du vielleicht schon aus dem STANDARD, andere sind erstmals hier zu lesen. SEINE LIEBLINGSFÄLLE HAT ER IN DIESEM BUCH FÜR DICH VERSAMMELT.

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SPOILER-WARNUNG! Ob du nun zum VERURTEILEN, FREMDSCHÄMEN ODER MITFÜHLEN tendierst, bestimmte Geschichten einfach überblättern musst oder alles fassungslos in dich aufnimmst – HIER WIRST DU SCHMUNZELN, GRÜBELN, EMPÖRT DEN KOPF SCHÜTTELN UND DICH VERSTÖRT FRAGEN: «IST DAS WIRKLICH PASSIERT?!»







Michael Möseneder

Der Taubenhasser und das Fenster zum Hof

Unglaubliche Wiener Gerichtsprozesse


Inhaltsverzeichnis*

Cover (#ud6bd5e3c-7ba8-5d9c-83a1-8c63abbb4d29)

Titel (#uc99a35ac-8d85-5461-8fcc-c960953cdf98)

Das Leben zwischen Buchstaben und Paragrafen (#ulink_1c0761f3-c1d3-57dd-9ea3-ee6e4bd487cb)

Kapitel 1: Wenn man seinen Ohren kaum traut (#ulink_37b3a9a4-d34b-5a17-8dfb-59358990785b)

Topfpflanzenstreit beim Bundesheer (#ulink_3854666b-9608-53d6-a9e6-07eb771722bf)

Der Shoppingsender und die betrügerische Pensionistin (#ulink_f5fecc85-9742-5e30-b0aa-c16075c2c4e2)

Der Rosenbusch und der Hausbesuch mit Schlagring* (#ulink_8ada07b9-2f24-50c9-8da7-8cd709762640)

Der von einer Unbekannten angestiftete Kinderschänder (#ulink_8da1ab5c-9b47-5ebc-b16a-2d067e3360db)

Krippenfiguren und Teddybären (#ulink_3524b983-618e-57ab-b47c-c8fbca458412)

Der fliegende Burger und der Schädelbasisbruch* (#ulink_5fc68ffd-c825-5d8d-8adb-4639164e03f8)

Der Steirer und die „grüne Muschi“ (#ulink_2b6ae7ce-a01a-594c-96db-f26e42f52b4d)

Der Pizzabäcker und seine Peniskrümmung (#ulink_91b07868-2d5d-5858-8aad-5f34fe1c47b8)

Der Cam-Sex der falschen 14-Jährigen (#ulink_192f8350-2986-58b7-bbce-999b5bd5510f)

Die wütende Mutter als Brandstifterin (#ulink_eee61fe9-ac03-5955-a526-176a46e5b47f)

Nachbarschaftsstreit im hellhörigen Altbau* (#ulink_68569aff-62fd-532f-a3f2-075ff94d8c42)

Aus dem Leben eines Blutchronikers, Teil 1 (#ulink_246014f1-369a-578e-80b4-e76c158b537d)

Kapitel 2: Die Richter und das liebe Vieh (#ulink_fbe524e4-f53e-50e6-a9c5-ede8d6e6a16e)

Das tote Meerschweinchen in der Problembeziehung (#ulink_a9716527-dc2f-5190-8949-5ea9d9dbfe77)

Ein berühmter Gallier und Nothilfe für einen Hund (#ulink_e3edd0e5-f160-52f6-9e52-47aa906a71d9)

Vendetta rund ums Wuff-Forum (#ulink_57d61876-5907-51e9-a757-b2814b2865a9)

Der Künstler und der fliegende Hund (#ulink_6624b9eb-80d1-5228-9224-55dda364d999)

Der Dackel mit dem Löwenherz (#ulink_77b45195-af40-5ef4-a940-c33d9b38708a)

Der Taubenhasser und das Fenster zum Hof (#ulink_6d6f14bd-6a57-5392-9c95-c88dbd1301cf)

Der Rottweiler, der ein Kleinkind totbiss (#ulink_1ec46e53-2d9a-5e9e-a5ed-fe0032edebf3)

Aus dem Leben des Blutchronikers, Teil 2 (#ulink_9198716b-3804-5400-86d8-46ad01c410b1)

Kapitel 3: Vom Beisl vor den Kadi (#ulink_9e13ba60-04ca-5dc7-87f7-dd8a8754032c)

Wildpinkler bei den Stürmischen Tagen (#ulink_389bf634-7bb2-5fa6-be64-2048eda4199e)

Die „Indianerin“ und Schläge auf dem Damen-WC (#ulink_4d2f93bc-ebc9-572b-8dca-88066f289254)

Der ziemlich missglückte Valentinstag* (#ulink_aa4acfed-b719-53ff-909b-5b8e8b67642d)

„Mädi“ und der Würstelstand (#ulink_d0e44097-4f57-565b-b7f0-ab91a1a5c7b2)

Rabiater Diskurs im Schlingerl (#ulink_8b4d1d99-38e0-50ff-8d6d-8e5c8eec4c45)

Eskalierter Streit um ein Finanzamt (#ulink_d3a3a91e-5070-5bb7-a1b2-95470ddf53bb)

Drohungen gegen „Drecksschlampe“ und „Hurensohnschwiegermutter“ (#ulink_f92672cb-a73b-583c-9b62-48c9a07429ce)

Der eskalierte Ticketkauf im Westbahnhof* (#ulink_5411ee02-15f2-5834-bb67-181d07aac348)

Prozess um transdanubisches Beziehungsgeflecht (#ulink_68b41ee6-2ba7-582c-9d67-996102dc7334)

Der Mann, der eine Straßenbahn stahl (#ulink_a0b386d7-f194-535e-ba68-31f377d8deac)

Aus dem Leben des Blutchronikers, Teil 3 (#ulink_49e39ddb-bb56-56e6-80d6-d7f69477604c)

Kapitel 4: Ein Fall für die Öffentlichkeit (#ulink_d1be50bb-b790-5e5b-af8b-c26d5f603834)

Estibaliz C.: Die toten Männer der Eissalonbesitzerin (#ulink_0a40d53d-4e65-5852-83be-f0bcdbd32a0d)

Korruption in höchsten Kreisen (#ulink_1fc864c1-1ae4-53d8-9026-502ef74b3749)

Der Dreifachmord im niederösterreichischen Schloss (#ulink_f02cbe76-8624-5bfa-8180-5716fc4216ba)

Julia Kührer: Die verbrannten Gebeine im Weinviertler Erdkeller (#ulink_c04f0a5b-3064-53a3-86c6-5197c5ce100b)

Die drei vergewaltigenden Teenager vom Praterstern (#ulink_3230f4f5-1787-5b14-a72e-aa494113d551)

Der Showdown der „Star-Anwälte“ (#ulink_718dfbdb-9a82-51c4-bb71-12a704ed4f7f)

Peter Seisenbacher: Der tiefe Fall des Doppelolympioniken (#ulink_8ad3f731-43a5-517a-a34f-f874fee9758f)

Aus dem Leben des Blutchronikers, Teil 4 (#ulink_8dd403b6-26d5-5365-a130-45ad0d959222)

Kapitel 5: Folgenschwerer Verkehr (#ulink_3b1fce52-7f4d-578e-b6f6-c4c41ffd84d0)

Die Parklücke und das Steirereck (#ulink_c28caa5b-d814-5d50-a458-65647106a5ca)

Der Spitzenkoch und die Straßenverkehrsordnung (#ulink_46c3f64d-66ca-5951-a129-f2389695bb42)

Der „Rotzbua“ und die „schwule Sau“ in der Tempo-30-Zone* (#ulink_83934a03-b4ae-5dd9-b0b5-f034a034a31b)

Blaues Blut und Vorrangregeln (#ulink_d488835f-13dd-5133-bb5e-ea159c942ab5)

Der Zigarettenstummel und der Kettenhandschuh (#ulink_d7bc85ac-1574-5eb8-ab61-1bcc07348e30)

Der frierende Polizist und der Schnaps des toten Schwiegervaters (#ulink_cafb963e-b349-55cf-aaa0-9bf5cefc6672)

Road Rage unter Radfahrern (#ulink_4505d349-af6b-58fa-a8ff-1a233afee2b2)

Aus dem Leben des Blutchronikers, Teil 5 (#ulink_e84cce5e-8ea5-5a6a-9690-77f4097b296b)

Kapitel 6: Jung und teils erstaunlich dumm (#ulink_95343919-20f1-5010-b1ce-16fe7b2310cd)

Die Respektschellen als Internethit (#ulink_08693e15-1780-560b-b59b-fe1e641390d1)

Die Teenager und der Speisekartentrick (#ulink_3cae7ad8-9b29-5099-8cd5-30a62d55eec9)

Die Depressive und die Beauty-Convention* (#ulink_affe5bcd-2b65-5285-961d-8658b95ffb08)

„Branding“, „Schaumparty“ und ein trostloses Leben (#ulink_964947c2-525d-5313-b06b-d1386237ac29)

Zwerg und Riese in rächender Mission* (#ulink_3a5cf447-8b35-54f9-a386-aacf5016d34d)

Der hilflose Lehrer und sein rabiater Sohn (#ulink_6c902000-1a32-51c8-8da4-cb2cbcd71f7f)

Lieber vorbestraft, als im Kindergarten zu helfen (#ulink_9c588c18-348c-55ef-abef-580e008221a8)

Freispruch dank mütterlichen Misstrauens (#ulink_4a2c0fec-1154-5a3d-bcf6-45aabb2d9244)

Der Lehrling und die Nötigung mit zwei Dildos (#ulink_58757a0e-1519-55a5-b660-d2a741c61bff)

Falsche Freunde, psychische Probleme und Weihnachtsdeko (#ulink_2ab2c2b3-c2ea-5594-b345-575de59bce90)

Einladung an den Arbeitsplatz des Blutchronikers (#ulink_3edc6cfc-2712-5277-9b89-4d161c243e3d)

Michael Möseneder (#ulink_fbf3b2f7-ce40-5627-b052-8528aafd0e4c)

Zum Autor (#ulink_ddcc3bec-f646-597e-8e6c-fad97feb76a5)

Impressum (#ulink_43a27598-8d38-5781-9b04-704f47eb168a)

* Die mit einem * markierten Fälle erscheinen in diesem Buch zum allerersten Mal. Die anderen Texte wurden bereits in DER STANDARD veröffentlicht und uns für dieses Buch freundlicherweise zur Verfügung gestellt.




Das Leben zwischen

Buchstaben und Paragrafen


Vor Gericht und auf hoher See ist man in der Hand eines höheren Wesens, wird behauptet, wobei die Erfindung von Schiffsschraube und Verbrennungsmotor den göttlichen Handlungsspielraum auf den Weltmeeren merklich verringert hat. Im Justizsystem geht es im Gegensatz zur Seefahrt aber auch nur bedingt um Naturgewalten, sondern vor allem um Menschen. Deshalb ist die Vorstellung einer unparteiischen Göttin Justitia (die in der antiken Mythologie übrigens nicht blind ist), die das Recht anwendet und so für Gerechtigkeit sorgt, natürlich absurd. Noch dazu, da die Antwort auf die Frage, ob ein Urteil gerecht gewesen ist, je nach befragtem Beteiligten anders ausfallen wird: Was die Staatsanwältin für gerecht hält, wird der Verteidiger als zu hart empfinden; was das Publikum für „Kuscheljustiz“ hält, wird der Berufsrichter als härtestmögliche Strafe ansehen.

Was für die Justiz gilt, gilt erst recht für den Journalismus, auch im Genre der Gerichtsreportagen. Fast jede Geschichte, die man in einem Verhandlungssaal hört, könnte man den Leserinnen und Lesern aus verschiedensten Perspektiven erzählen. Man könnte ein Verfahren aus dem Blickwinkel der (Zwei-)Klassenjustiz sehen, die Berichterstattung immer unter einen feministischen Standpunkt stellen, sich darüber echauffieren, dass nicht hart genug durchgegriffen oder die Lebensgeschichte der Angeklagten zu wenig berücksichtigt wird.

Diese journalistische Vorgehensweise bietet sich vor allem an, wenn man nur die „großen“, die sogenannten clamorosen Prozesse besucht und sonst nicht viel mit dem Gerichtsalltag zu tun hat. Oder überhaupt nicht im Saal anwesend ist und dann aufgrund einer Agenturmeldung einen Justizskandal wittert.

Hat man aber schon sehr, sehr viele Verfahren live mitverfolgt, erkennt man, dass die überwiegende Zahl der Entscheidungen, die von Berufsrichterinnen und -richtern sowie ihrer Laienkollegenschaft, Schöffinnen, Schöffen und Geschworenen, getroffen werden, durchaus nachvollziehbar ist. Und auch, dass im Zweifelsfall immer noch die nächste Instanz mitredet. Obwohl die Funktion des „embedded journalist“, also eines Medienmitarbeiters, der ganz nah am Geschehen ist und ständig mit denselben Personen zu tun hat, selbstverständlich die Gefahr birgt, dass man Teil des Systems und damit betriebsblind wird.

Dieser Gefahr lässt sich aber begegnen, wenn man zu den beruflichen Protagonistinnen und Protagonisten, seien es Verteidigerinnen, Richter oder Staatsanwältinnen, die gleiche Distanz oder Nähe hält. Mit manchen versteht man sich gut, zu anderen hat man ein sehr formelles Verhältnis. In die Berichterstattung sollte das tunlichst nicht einfließen, auch wenn es sich wohl nicht hundertprozentig vermeiden lässt.

Im Mittelpunkt stehen immer Angeklagte, Opfer und deren Geschichten. Und diese Geschichten sind manchmal verstörend, manchmal widerwärtig, manchmal empörend, manchmal nachvollziehbar und manchmal auch ziemlich lustig. Auf den folgenden Seiten findet ihr einige davon, die in den vergangenen Jahren in der österreichischen Tageszeitung DER STANDARD veröffentlicht wurden, und einige, die hier erstmals zu lesen sind. Nicht bei allen Verfahren ist es mir gelungen, festzustellen, ob das Urteil rechtskräftig geworden ist, daher wird dann die Version zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verwendet.

Den aufsehenerregenden Großverfahren ist dabei nur ein Kapitel gewidmet. Der Grund: Viel öfter sind es die kleinen Prozesse, die Schlaglichter auf die Lebensrealität der Menschen in diesem Land werfen oder zeigen, zu welch absonderlichen Dingen der Homo sapiens in der sozialen Interaktion fähig ist. Viele sind zum ersten Mal vor Gericht, haben Angst, kennen das Prozedere nicht und sind dadurch besonders verletzlich. Ziel ist dabei nicht, jemanden vor die Scheinwerfer zu zerren oder das Publikum mit einem Sozialporno zu bespaßen. Sondern vielmehr, zu zeigen, dass es verschiedene Wirklichkeiten gibt, die man sich oft gar nicht vorstellen kann. Die aber Handlungen nachvollziehbarer machen, wenn man ein wenig darüber nachdenkt. Denn von einem Umstand kann man ausgehen: Niemand ist gefeit davor, selbst einmal auf dem Anklagestuhl zu sitzen, auch jene nicht, die am lautesten nach Law & Order rufen.







Eigene Fischarten werden im Straflandesgericht nicht gezüchtet, die Renovierung lässt einfach bereits seit Jahren auf sich warten.




Kapitel 1:

Wenn man seinen

Ohren kaum traut


Nicht immer weiß man als Gerichtsreporter im Vorhinein, was einen genau erwartet, wenn man von einem Prozess erfährt. Manche Geschichten hören sich dramatisch an, bieten dann aber wenig Grund, darüber zu berichten. In anderen Fällen ist es umgekehrt: Erst im Verhandlungssaal kommen kuriose Begebenheiten ans Licht. Einige dieser Geschichten findet ihr hier versammelt: Es geht um Büropflanzen und ihre Lichtbedürfnisse, Cheeseburger als Mittel zur Nothilfe und Chefinnen, die Mitarbeiter inkognito dazu bringen, ein Kind zu missbrauchen.





Topfpflanzenstreit beim Bundesheer


Wenn eine Richterin „Hat der noch gelebt?“ fragt, wird gemeinhin ein Schwerverbrechen verhandelt. Im Prozess wegen schwerer Körperverletzung gegen Eva M. ist das glücklicherweise nicht der Fall. Die besorgte Erkundigung von Richterin Nicole Baczak gilt nämlich einer Pflanze. Die soll die 44-jährige Angeklagte samt Topf einer Untergebenen auf den Fuß geschmissen haben, wodurch sich die Frau einen Fußknochen gebrochen hat.

Schauplatz ist eine Kanzlei des Verteidigungsministeriums. Frau M. ist dort Amtsdirektorin; bis zum Vorfallstag, dem 8. August 2016, teilte sie sich mit Frau J. das Zimmer. Die scheint eine Pflanzenliebhaberin zu sein, vier Stück, darunter zwei Birkenfeigen, besser bekannt unter dem Namen Ficus, und einen Elefantenfuß stellte sie ins Büro.

Als Frau J. im Sommer auf Urlaub war, fasste die Angeklagte einen Plan. „Es war so heiß, daher habe ich die Pflanzen von der Fensterbank genommen, damit man lüften kann, und einen Ficus umgestellt. Da habe ich auch bemerkt, dass der Lichteinfall viel besser geworden ist, man hat kein elektrisches Licht mehr gebraucht“, schildert sie.

Am Tattag kam die Kollegin aus dem Urlaub zurück. „Sie ist in die Teeküche gegangen, die ist geputzt worden. Dann hat sie gleich gefragt, wer ihre Sachen umgeräumt hat“, erzählt die Unbescholtene. Dramatisch wurde die Situation dann, als Frau J. in ihrem Zimmer den 1,60 Meter hohen Ficus nicht sah. „Sie hat gefragt, wo er ist, und ich habe ihr gesagt, er steht neben der Tür.“

Aus Sicht der Besitzerin ein schlechter Platz, sie wollte ihn offenbar wieder näher ans Licht stellen. „Ich habe ihr dann eine Dienstanweisung erteilt, dass sie die Stöcke wegstellen muss“, erinnert sich die Angeklagte. „Sie haben ihr eine Dienstanweisung erteilt?“, fragt Baczak ungläubig. Nicht nur das hat sie, sie wollte auch den Vorgesetzten um eine letztinstanzliche Entscheidung bezüglich des Pflanzenstandorts bitten.

„Bis dahin wollte ich den Stock von der Fensterbank nehmen. Er ist mir aber ausgerutscht und auf den Boden gefallen.“ Frau J. habe sie dabei nicht getroffen. „Sie hat dann aber gesagt, ich hätte mich erschreckend verändert“, berichtet Frau M. weiter. Dann habe die Kontrahentin alle Blumentöpfe ins Auto getragen und sich krankgemeldet.

„Wer hat den Unfall gesehen, also quasi das Attentat des Blumentopfes?“, erkundigt sich die Richterin. Sie erfährt, dass es keine unmittelbaren Zeugen gibt. Andere Mitarbeiter würden aber bezeugen können, dass Frau J. weder über Schmerzen geklagt hat noch gehumpelt ist.

Frau J. erzählt naturgemäß eine ganz andere Geschichte. „Ich habe nach dem Urlaub den Dienst angetreten. Als ich gekommen bin, war eine ganz eigenartige Stimmung, eher feindselig“, erzählt sie schluchzend. Als sie sich wegen der Teeküche erkundigte, habe sie eine barsche Antwort bekommen, die sie so verstört zu haben scheint, dass sie ihren Ficus übersah.

Als sie diesen wieder auf seinen angestammten Platz stellen wollte, sei die Situation eskaliert. „Die Frau Amtsdirektor ist herübergestürmt und hat mit der Hand den Blumentopf vom Fensterbrett geschmissen“, behauptet die 49-Jährige. Der rund fünf Kilo schwere Topf habe sie mit der Kante dann am Fuß erwischt.

„Ich war geschockt und wollte nur noch weg“, daher habe sie die Streitobjekte in ihren Wagen verfrachtet und sei zum Hausarzt gefahren. Der habe sie zum Röntgen geschickt, im Spital sei ihr dann gesagt worden, dass das sogenannte Sesambein im linken Fuß gespalten sei.

Als Anhängerin von Naturmedizin verweigerte sie die verschriebenen Schmerzmittel, wegen ihrer Arthritis wollte sie auch keinen Gips. Der Knochenbruch habe weitere Folgen gehabt – einige Zeit später stieß sie, da sie nicht richtig auftreten konnte, gegen einen Türstock und brach sich die kleine Zehe. Drei Monate war sie insgesamt im Krankenstand.

„Waren Sie früher sportlich?“, stellt der medizinische Sachverständige Christian Reiter eine zunächst überraschend klingende Frage. „Ja, ich bin gelaufen, geklettert, gewandert“, bekommt er als Antwort. „Wollen Sie Schmerzensgeld?“, erkundigt sich die Richterin noch. „Ja, mein Anwalt hat gesagt, ich kann das fordern. Ich weiß aber nicht, wie viel.“

Ein Umstand, der keine Rolle mehr spielt, als Reiter sein anhand der Röntgenbilder und der Krankenhausakte erstelltes Gutachten erläutert. „Die Dreiteilung des Sesambeines muss deutlich vor dem 8. August passiert sein“, stellt er nämlich fest. „Eine derartige Verletzung passiert meistens bei einem Sprung aus großer Höhe. Es kann aber auch eine Ermüdungsfraktur sein, die bei Läufern vorkommt.“

Wäre Frau J. von einer Blumentopfkante getroffen worden, hätte es zusätzlich noch andere Symptome geben müssen. Aus seiner Sicht könne die Zeugin sich daher maximal eine Prellung zugezogen haben, falls sie überhaupt getroffen worden sei. „Vereinfacht gesagt: Da war kein Blumentopf?“, bringt die Richterin es auf den Punkt. „Ich würde mit wesentlich schwereren Verletzungen rechnen, wenn es einen gegeben hätte“, antwortet der Experte.

Die logische Folge ist ein nicht rechtskräftiger Freispruch für Frau M., Frau J. nimmt ihn wortlos zur Kenntnis und verlässt den Saal. Die beiden Frauen arbeiten mittlerweile übrigens an unterschiedlichen Standorten.




Der Shoppingsender und die betrügerische Pensionistin


Es ist quasi eine Vermögensumverteilung auf eigene Faust gewesen, die Margarethe S. begangen hat. Die 68-Jährige ist nämlich der Meinung, vom Leben benachteiligt worden zu sein. Die Pensionistin hat daher beim TV-Shoppingsender QVC eine umfangreiche Bestellung aufgegeben. Als Käufernamen verwendete sie allerdings den einer Bekannten, bezüglich der Rechnung hielt sie sich an den italienischen Literaturnobelpreisträger Dario Fo: „Bezahlt wird nicht!“ Daher muss Richter Ulrich Nachtlberger entscheiden, wie er diesen Betrug bestraft.

Ihr Motiv schildert die Unbescholtene unter Tränen. „I hob mei gonz’ Leben hoat goabeit“, sagt sie. Wegen ihres Expartners sei sie in Konkurs gewesen, offenbar ist ein geschäftliches Unternehmen gescheitert, und der Herr zog es vor, die Verbindlichkeiten auf sie abzuwälzen.

Dazu kommen Pfändungen wegen weiterer Schulden und Forderungen des Finanzamts, die ebenso noch aus dem Unternehmertum stammen. Von ihrer Pension bleiben ihr lediglich 965 Euro zum Leben. „I hob monchmoi fost nix zum Essen ghobt!“, erzählt sie. Und: „I woid ma a amoi wos leisten.“

Die Unbescholtene leistete sich einiges. Auf der Bestellliste bei QVC, einem international tätigen Konzern, der laut Eigenangaben mit 17.700 Mitarbeitern weltweit rund 7,63 Milliarden Euro Umsatz macht, stehen höchst unterschiedliche Dinge: ein Laptop, vier Garnituren Bettwäsche, ein Kinderspielzeug, drei Kleidungsstücke, vier Kosmetikprodukte und ein ziemlich hässliches weihnachtliches, leuchtendes Fensterbild. Insgesamt machte die Rechnung fast 900 Euro aus.

Die kriminelle Intelligenz von Frau S. war aber enden wollend. Bestellbetrug basiert naturgemäß darauf, den wahren Empfänger zu verschleiern. Die Angeklagte gab zwar für die Rechnung Name und Adresse ihrer Bekannten an, als Lieferadresse aber einfach ihre eigene. Die Zeugin war verständlicherweise recht überrascht, als sie plötzlich die Zahlungsaufforderung bekam, die wahre Täterin konnte dagegen wenig überraschend rasch ausgeforscht werden.

Richter Nachtlberger schafft es, der Pensionistin das Wesen einer Diversion in leicht verständlichen Worten zu erklären. „Es gibt da ein Zuckerl. Also eh alles im Rahmen des Gesetzes. Wenn Sie geständig sind und den Schaden wiedergutmachen, kann das heute auch ohne eine Verurteilung enden. Das nennt man dann Diversion, da dürfen Sie einfach ein paar Jahre nichts mehr machen.“ Frau S. nimmt das Angebot freudig und dankend an, Staatsanwältin Kristina Jahn hat ebenso wenig Einwände, damit ist die Entscheidung rechtskräftig.




Der Rosenbusch und der Hausbesuch mit Schlagring


Friedrich M. ist einigermaßen erbost, als er vor Richterin Beatrix Hornich sitzt. Dass er sich am Abend des 21. November bei seinem Besuch bei Herrn R. fälschlicherweise als Polizist ausgegeben habe, gibt der 67-Jährige zwar zu. Ebenso, dass er einen Schlagring gezogen und R. körperliches Unbill angedroht habe. „Aber verletzt habe ich ihn sicher nicht!“, beteuert der Angeklagte.

Im Hintergrund steht ein Konflikt: M. scheint überzeugt, dass R. eine Frau belästigt, und wollte sich als Rächer betätigen. Mit einem Freund fuhr der Pensionist zu der Wohnhausanlage in Wien-Simmering. An der Gegensprechanlage sagte er zu R., er sei von der Kriminalpolizei, worauf er eingelassen wurde.

„Er ist mir im Stiegenhaus entgegengekommen, wir waren uns nie näher als vier oder fünf Meter“, sagt der Angeklagte. Ja, er habe einen Schlagring gezeigt, den er sich sicherheitshalber mitgenommen hatte. Und er stellte lautstark fest: „Pass auf, wenn du die Nicole ned in Rua losst, hau i da den Schädl ei!“

„Woher haben Sie denn den Schlagring?“, will die Richterin wissen. Aus der Wohnung seines 1999 verstorbenen Bruders, erklärt der Angeklagte. „Haben Sie gewusst, dass das eine verbotene Waffe ist? Haben Sie sich da nie erkundigt?“, fragt Hornich. „Nein, ich habe ihn ja nie gebraucht.“

Dass er, wie Herr R. bei der Polizei behauptete, mehrmals mit dem Schlagring in R.s Richtung geschlagen und ihn einmal am Handgelenk erwischt habe, stimme definitiv nicht. Es habe ein Wortgefecht gegeben; nachdem R. von einer Verwandten ein Baseballschläger gereicht wurde, seien der Angeklagte und sein unten wartender Bekannter gegangen.

M. hat eine ganz andere Theorie, wie es zu einer Verletzung gekommen sein könnte: R. sei unmittelbar danach noch in einen Raufhandel verwickelt gewesen, habe er erfahren. Von diesem müsse die leichte Prellung am Handgelenk stammen, die im Spital diagnostiziert worden sei.

Der 47-jährige R., der als Zeuge von einer Mitarbeiterin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in den Saal begleitet wird, stellt das definitiv in Abrede. Er sei gleich nach dem Vorfall mit Herrn M. zunächst zur Polizei und dann ins Spital gefahren. „Es gab sonst keine Rauferei“, erklärt er im Brustton der Überzeugung. Lediglich an einem Rosenbusch habe er sich gekratzt, als er die Wohnanlage verließ, verrät er noch.

Die Auseinandersetzung im Stiegenhaus schildert er dagegen deutlich dramatischer. M. habe zwei oder drei Mal in Richtung seines Gesichts geschlagen und ihn einmal am Gelenk getroffen, als er einen Schlag abwehren wollte. Richterin Hornich fragt über die genauen Platzverhältnisse nach und wird zusehends skeptisch. Der 1,72 Meter große Angeklagte sei demnach tiefer als der 1,80 Meter große R. gestanden, zusätzlich sei noch das Stiegengeländer zwischen den Männern gelegen.

„Hätten Sie nicht einfach einen Schritt zurück machen können? Dann wären Sie ja sicher außer Reichweite des Angeklagten gewesen.“ – „Nein, da stand meine Stieftochter“, behauptet der Zeuge, der auch sagt, er habe aus Angst Tage nach dem Vorfall nicht mehr schlafen können. Dass ihm ein Baseballschläger gebracht worden sei, bestreitet der Zeuge – der Gegenstand, den ihm seine Stieftochter aus der Wohnung geholt habe, sei ein schwarzer Besenstiel gewesen.

Seine Gattin kann als Zeugin wenig beitragen, da sie den Streit im Stiegenhaus nicht verfolgt hat. Umso interessanter ist dafür die Befragung der Stieftochter. Die erklärt, sie sei auf der Treppe schräg über R. gestanden und nicht direkt hinter ihm. Außerdem habe sie nur einen Schlag wahrgenommen. Auf die Frage von Staatsanwalt Bernhard Mascha, ob sie ihrem Stiefvater etwas gebracht habe, schüttelt sie energisch den Kopf und verneint das auch verbal.

Der Staatsanwalt beantragt also eine Protokollabschrift, da sich die Aussagen von R. und der Zeugin eklatant widersprechen und der Verdacht der falschen Zeugenaussage im Raum steht. Doch es kommt noch besser. „Gab es noch eine andere Auseinandersetzung?“, fragt die Richterin. „Ja, gab es“, gibt die Zeugin zu. Ihr Stiefvater und ihr Ex-Freund hätten sich um einen Schlüsselbund gestritten, den der Ex nicht hergeben wollte. Ihr Stiefvater habe diesen Streit aber nicht weiter verfolgen wollen, gibt die Zeugin zu. „Er hat gesagt: ‚Es war ein Ausrutscher, er war auf Alkohol.‘“ – „Hat auch ein Rosenbusch eine Rolle gespielt?“ – Die Zeugin kichert und will dazu nichts sagen.

Wegen der Nötigung und des Besitzes einer verbotenen Waffe entscheidet Hornich sich für eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen die Bezahlung von 150 Euro Pauschalkosten. Vom Vorwurf der Körperverletzung spricht sie M. dagegen frei – zu widersprüchlich seien die Aussagen der Gegenseite gewesen.




Der von einer Unbekannten angestiftete Kinderschänder


„Die ganze Causa ist abstoßend und pervers“, fasst Helmut Neumar, Vorsitzender des Schöffengerichtes in Korneuburg, die Geschichte von Walter K. und Brigitta S. zusammen. Im Laufe des Verfahrens um schweren sexuellen Missbrauch einer Unmündigen fallen auch andere Beschreibungen: „bizarr“, „unglaublich“, „abscheulich“. Jeder der Begriffe passt.

Der 59 Jahre alte K. verdiente sein Geld damit, in der Firma von S. behinderte Kinder mit dem Bus in die Schule zu fahren. Eine 13-Jährige, körperlich beeinträchtigt und geistig auf dem Niveau einer Zwei- bis Dreijährigen, soll er von September 2016 bis Jänner 2017 mindestens 20-mal missbraucht haben, wirft ihm die Staatsanwältin vor.

„Ich bin schuldig“, bekennt K., dreifacher Vater. Mit seiner Lebensgefährtin war er 14 Jahre zusammen, gleichzeitig hatte er zahlreiche Affären, die er im Internet kennenlernte. „Sie waren ja praktisch permanent on. Da ging es in den Chats ja immer gleich ums Blasen und Ficken“, spricht es der Vorsitzende unverblümt aus. „Sie waren ja immer auf der Suche?“ – „Als Bestätigung“, argumentiert der Angeklagte.

Die bekam er beispielsweise von „Gipsy dewo“, die er 2016 auf Facebook kennen lernte. Man schrieb sich viel, der sonst dominante K. sagt, er sei in der schriftlichen Beziehung mit der Unbekannten der Unterwürfige und süchtig nach „Gipsy“ gewesen: „Ich wollte nur mit ihr schreiben. Mit ihr in Verbindung sein.“

Auch während seiner Fahrten kommunizierte er fernschriftlich mit der Person. Und schrieb ihr einmal, dass sein Opfer, wie schon öfter, seine Nähe gesucht und ihren Kopf in seinen Schoß gelegt habe. „Mach mal dein Hosentürl auf und schauen wir, was passiert“, forderte ihn „Gipsy dewo“ auf. „Und Sie haben das gemacht?“, ist Neumar fassungslos. „Ich habe nicht nachgedacht und das einfach gemacht.“ Zum Beweis fertigte er noch ein Foto an und schickte es „Gipsy“. Das wiederholte sich in den kommenden Wochen.

Im Jänner sei er eines Morgens schweißgebadet und mit schlechtem Gewissen aufgewacht, erzählt K. weiter. Um den Missbrauch zu beenden, versuchte er, die Route abzugeben, oder bat seine Chefin S., ihn zu begleiten. 2017 fand er auf seinem Auto einen USB-Stick mit den Missbrauchsbildern, seine Arbeitgeberin erzählte ihm, dass sie von Unbekannten mit den Fotos erpresst werde. Sogar bei der Polizei zeigte die 54 Jahre alte Frau an, dass sie von einem BMW verfolgt werde, dessen Kennzeichen sich als gestohlen herausstellten.

Schließlich erschien S. bei der Lebensgefährtin von K., zeigte ihr die Bilder und erzählte von der Erpressung. Die Lebensgefährtin schmiss K. hinaus und forderte ihn auf, sich der Polizei zu stellen. Der machte das nicht, daher zeigte ihn am Ende sein eigener Sohn an.

Die Polizei begann zu ermitteln und kam zu einer überraschenden Erkenntnis. Denn im Zuge der Erhebungen wurde die Identität von „Gipsy dewo“ offenbart: Frau S. hatte das Fakeprofil angelegt, sich die Erpresserbriefe selbst geschrieben, Drohanrufe aus Telefonzellen fingiert und die Nummerntafeln des geheimnisvollen BMW gestohlen und in ihrem Hochbeet vergraben.

Ihr Motiv bleibt im Dunkeln. Die vierfach Vorbestrafte erzählt, sie habe K., mit dem sie selbst eine Affäre hatte, des Kindesmissbrauchs verdächtigt und wollte ihn überführen. „Da hätte aber schon ein Foto gereicht!“, wirft der Vorsitzende ein. Dann sagt sie, ihr Ziel sei gewesen, dass K. sich selbst stelle. „Warum sind Sie dann zu seiner Partnerin gegangen und haben ihr die Fotos gezeigt und von der angeblichen Erpressung erzählt?“, hält ihr die Staatsanwältin vor. Antwort bekommt sie keine.

Bei einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren wird K. zu sechs und S. zu vier Jahren Haft verurteilt. Sowohl Angeklagte als auch Anklägerin berufen gegen die Strafhöhe, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.




Krippenfiguren und Teddybären


„Es gibt Sachen, die glaubt man nicht. Sie haben nur für Teddybären für Ihren Sohn wahrscheinlich ein Kulturgut Österreichs zerstört“, ist Nicole Baczak, Vorsitzende des Schöffensenats, am Ende des Prozesses gegen Marie-Theres E. (Name geändert, Anm.) noch immer fassungslos. Staatsanwältin Leila Ivo geht es in ihrem Schlussplädoyer ähnlich: „Das Ganze zeugt von einer Dreistigkeit, die ich kaum mehr in Worte fassen kann“, fordert sie eine Verurteilung der 31-jährigen E. wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls. Das Opfer der Unbescholtenen: das Volkskundemuseum Wien. Der Schaden: mindestens 100.000 Euro.

Die Akademikerin war dort als „Kulturvermittlerin“ tätig, wie heute Museumsführer genannt werden. Da E. manchmal auch Gruppen außerhalb der Öffnungszeiten das Museum zeigte, konnte sie auf einen Zentralschlüssel zugreifen. Anfang November 2017 sei die Tür zu einer Werkstatt offen gestanden, berichtet die Angeklagte, die sich schuldig bekennt.

„Ich bin aus Neugier hineingegangen“, erinnert sie sich. „Ich habe zwei Engel gesehen. Die haben mir so gut gefallen. Ich habe so was nie besessen. Aus irgendeinem Grund habe ich sie genommen“, erzählt sie dem Senat. Die Himmelswesen waren Teil der barocken „Jaufenthaler Krippe“, eines der Prunkstücke des Hauses.

Aufgestellt ist die Krippe rund 30 Quadratmeter groß und besteht aus 898 einzelnen Objekten. Es blieb nicht bei einem Diebstahl. Mindestens sechs weitere Male drang die Angeklagte mittels Zentralschlüssel in die Werkstatt ein und stahl 90 Krippenobjekte und 200 Wallfahrtsmedaillons. En passant ging das nicht, wie Anklägerin Ivo herausarbeitet. Denn manche Objekte waren 20 bis 30 Zentimeter groß, sie einfach in die Hosentasche zu stecken war nicht möglich.

Ihre Beute verkaufte E. im Internet in ganz Europa, eine Liste von sieben Käufern gab sie der Polizei. Das waren aber teilweise Großabnehmer, die die begehrten Stücke wieder veräußerten. Der Spur jedes einzelnen Stückes zu folgen ist schwierig.

„Warum?“, will Baczak mehr über das Motiv wissen. „Ich hatte ein sehr schlechtes Gewissen wegen meinem kleinen Sohn“, antwortet E. unter Tränen. „Ich war länger im Krankenhaus und wollte das wiedergutmachen. Ich habe ihm sehr viele Spielsachen gekauft. Teddybären, ein Spielhaus. Und ich wollte, dass er von allem das Beste hat.“

Verteidigerin Ingrid Herzog-Müller und die Angeklagte sagen, es seien nur 5.000 Euro durch die Verkäufe erlöst worden, es seien auch nicht so viele Objekte wie angeklagt gestohlen worden. E. habe im Internet auch selbstgemachte Objekte oder Flohmarktfunde weiterverkauft. Die Vorsitzende sieht das finanzielle Motiv nicht: „Ich habe nachgeschaut: Gegen Sie läuft keine Exekution oder Zivilklage. Wo genau ist das finanzielle Problem?“ – „Ich bin manchmal mit dem Geld nicht ausgekommen.“

Direktor und Angestellte des Museums bestätigen die angeklagten Verluste. „Ist das quasi Ihre Saliera?“, will Baczak von einer Zeugin wissen. „Ja, es gehört sicher zu den wertvollsten Stücken.“ Der Marktwert kann nur geschätzt werden. Aber E. habe die Beute vor dem Verkauf teilweise auch verändert – aus einem Engel einen Teufel gemacht, beispielsweise. Alleine die Wiederherstellung der sichergestellten und wiederausgeforschten Figuren kostet mindestens 100.000 Euro.

Kurios ist die Geschichte, wie E. enttarnt wurde. Die Diebstähle wurden zwar der Polizei gemeldet, zunächst aber nicht öffentlich gemacht. Als das Bundeskriminalamt nach einigen Monaten doch Bilder der Beute auf seine Homepage stellte, berichtete die „Kronen Zeitung“ darüber.

Eine ehrenamtliche Helferin des Museums wurde von einer Freundin beim wöchentlichen Kaffeetreffen auf den Bericht aufmerksam gemacht. „Als ich die Bilder gesehen habe, wusste ich, dass ich die auf Ebay gespeichert habe“, schildert diese Zeugin. Denn: Sie ist selbst Sammlerin von Krippenfiguren – und hatte selbst bereits zweimal bei der Angeklagten gekauft.

Die Zeugin rief die zuständige Museumsmitarbeiterin an und nannte den Namen ihrer Geschäftspartnerin. „Da war erst Stille. Und dann habe ich gehört: ‚Die arbeitet bei uns.‘“ Nicht nur das: Die von ihren Kolleginnen als unauffällig und freundlich beschriebene E. bot nach dem Verschwinden der ersten beiden Engel sogar an, bei der Suche nach ihnen zu helfen.

Bei ihrer ersten Einvernahme durch die Polizei sagte die Angeklagte noch aus, sie habe die von ihr verkauften Figuren „bei Zigeunern am Naschmarkt gekauft“. Schließlich plagte sie das schlechte Gewissen, sie kam ein zweites Mal zu den ermittelnden Beamten, brachte ein gutes Dutzend Figuren mit und gestand.

Das Urteil: zwei Jahre Haft für gewerbsmäßigen schweren Diebstahl, davon acht Monate unbedingt. Zusätzlich bekommt E. Bewährungshilfe und muss den Schaden ersetzen.




Der fliegende Burger und der Schädelbasisbruch


Thomas P. hat zwei Vorstrafen, eine davon wegen versuchten Mordes. Nicht das beste Blatt also, wenn man wie er beschuldigt wird, seinem Kontrahenten bei einer Auseinandersetzung den Schädel gebrochen und ihn so schwer verletzt zu haben. Der 38-Jährige bekennt sich vor Richterin Erika Pasching dennoch nicht schuldig: Er habe in Nothilfe gehandelt, wobei sich der über 70 Jahre alte Gerhard K. verletzt habe.

Die Geschichte spielt vor der Begegnungszone beim Einkaufszentrum Wien-Mitte im Bezirk Landstraße. Zwei Frauen und ein Kind probierten dort die fast allgegenwärtigen mietbaren E-Scooter aus. Mit zwei Gefährten waren sie unterwegs, auf einem fuhr der Bub mit seiner Tante.

„Ich bin gerade über den Zebrastreifen gegangen, als ich gesehen habe, wie der Herr die Dame samt dem Kind vom Scooter gestoßen hat“, erinnert sich der Angeklagte. „Es ist dann ein Streit zwischen dem Herrn und einer Frau entstanden, der Herr hat die Faust gehoben. Ich dachte, er wird sie gleich schlagen.“

Da P. sich zuvor einen Imbiss in einem Schnellrestaurant besorgt hatte, verwendete er das aufgemotzte Fleischlaberl als Wurfgeschoss. „Ich habe meinen Cheeseburger geworfen und bin losgerannt“, behauptet der Angeklagte. Sein Ziel sei es gewesen, sich zwischen den älteren Mann und die deutlich kleinere Frau zu zwängen und zu deeskalieren. „Ich habe den Herrn dabei sicher nicht gestoßen, maximal angerempelt. Er fiel nach hinten um und ist mit dem Kopf unglücklich auf einer Gehsteigkante aufgeschlagen“, beteuert P. gegenüber Richterin Pasching.

Die Folgen des Vorfalls waren verheerend: K. erlitt einen Schädelbasisbruch, war eine Woche stationär im Krankenhaus und leidet auch Monate später noch unter Wortfindungsstörungen und Druckgefühlen im Kopf, wie er schildert. 500 Euro Schmerzensgeld hätte der Pensionist gerne.

Davor erzählt K. jedoch eine völlig andere Version der Geschehnisse. „Ich bin aus dem Kino gekommen, es waren ungefähr 30 Leute auf dem Gehsteig.“ Plötzlich sei er leicht von einem Roller gestreift worden. Es sei nicht dramatisch gewesen, er wollte allerdings seine Auslegung der Straßenverkehrsordnung klar machen. „Was macht ihr da, ihr gehört ja auf die Straße!“, habe er sinngemäß geschrien. „Es tun ja alle“, echauffiert er sich auch vor Gericht.

Vom Scooter habe er aber niemanden gestoßen, stellt der Pensionist klar. Da auf der anderen Straßenseite die zweite Frau – die Mutter des Kindes – wartete, habe er auch ihr nochmals seinen Standpunkt dargelegt. Aber sicher nicht drohend, geschweige denn mit erhobener Faust.

Warum genau das aber sowohl die beiden Scooterfahrerinnen als auch unbeteiligte Zeuginnen und Zeugen aus den umliegenden Gastgärten so wahrgenommen haben, kann er sich nicht erklären. „Da waren sicher 30, 40 Leute herum. Wenn ich so drohend gewesen wäre, warum ist dann nicht von denen wer eingeschritten?“, wundert K. sich.

Die bedrohte Frau liefert dafür in ihrer Aussage eine mögliche Erklärung: „Die anderen haben nichts gemacht, der Herr Angeklagte hat Zivilcourage gezeigt“, lobt sie. Denn der Pensionist habe zu ihrer kopftuchtragenden Schwester auch „Schleicht’s eich in eier Land!“ gesagt, was K. wiederum bestreitet.

Der Verletzte hat das jedenfalls völlig anders wahrgenommen, wie er schildert. „Plötzlich kam der Herr dazu und sagte, ich soll die Frau in Ruhe lassen“, rekapituliert er vor Gericht. „Er hat sich auf die Seite der –“, K. stockt kurz, „– Leute geschlagen, anstatt ihnen zu sagen, dass sie nicht auf dem Gehsteig fahren dürfen.“ Daher habe er P. möglicherweise noch „Wos woin Se von mir?“ gefragt, ehe dieser ihn wuchtig weggestoßen habe. „In der Früh bin ich um neun Uhr dann im SMZ Ost aufgewacht, ohne zu wissen, wie ich da hingekommen bin.“

Die beiden Frauen und die unbeteiligten Zeugen schildern zwar alle einen lautstarken Streit und eine bedrohliche Situation, widersprechen sich aber in der Frage, ob P. den Pensionisten nun aktiv weggestoßen habe oder der auf andere Weise zu Sturz gekommen ist.

P.s Verteidiger Andreas Duensing führt im Schlussplädoyer noch aus, dass sogar ein Wegstoßen rechtlich gedeckt sei: „Mein Mandant hat Nothilfe geleistet und dazu muss er den Angriff zuverlässig vereiteln. Wenn er sich nur dazwischengestellt hätte, wäre er geschlagen worden, das kann man ja von niemandem verlangen!“

Richterin Pasching schließt sich dieser Sicht an und spricht den Angeklagten rechtskräftig frei. „Es hat für alle so ausgesehen, als ob Herr K. die Frau gleich schlagen würde“, begründet sie ihr Urteil. Dass P. sich lediglich dazwischendrängen wollte, glaubt sie ihm zwar nicht, aber auch ein Stoß ist für sie zulässig, da er das gelindeste Mittel sei, um die Situation zu klären. Es habe in weiterer Folge einen unglücklichen Verlauf genommen, aber für eine strafrechtliche Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung sei es zu wenig, meint die Richterin.




Der Steirer und die „grüne Muschi“


Einblicke in ländliches Brauchtum kann man beim von der ehemaligen Grünen-Chefin Eva Glawischnig angestrengten Prozess gegen Richard H. erhalten. Der 44-jährige Steirer muss sich wegen Beleidigung vor Richter Hartwig Handsur verantworten. Im März 2017 soll H. in der Facebook-Gruppe „Unsere blaue Seite“ aktiv geworden sein. Er postete einen Kommentar unter einem Artikel der „Salzburger Nachrichten“ mit dem Titel: „Grüne pochen auf eigenes Frauenministerium“. H.s Reaktion auf diese Meldung: „Diese grüne Muschi, soll sie doch mal die Moslems fragen, das würde sie wohl nicht überleben.“

Der unbescholtene Angeklagte gibt sich jovial: „Ehrlich, Herr Rat, ich weiß nicht mehr, ob ich das geschrieben habe. Es war eine lustige Männerrunde, wir haben das Facebook durchgeschaut und das Handy weitergegeben. Ich weiß nicht mehr, wer es geschrieben hat, und ich werde die Kollegen jetzt nicht fragen.“

Handsur ist etwas konsterniert. „Als das steirische Landesamt für Verfassungsschutz bei Ihnen angerufen hat, haben Sie noch gesagt, Sie hätten es geschrieben und wollen nicht mit dem Verfassungsschutz reden.“ – „Ich habe geglaubt, ich werde gefoppt. Da ruft irgendwer an und sagt, er ist der Verfassungsschutz. Das hätte ja auch Radio Steiermark sein können!“, entschuldigt sich der Angeklagte, der schließlich doch die Verantwortung für den Beitrag übernimmt.

„Gut“, meint der Richter, „wenn Sie es also geschrieben haben, wie haben Sie es gemeint?“ – „Es ist unglücklich formuliert.“ – „Was könnte damit gemeint sein?“ – „Was Grünes kann alles Mögliche sein. Die Steiermark …“ – „Es geht mir jetzt weniger um die Farbe“, unterbricht Handsur den Angeklagten. „Und sagen Sie jetzt nicht, Sie haben mit ‚Muschi‘ eine Katze gemeint.“

H. konzediert schließlich, dass sich eine Frau durch die Bezeichnung „Muschi“ durchaus beleidigt fühlen könnte. „Und steht es da, weil Sie die politische Idee eines Frauenministeriums für blöd halten oder weil Frau Glawischnig eine Frau ist?“, bohrt der Richter nach. Klare Antwort bekommt er keine.

Auch die Anklägerin nicht, als sie wissen will, wer die Mitglieder der „lustigen Männerrunde“ gewesen seien. Es entspinnt sich folgender Dialog: „Da gibt es den Walter, da gibt es den Rudolf …“ – „Nachnamen?“ – „Die weiß ich nicht.“ – „Sie kennen die Nachnamen Ihrer Freunde nicht?“ – „Herr Staatsanwalt …“ – „Ich bin eine Frau und kein Herr!“ – „Entschuldigen Sie, Frau Staatsanwältin.“ – „Und Sie geben einfach Ihr Handy weiter, damit jeder in Ihrem Namen posten kann?“ – „Bei uns am Land ist das üblich.“ – „Ich komme auch vom Land.“ – „Von woher genau?“ – „Das erörtere ich jetzt nicht. Also gibt jeder sein Handy her?“ – „Bei uns herrscht Vertrauen.“

Nebenanklägerin und Privatbeteiligtenvertreterin Elsa Wessely ist durchaus zu einem Vergleich bereit. 604,27 Euro sind bisher an Anwaltskosten aufgelaufen, 250 Euro Schadenersatz will Glawischnig. „Mhhmm, das ist ein gewaltiger Betrag für mich“, sieht sich der Alleinerziehende überfordert. Es beginnen Vergleichsgespräche, die schließlich damit enden, dass H. innerhalb von sechs Wochen 700 Euro zahlen wird. Da daraufhin die Ermächtigung zur Verfolgung und damit auch die Anklage zurückgezogen werden, wird H. von Handsur nicht rechtskräftig freigesprochen.




Der Pizzabäcker und seine Peniskrümmung


Herr S. ist 32 Jahre alt, Italiener und arbeitet seit zwei Jahren in einer Wiener Pizzeria, wo er die knusprigen Fladen herstellt. Im August 2017 soll er laut Anklage, über die ein Schöffensenat unter Vorsitz von Christoph Bauer zu verhandeln hat, versucht haben, eine Kollegin geschlechtlich zu nötigen. Er soll Frau W., 23 Jahre alt, gegen 20 Uhr zur Hauptgeschäftszeit in den Keller des Restaurants gelockt, sie dort in den Duschraum gezerrt und sein erigiertes Glied entblößt haben. Als er versuchte, ihre Hand auf seinen Penis zu ziehen, habe W. sich losreißen können, skizziert die Staatsanwältin in ihrem Anklagevortrag.

Wie so oft in Sexualprozessen steht Aussage gegen Aussage. Denn der unbescholtene Angeklagte beteuert, unschuldig zu sein. „Haben Sie eine Erklärung, warum Frau W. das erfinden sollte?“, will der Vorsitzende von S. wissen. „Ich kann es mir nicht erklären. Tatsache ist, dass ich nichts gemacht habe“, lässt er übersetzen.

Er kann sich allerdings detailreich erinnern, was an diesem Tag vor über einem Jahr passiert ist. Zunächst habe man in der Küche noch „Wahrheit oder Pflicht“ gespielt. W. habe ihm dabei Staubzucker ins Gesicht geschüttet. Und anschließend abgeleckt. „Das ist aber nicht unbedingt ein Vorgehen unter normalen Arbeitskollegen“, weist Bauer auf andere kollegiale Umgangsformen im Gericht hin.

„Es war für mich überraschend und auch beschämend“, konzediert der Angeklagte. „Haben Sie das auch artikuliert?“, fragt der Vorsitzende. „Ja.“ – „Wie?“ – „Ich habe gesagt: ‚Geh weg!‘ Ein anderer Koch und ein Kellner haben das gesehen.“ Befragt wurden die beiden Zeugen dazu im Ermittlungsverfahren noch nicht. Seltsam scheint auch, dass W.s Mutter an dem Tag als Gast im Lokal gewesen ist und W. nach dem Angriff gebeten haben soll, eine Torte in Herzform für ihre Mutter zu backen.

Eine Begegnung im Keller habe es mit Frau W. durchaus gegeben. Er habe Teig geholt. Da der Speisenaufzug in die Küche wieder einmal nicht richtig funktionierte, habe er nach oben um Unterstützung gerufen. Plötzlich sei Frau W. da gewesen, er habe sie gefragt, ob sie mit ihm und Kollegen nach der Arbeit etwas trinken gehen wolle.

„Vorher haben Sie gesagt, das Abschlecken sei beschämend gewesen, und jetzt sagen Sie, Sie haben Frau W. kurz darauf eingeladen?“, ist die Anklägerin skeptisch. Gemeinsame After-Work-Drinks der Kollegenschaft seien üblich gewesen, hört sie als Antwort.

Bauer wird dagegen bei einem anderen Umstand misstrauisch. Er will von S. wissen, ob er von Vorgesetzten auf die Anschuldigung W.s angesprochen worden sei. Der Angeklagte bejaht, sagt aber, es sei mehrere Wochen später gewesen. Er sei von der Polizei über die Anzeige informiert worden und habe seinen Chef gebeten, ihm das amtliche Schreiben zu übersetzen.

Die Geschäftsführerin und Gattin des Chefs sagt allerdings, ihr Mann habe S. am 30. oder 31. August mit W.s Vorwürfen konfrontiert. Sie selbst habe am 30. davon erfahren. W. sei an diesem Tag, vier Tage nach der angeklagten Attacke, zum Restaurantleiter gegangen, der habe die Frau zu ihr geschickt, erinnert sich die Zeugin.

„Es war der erste Tag, an dem ich W. wiedergesehen habe“, erzählt die Geschäftsführerin. „Ich habe ihr dann gesagt, dass mein Mann sofort ein ernstes Wort mit S. sprechen wird und dass das aufzuklären ist.“ W. habe auch angekündigt, dass sie kündigen wolle. „Wir haben vereinbart, dass sie noch bis Ende der Woche bleibt und wir die Dienste tauschen, damit sie nicht mit S. arbeiten muss.“ Frau W. wollte aber keine Dienstplanänderung und sprach sich auch gegen das Mitarbeitergespräch und einen Gang zur Polizei aus. Am nächsten Tag arbeitete sie noch und erschien nie wieder in dem Lokal.

Zur Polizei ging W. erst im Jänner 2018. Und gab dort Dinge zu Protokoll, die die Geschäftsführerin nicht recht nachvollziehen kann. Etwa dass die Pizzabäcker ständig mit den jungen Kellnerinnen geflirtet hätten. Oder nach dem Vorfall neun oder zehn andere Mitarbeiterinnen deshalb gekündigt hätten. „Nein, es war ein Wechsel wie immer. Es hat auch niemand so was als Begründung angegeben“, sagt die Geschäftsführerin dazu.

Noch verblüffter ist die Zeugin, als weiter aus dem Protokoll zitiert wird: Demnach habe sie W. „abgeschasselt“, vor der Kündigung in Zwangsurlaub geschickt und ihr mit einer Anzeige wegen Rufschädigung gedroht, falls sie von dem angeblichen Angriff erzählen sollte. Der Inhaber habe die Sache mit einem „Tabu“ belegt und jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin mit einer Verwarnung gedroht, sollte über den Fall gesprochen werden. Dieser Darstellung widersprechen nicht nur die Zeugin, sondern auch der Restaurantleiter und eine weitere ehemalige Kellnerin.

Frau W. wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit über eine Stunde lang befragt. Am Ende vertagt der Vorsitzende auf unbestimmte Zeit, da das Ermittlungsverfahren aus seiner Sicht unzureichend gewesen ist. Er will weitere Zeugen hören und auch ein Sachverständigengutachten einholen. Da dieses beantragt wurde, während die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, darf er nicht verraten, worum es in der Expertise gehen soll.

Die hehre Absicht des Schutzes des höchstpersönlichen Lebensbereiches von S. erweist sich am zweiten Prozesstag als vergebliche Liebesmüh. Denn sowohl Staatsanwaltschaft, die Anwältin von W. und die Verteidigung gehen auf das mysteriöse Gutachten ein. Dessen Inhalt: die von einem Sachverständigen erhobene Krümmung des Geschlechtsteils des Angeklagten.

Die Bedeutung dieser Expertise wird mit dem Auftritt der ersten Zeugin am zweiten Verhandlungstag klar. Die war zur fraglichen Zeit ebenfalls Kellnerin in dem Lokal. Und hatte ein sexuelles Verhältnis mit dem Angeklagten. „W. hat mich am Tag nach dem Vorfall angerufen und erzählt, dass S. sie belästigt hat“, erinnert sich die Zeugin. W. habe auch die ungewöhnliche Form des Geschlechtsteils von S. beschrieben, daher habe sie ihr geglaubt.

Am ersten Verhandlungstag hatte S. noch behauptet, dass an seiner Erektion nichts Ungewöhnliches sei. „Weil es für mich normal ist“, sagt er nun dazu. Zusätzlich vermutet er, dass sich W. bereits vor dem inkriminierten Vorfall mit der Zeugin über seinen Penis ausgetauscht habe. „Unter Frauen spricht man sicher darüber, wie ein Mann gebaut ist“, mutmaßt er.

Doch auch der nächste Zeuge stützt W.s Version. Der Ex-Freund der jungen Frau erinnert sich, dass W. ihn am fraglichen Tag unbedingt sehen wollte. Als er sie von der U-Bahn abholte, habe sie zu weinen begonnen und erzählt, dass sie in der Arbeit belästigt worden sei. „Ich dachte zuerst, jemand ist gestorben, ganz ehrlich“, fasst er W.s Gemütslage zusammen. Versuche, sie zu einer Anzeige zu überreden, seien aber damals gescheitert.

Eine weitere Mitarbeiterin behauptet, einmal selbst unliebsame Erfahrungen mit S. gemacht zu haben. „Wir waren im Abenddienst, ich ging im Keller auf das WC. Als ich herauskam, stand er da und versuchte mich zu küssen. Ich habe ‚Stopp!‘ gesagt, und er hat aufgehört.“

Privatbeteiligtenvertreterin Elisabeth Bischofreiter will für W. 2.500 Euro für erlittene seelische Schmerzen. Und verweist wie die Staatsanwältin auf das Gutachten, das belege, dass ihre Mandantin den Angeklagten unbekleidet gesehen haben müsse.

Der Senat verurteilt den unbescholtenen S. schließlich nicht rechtskräftig zu zehn Monaten bedingt. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht“, begründet der Vorsitzende. „Auch wenn Frau W. dazu neigt, sehr impulsiv zu formulieren – es entstand nicht der Eindruck, dass sie gelogen hat.“ W. bekommt 500 Euro zugesprochen.




Der Cam-Sex der falschen 14-Jährigen


Tobias S. ist „Isabella“ und 14 Jahre alt. Besser, er war es – und das nur im Internet. Genauer, in diversen Erotikforen, in denen er zahlungswilligen Männern versprach, dass sie sein weibliches Alter Ego vor einer Webcam nackt sehen könnten. „Eine absolut blöde Idee“, wie er nun in seinem Betrugsprozess zu Claudia Bandion-Ortner sagt, die dem Schöffensenat vorsitzt.

Im Jahr 2010 war der Deutsche nach Wien gekommen, um zu studieren. Wirklich schlecht ging es ihm finanziell nicht, die Idee für einen illegalen Zusatzverdienst entwickelte sich dennoch. „Wie kommt man darauf?“, fragt ihn Bandion-Ortner. „Ich habe im Fernsehen eine Reportage gesehen, wie leicht Männer glauben, dass sie mit einer Minderjährigen chatten.“ Das wollte er ausprobieren, legte sich seine falsche Identität zu. Und hatte Erfolg: „Sobald ich geschrieben habe, dass ich Cam-Sex-Dienste anbiete, haben mich sofort 500 Leute geaddet“, erinnert sich der Geständige. Später erhöhte er sein „Alter“ auf 18.

Insgesamt 1.350 Euro zum Beispiel überwies ihm ein „Herr Peter“. Der ist eines jener 18 in der Anklage genannten Opfer, die gezahlt haben, bei weiteren drei blieb es beim Versuch. In der Realität muss es viel mehr Interessenten gegeben haben, sagt auch der ermittelnde Polizist als Zeuge aus. „Die Opfersuche war schwierig.“ Es gebe zwar bändeweise Ausdrucke von Mailkonversationen und offensichtlich auch mehr Überweisungen. Die konnten teils aber nicht zugeordnet werden.

Andere schon – doch die Betroffenen, darunter zwei Priester, wollten keine Anzeige erstatten. „Einer der Männer hat gesagt, er sei verheiratet und wolle keine Schwierigkeiten, er habe keinen Schaden erlitten“, meint der Beamte achselzuckend.

Ob es das ganz große Geschäft war, kann man S. daher nicht nachweisen. 4.400 Euro soll er zwischen 2011 und 2013 so ergaunert haben. Er sagt, er habe den ihm bekannten Opfern 50 Prozent als Wiedergutmachung angeboten. Ein im Saal anwesendes Opfer widerspricht. Es habe ein Mail gegeben, danach nichts mehr. Obwohl er nicht muss, erzählt der Mann, wie es zum Kontakt mit der „18-Jährigen“ kam: schmutzige Scheidung, Burnout, Skype-Konversation mit der Internetbekanntschaft. „Da war das Gefühl, dass hier mehr dahintersteckt.“ Steckte doch nicht – zum vereinbarten Treffen kam niemand.

Der Senat berät nur kurz und verurteilt S. rechtskräftig zu zwei Jahren bedingt. Mittlerweile studiert der Angeklagte übrigens Jus, daher hat die Vorsitzende noch einen Rat: „Ich hoffe, Sie haben etwas gelernt. Nicht nur für Ihr Studium, sondern auch für Ihr Leben. Machen Sie so einen Blödsinn nie wieder.“




Die wütende Mutter als Brandstifterin


„Ein Mutterherz kann viel verzeihen“, trällerte Rudolf Schock einst. Er kannte offensichtlich Vesna J. nicht, die sich in Korneuburg vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Monika Zbiral verantworten muss. Die 59-jährige J. griff in einem jahrelangen Familienstreit nämlich zu kriminellen Mitteln: Sie zündete das Haus ihres Sohnes an, wie sie zugibt.

„Bekennen Sie sich schuldig?“, will die Vorsitzende von der Unbescholtenen zunächst wissen. „Ja. Aber fragen Sie mich, wie es dazu gekommen ist!“, lässt die resolute Österreicherin übersetzen. „Das mach ich gleich, aber erst belehre ich Sie über Ihre Rechte“, versucht Zbiral zu bremsen.

Das gelingt ihr im Verfahrensverlauf nur bedingt, immer wieder echauffiert sich J. lautstark über die angeblichen Ungerechtigkeiten, unter denen sie zu leiden habe. Vor fünf Jahren sei ihr Mann verstorben, das Haus und dazugehörende Grundstück im Bezirk Korneuburg überschrieb sie daraufhin auf ihren Sohn. Mit diesem und der Schwiegertochter habe es aber ständig Streit gegeben.

Besonders wütend machte J. offenbar, dass der Sohn ein zweites, größeres Haus auf dem Grundstück baute, dieses aber vermietete. „Wir mussten weiter im kleinen Haus wohnen!“, empört sich die Angeklagte auch vor Gericht. Dazu habe ihr der Sprössling samt Gattin vorgeworfen, dass sie nicht arbeiten würde.

„Was soll das jetzt für einen Zusammenhang mit der Brandstiftung haben?“, will die Vorsitzende wissen. „Ich war damals nervös. Und befand mich in einer tiefen Depression!“, behauptet J., der ein psychiatrischer Sachverständiger Zurechnungsfähigkeit beschieden hat. „Zur Krankheit Depression gehören traurige Gedanken und Antriebslosigkeit. Aber nicht Aggressivität“, belehrt Zbiral die Angeklagte.

Irgendwann zog die Familie dann doch in das große Haus, zufrieden war J. damit aber auch nicht. „Ich durfte dort nicht kochen und rauchen“, beschwert sie sich. Das kleine Haus wurde mit einer Alarmanlage versehen, die aber offensichtlich Fehlalarme produzierte, was ebenso zu Streitereien mit dem Sohn führte. „Ich wollte mir einen Kaffee kochen. Mein Sohn hat gesagt: ‚Warum trinkst du ständig Kaffee? Es ist besser, du lutschst meinen Schwanz‘“, übersetzt der Dolmetscher.

Der Sohn habe sie auch aufgefordert, sich umzubringen, behauptet die Angeklagte. „Die Frage, die ich an Sie habe, ist, warum Sie Feuer gelegt haben“, versucht die Vorsitzende wieder zum Kern des Problems zu kommen. „Hätte ich mich aufhängen sollen?“, empört J. sich mit einer Gegenfrage.

Am 1. Oktober ging sie jedenfalls gegen vier Uhr in das kleine Haus, tränkte an drei Stellen Polster und Matratzen mit Speiseöl und deponierte brennende Küchenrollen. Anschließend packte sie Koffer und Tasche und stellte sich bei der Polizei, während die Feuerwehr noch mit den Löscharbeiten beschäftigt war.

Sie wurde allerdings nicht festgenommen, sondern zunächst wegen Fremdgefährdung in ein Spital gebracht. Die Ärzte konnten dort keine Geisteskrankheit feststellen, am 3. Oktober folgte daher die Untersuchungshaft. Die Zeit im Krankenhaus nutzte J. allerdings dazu, ihren Enkel anzurufen und zu drohen, sie werde sich und die gesamte Familie anzünden, weshalb nicht nur Brandstiftung, sondern auch gefährliche Drohung angeklagt ist.

Auch zu diesem Faktum ist die Angeklagte geständig, der Staatsanwalt regt daher an, auf die Einvernahme von Sohn und Enkel zu verzichten, um den Familienstreit nicht weiter anzuheizen. Der Konflikt scheint aber bereinigt zu sein. Der Sohn verzichtet auf Schadenersatz und stellt klar: „Ich möchte keine Anklage, sie ist ja meine Mutter!“

Da die Herbeiführung einer Feuersbrunst, wie Brandstiftung juristisch definiert ist, ein Offizialdelikt ist, kann dem Sohn dieser Wunsch nicht erfüllt werden. Stattdessen wird J. zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Während sich die Angeklagte mit ihrem Verteidiger im Nebenraum berät, ergreift ihr Sohn im Verhandlungssaal noch einmal das Wort. „Drei Jahre sind schon viel. Kann man nicht eine längere Strafe, aber auf Bewährung, geben? Es ist ja eigentlich ein Familienstreit“, bittet er die Vorsitzende, die ihm mit Engelsgeduld den Instanzenzug der heimischen Strafjustiz erklärt. „Aber meine Mutter ist eine alte Frau, die überlebt drei Jahre nicht“, ist der Sohn überzeugt. „Ich bin auch 59“, merkt Zbiral daraufhin an.

Der Staatsanwalt ist mit der Strafe einverstanden, J. kündigt schließlich Berufung gegen die Strafhöhe an. Mit Tränen und Küssen verabschiedet sie sich von ihren Angehörigen, ehe sie zurück in die Haftanstalt gebracht wird.




Nachbarschaftsstreit im hellhörigen Altbau


Zur Ehrenrettung von Transdanubien muss gesagt werden, dass es auch in sogenannten nobleren Bezirken und besseren Kreisen der Bundeshauptstadt mitunter zu Auseinandersetzungen kommt, die vor Gericht enden. Wie Boris S., ein 38-jähriger Selbstständiger, der sich vor Richter Thomas Kreuter wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung verantworten muss. Er soll am 9. Februar dem über ihm wohnenden Nachbarn einen schmerzhaften Kontakt mit einem Messer in Aussicht gestellt und dessen Wohnungstür beschädigt haben.

Vor sechs Jahren sei er in die Eigentumswohnung in Wien-Währing gezogen, sagt der Angeklagte, nie habe es Probleme gegeben. Bis im vergangenen Herbst Marco W. die 90-Quadratmeter-Wohnung im Stockwerk über ihm besiedelt hat. Plötzlich habe regelmäßig die Polizei geläutet und ihm zumindest einige Strafmandate wegen Lärmerregung ausgestellt. Der Anzeiger: Herr W., wie der Angeklagte erfuhr.

„Herr W. ist ein extrem hochsensibler Typ, der möglicherweise pathologisch ist“, beschreibt der unbescholtene S. seinen Nachbarn. „Er nimmt mich als Zielscheibe.“ Oder seine Besucher, denn am 8. Februar habe ein Gast bei ihm zur Mittagszeit geduscht und Musik gehört, und auch da sei die Exekutive vor der Tür gestanden. „Ein Gast kann sich nicht einmal duschen, aber wenn im Winter die Straßenbahn vor dem Fenster über den Rollsplitt fährt, stört ihn das nicht!“, empört sich der Angeklagte.

In der darauffolgenden Nacht kam S. gegen 0.30 Uhr mit einem Freund nach Hause. „Mich hat das dann so aufgeregt mit dem Polizeieinsatz am Nachmittag, dass wir nach oben gegangen sind. Ich wollte ihn zynisch fragen ‚Lieber Marco, bin ich dir eh leise genug nach Hause gekommen?‘“

Man habe an der Fensterscheibe zum Gang und an der Eingangstüre geklopft und mit dem Fuß ein oder zwei Mal dagegengetreten, erinnert S. sich. Eine halbe Stunde später sei er alleine nochmals nach oben gegangen. „Ich wollte das freundschaftliche Gespräch suchen und habe mir gedacht, vielleicht hatte er vorher Angst, da wir zu zweit gewesen sind.“ Es sei aber weder eine Drohung gefallen, noch sei die Tür beschädigt worden, wie W. behauptet.

Richter Kreuter interessiert sich für die Tonanlage in der Wohnung des Angeklagten. „Dem Akt habe ich entnommen, dass Sie Lautsprecher in der Decke haben? Stimmt das?“, will er wissen. Tut es, worauf der Richter dem Angeklagten den wohlmeinenden Rat gibt, sich Kopfhörer zuzulegen. „Habe ich auch schon überlegt. Ich habe auch der Polizei schon angekündigt, dass ich die Lautsprecher abisolieren will“, meint S. dazu.

Um gleich darauf zu kontern: Er habe zwar Lautsprecher in der Decke, dafür würde W. absichtlich durch die Wohnung trampeln. Entgegen des Ratschlags von Freunden und Juristen würde er den Nachbarn aber deshalb nicht anzeigen. „So tief würde ich nicht sinken!“, kommentiert er, dass W. neben dem straf- auch ein zivilrechtliches Verfahren angestrengt hat.

Der durchaus eloquente und gegelte Angeklagte nimmt auf der Beschuldigtenbank Platz, Zeuge W. betritt den Saal. Wer möglicherweise damit gerechnet hat, dass es sich bei ihm um einen grantigen Pensionisten mit viel Tagesfreizeit und wenig sozialen Kontakten handelt, wird überrascht: S. ist ein smarter 29 Jahre alter Verkäufer, der ruhig und überlegt auftritt.

Er schildert, dass er in der fraglichen Nacht aufgewacht sei, da gegen seine Tür gehämmert und getreten wurde. „Ich bin aufgestanden und habe mich etwa 30 Sekunden sammeln müssen. Das Pumpern und Hämmern habe ich im Vorraum weiter wahrgenommen, dann habe ich Herrn S. rufen hören: ‚Komm raus, ich stech dich ab!‘“

Er habe sich daher in sein Schlafzimmer zurückgezogen und den Notruf getätigt. „Die Polizei ist aber erst nach 50 Minuten gekommen“, rügt der Zeuge. „Es hat da ein Missverständnis gegeben, offenbar hat die Polizei das unter Lärmbelästigung abgespeichert, da es schon mehrere Vorfälle gab.“ Der Altbau sei recht hellhörig, stimmen Angeklagter und Zeuge zumindest in einem Punkt überein.

Im Laufe der Befragung stellen sich aber mehrere interessante Dinge heraus. So scheint W. bereits bald nach seinem Einzug begonnen zu haben, ein Protokoll über Lärmbelästigungen durch S. zu erstellen. Persönlich angesprochen hat er den Nachbarn darauf aber erst später, und das nur telefonisch. Dennoch ist er sich sicher, in der Tatnacht die Stimme seines Widersachers vor der Tür erkannt zu haben.

Für die Beschädigungen an der Tür, primär abgesplitterter Lack, will er 2855,40 Euro, zusätzlich 200 Euro für die psychische Beeinträchtigung. „Ich bin danach immer wieder aus dem Schlaf geschreckt und hatte einen Leistungsabfall in der Firma“, begründet er.

Dass in der ursprünglichen Anzeige die Polizei protokolliert hat, ihm sei mit: „Mach die Türe auf, sonst steche ich dich ab!“ gedroht worden, führt W. auf einen Irrtum der Beamten zurück.

Ein weiteres Malheur sei, dass der Zeuge von dem angeblichen Vorfall keine Videoaufzeichnung hat, beziehungsweise nur Teile davon. Denn nur wenige Tage zuvor hatte W. in 2,70 Meter Höhe eine Kamera mit Nachtsichtfunktion installiert, die den Gang filmt, sobald sich dort etwas bewegt.

„Das wird in einer Cloud gespeichert. Als ich es mir angeschaut habe, war auch noch Ton dabei. Als ich es heruntergeladen habe, fehlte der Ton leider“, sagt er. Da darüber hinaus sich die Aufnahmen angeblich nach einer Woche selbstständig löschen, habe er der Polizei nur einige stumme Sekunden abliefern können, wo S. vor der Wohnungstür zu sehen ist.

Überraschenderweise sagt W. auch, dass, als er das Video noch mit Ton sehen konnte, eine zweite Person mit dem Angeklagten im Gang gestanden sei. Dennoch ist er fix davon überzeugt, dass die Drohung vom Angeklagten stammen müsse, dessen Stimme er primär vom Telefon kenne. Und vom Gang, wenn er im Stockwerk darüber bei offener Tür lauschte, wie die von ihm ausgelösten Amtshandlungen wegen Lärmbelästigungen so liefen.

Auch S. bietet ein Video an: Das habe sein damaliger Begleiter aufgenommen, als sie zu zweit vor die Wohnungstür des Zeugen gingen. Er habe davon gar nichts gewusst, es sei aber deutlich zu hören, dass das Duo nur flüstere. S. klappt sein Apple-Notebook auf und fragt Kreuter, ob er den Film vorspielen soll, der Richter winkt allerdings ab. Da S. ja in dieser Nacht zugegebenermaßen zwei Mal vor W.s Tür gestanden ist, seien Aufnahmen von einem Vorfall irrelevant.

Staatsanwalt Filip Trebuch fasst die Sache in seinen Schlussworten konzis zusammen: „Es ist immer wieder erschreckend, wie weit solche Nachbarschaftsstreitigkeiten führen können.“ Die Beurteilung überlässt er alleine der Beweiswürdigung des Gerichts, das S. rechtskräftig freispricht.

Es stehe Aussage gegen Aussage, begründet Kreuter. Er finde es allerdings bemerkenswert, was man alles an technischem Gerät aufstellt, um dann erst recht nichts zu haben, spielt er auf W.s Kamera an. „In Summe ist das zu wenig“, schließt er die Verhandlung.




Aus dem Leben eines Blutchronikers, Teil 1


Am Ende eines jeden Kapitels möchte ich gerne ein paar Fragen beantworten, die mir immer wieder von interessierten Leserinnen und Lesern gestellt werden. Ganz oben auf dieser Liste: Wie kommt man als Gerichtsreporter eigentlich zu guten Geschichten?

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie in der branchenintern „Blutchronik“ genannten Kriminal- und Justizberichterstattung generell. Man kann von Verteidigerinnen, Richtern, Staatsanwältinnen, ja selbst Angeklagten darauf hingewiesen werden. Ich für meinen Teil verlasse mich auch gerne auf den Zufall und Intuition. Es gibt auch die sogenannten „Saalzettel“, auf denen die angeklagten Delikte und die Namen der beteiligten Personen ersichtlich sind. Mitunter kann man sich da schon ausmalen, ob es um einen Familienstreit oder eine Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit geht. Akademische Titel oder manche Vornamen können auch darauf hindeuten, dass es interessant werden könnte. Und manche Prozesse klingen banal, wenn man nur den angeklagten Paragrafen betrachtet, entpuppen sich dann aber als wahre Perlen, wenn man die Protagonisten sieht. Da ist es natürlich von Vorteil, wenn man seine Arbeitszeit nicht vor einem Computermonitor im Büro verbringt, sondern durch die Gänge der Gerichtsgebäude streifen kann. Wenn man das ein paar Jahre macht, ergeben sich dann auch die informellen Kontakte, über die man an interessante Informationen kommt.







Wenig bekannt ist, dass sich auch Einhörner im „Grauen Haus“ entdecken lassen.




Kapitel 2:

Die Richter und das liebe Vieh


Unsere vierbeinigen, bepelzten, gefiederten oder beschuppten Freunde sind für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihres Lebens. Nicht immer werden die Haus- oder Wildtiere aber korrekt behandelt – entweder, weil sie selbst oder ihre Besitzer das Ziel einer Aggression sind. Auf den folgenden Seiten geht es um gewaltsam aus dem Leben geschiedene Meerschweinchen und Hunde als Kollateralschaden von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Aber auch um das Gefahrenpotenzial durch falsch erzogene oder schlecht abgerichtete Tiere, die Menschen töten können.




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